Die Lehre und studienbezogene Aktivitäten müssen in den Berufungsverfahren an bayerischen Hochschulen eine stärkere Rolle spielen. Für Hochschulen ist Lehre nicht nur eine Aufgabe unter vielen, sondern eine zentrale Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft. Wenn die Einheit von Forschung und Lehre nicht nur in Reden beschworen werden soll, darf in Berufungsverfahren nicht überwiegend auf die Forschungsleistung und Drittmitteleinwerbung geachtet werden.
Bei der Übertragung des Berufungsrechtes an die Hochschulen, besteht die Gefahr, dass der Präsident oder die Präsidentin als entscheidende Instanz der Lehre noch weniger Beachtung schenken werden, da die bisherigen finanziellen Anreize durch Exzellenzinitiative u.ä. ausschließlich auf Forschung und Drittmittel ausgelegt sind.
Die LAK Bayern fordert zur Stärkung des Stellenwerts der Lehre an den Hochschulen eine verpflichtende Lehrprobe, die in den laufenden Vorlesungsbetrieb integriert ist. Dabei sollen die Kandidatinnen und Kandidaten einen Teil einer regulären Kursvorlesung übernehmen. Diese Lehrprobe soll sofort von den teilnehmenden Studierenden evaluiert werden und die Ergebnisse als Entscheidungsbasis in der Berufungskommission dienen. Desweiteren fordert die LAK Bayern ein Vetorecht für die Studierenden um in kritischen Fällen eine Interventionsmöglichkeit zu gewährleisten. Um persönliche Differenzen auszuschließen, soll der Studentische Konvent oder das entsprechende Gremium dieses Vetorecht wahrnehmen, und mehrheitlich ein Veto gegen ein Berufungsverfahren einlegen können.
Da sich in der Gleichstellungsförderung die selbe Problematik ergibt, unterstützt die LAK Bayern eine stärkere Beteiligung und Einspruchsmöglichkeit auch für die Frauenbeauftragten.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München