Situa­ti­on der Nicht-EU Auslän­der und Auslän­de­rin­nen mit der Einfüh­rung von Studiengebühren

Die Landes-Asten-Konfe­­renz (LAK) Bayern fordert, dass Studie­ren­de aus dem Nicht-EU Ausland, die ihr Studi­um vor der Einfüh­rung von Studi­en­ge­büh­ren in Deutsch­land aufge­nom­men haben, dieses auch gebüh­ren­frei been­den können. Die betrof­fe­nen Studie­ren­den dürfen kein Darle­hen aufneh­men, und werden auch sonst wegen ihrer Herkunft benach­tei­ligt gegen­über Studie­ren­den aus dem Inland. So zum Beispiel durch die Rege­lun­gen des Arbeits­rechts, durch Diskri­mi­nie­run­gen im Alltag und fehlen­de oder unmög­li­che Unter­stüt­zung durch die Eltern.

Die Betrof­fe­nen haben ihr Studi­um in Deutsch­land unter der Voraus­set­zung begon­nen, neben dem Lebens­un­ter­halt keine Studi­en­ge­büh­ren finan­zie­ren zu müssen. Daher dürfen Sie jetzt im laufen­den Studi­um nicht vor verän­der­te Tatsa­chen gestellt werden, da sie im Vergleich zu Studie­ren­den aus dem EU-Inland noch weni­ger Wahl­mög­lich­kei­ten haben, den Finan­zie­rungs­druck durch Studi­en­ge­büh­ren wenigs­tens vorläu­fig, zu kompensieren.

Lang­fris­tig muss allen Studie­ren­den die Aufnah­me eines Darle­hens ermög­licht werden, auch wenn wir noch drin­gen­den Nach­bes­se­rungs­be­darf beim Darle­hen an sich sehen, u.a. beim Zins­satz. Bei Härte­fall­an­trä­gen müssen die beson­de­ren Proble­me der Nicht-EU Auslän­de­rIn­nen berück­sich­tigt werden, und die Betrof­fe­nen von den Studi­en­ge­büh­ren befreit werden. Die LAK Bayern fordert dahin­ge­hend eine konse­quen­te und trans­pa­ren­te Umset­zung in den Verwal­tun­gen der Hoch­schu­len. Die oft beschwo­re­ne Forde­rung nach Inter­na­tio­na­li­tät muss nun auch verwirk­licht werden!

Gene­rell setzt sich die LAK Bayern für ein gebüh­ren­frei­es Studi­um und eine bedin­gungs­lo­se eltern­un­ab­hän­gi­ge Finan­zie­rung des Studi­ums ein.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München