Die Verfasste Studierendenschaft wurde von den Alliierten nach 1945 in den westdeutschen Gebieten eingesetzt als Instrument zur Demokratisierung der Studierenden und der Hochschulen im Allgemeinen. Nie wieder sollte an den Hochschulen faschistisches, rassistisches und antisemitisches Gedankengut Fuß fassen können, auch restaurative Tendenzen der Professorenschaft(1) sollten unterbunden werden.
Etwa 30 Jahre nach der Abschaffung der Verfassten Studierendenschaft in Bayern, ist es Faschisten offenbar in einigen Hochschulen wieder möglich in die Organe der studentischen Vertretung einzudringen. Der Fall „Alexander von Webenau“ schreit also nach der umfassenden Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft mit dem Auftrag der „Förderung der politischen Bildung der Studierenden im Bewusstsein der Verantwortung für die Gesellschaft sowie die Förderung aktiver Toleranz”(2)
[1] Zu dieser Zeit tendierte der Anteil von Frauen im Lehrkörper gegen Null. [2] Vgl. §18 (2) Satz 2 Ziffer 2 Berliner HochschulgesetzPosition
Landes-ASten-Konferenz Bayern
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