Die Verfass­te Studie­ren­den­schaft wurde von den Alli­ier­ten nach 1945 in den west­deut­schen Gebie­ten einge­setzt als Instru­ment zur Demo­kra­ti­sie­rung der Studie­ren­den und der Hoch­schu­len im Allge­mei­nen. Nie wieder soll­te an den Hoch­schu­len faschis­ti­sches, rassis­ti­sches und anti­se­mi­ti­sches Gedan­ken­gut Fuß fassen können, auch restau­ra­ti­ve Tenden­zen der Professorenschaft(1) soll­ten unter­bun­den werden.

Etwa 30 Jahre nach der Abschaf­fung der Verfass­ten Studie­ren­den­schaft in Bayern, ist es Faschis­ten offen­bar in eini­gen Hoch­schu­len wieder möglich in die Orga­ne der studen­ti­schen Vertre­tung einzu­drin­gen. Der Fall „Alex­an­der von Webe­nau“ schreit also nach der umfas­sen­den Wieder­ein­füh­rung der Verfass­ten Studie­ren­den­schaft mit dem Auftrag der „Förde­rung der poli­ti­schen Bildung der Studie­ren­den im Bewusst­sein der Verant­wor­tung für die Gesell­schaft sowie die Förde­rung akti­ver Toleranz”(2)

[1] Zu dieser Zeit tendier­te der Anteil von Frau­en im Lehr­kör­per gegen Null. [2] Vgl. §18 (2) Satz 2 Ziffer 2 Berli­ner Hochschulgesetz 

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München