„Mitglied­schaft“

Alle Studie­ren­den einer Hoch­schu­le sind Mitglie­der der Studierendenschaft.

Mandat

Die Studie­ren­den­schaft verwal­tet ihre Ange­le­gen­hei­ten selbst. Sie hat unbe­scha­det der Zustän­dig­keit der
Hoch­schu­le und des Studen­ten­werks die folgen­den Aufgaben:

  1. die Belan­ge ihrer Mitglie­der in Hoch­schu­le und Gesell­schaft wahrzunehmen;
  2. die Inter­es­sen ihrer Mitglie­der im Rahmen dieses Geset­zes zu vertreten;
  3. an der Erfül­lung der Aufga­ben der Hoch­schu­len, insbe­son­de­re durch Stel­lung­nah­men zu hoch­­­schul- oder wissen­schafts­po­li­ti­schen Fragen mitzuwirken;
  4. auf der Grund­la­ge der verfas­sungs­mä­ßi­gen Ordnung die poli­ti­sche Bildung, das staats­bür­ger­li­che Verant­wor­tungs­be­wusst­sein und die Bereit­schaft zur akti­ven Tole­ranz ihrer Mitglie­der zu fördern;
  5. fach­li­che, wirt­schaft­li­che und sozia­le Belan­ge ihrer Mitglie­der wahr­zu­neh­men; dabei sind die beson­de­ren Belan­ge der Studie­ren­den mit Kindern und der behin­der­ten Studie­ren­den zu berücksichtigen;
  6. kultu­rel­le und musi­sche Belan­ge ihrer Mitglie­der wahrzunehmen;
  7. den Studie­ren­den­s­port zu fördern;
  8. über­ört­li­che und inter­na­tio­na­le Studie­ren­den­be­zie­hun­gen zu pflegen.

Rechts­form

Die Studie­ren­den­schaft ist eine rechts­fä­hi­ge Teil­kör­per­schaft der Hoch­schu­le. Die Hoch­schul­lei­tung übt die Rechts­auf­sicht, aller­dings keine Fach­auf­sicht über die Studie­ren­den­schaft aus.

Finanz­ho­heit

  1. Die Haus­halts- und Wirt­schafts­füh­rung der Studie­ren­den­schaft bestimmt sich nach Landes­haus­halts­ord­nung und unter­liegt der Prüfung durch den Landesrechnungshof.
  2. Die Studie­ren­den­schaft entschei­det im Rahmen der Rechts­vor­schrif­ten über die zweck­mä­ßi­ge Verwen­dung der zur Verfü­gung stehen­den Finanzmittel.

Beitrags­ho­heit

  1. Die Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen bekom­men eine staat­li­che Grund­fi­nan­zie­rung zur Erfül­lung ihrer Aufgaben.
  2. Die Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen entschei­den ob, in welcher Höhe und durch welches Modell Beiträ­ge erho­ben werden.

Orga­­ni­­sa­­ti­ons- und Satzungshoheit

  1. Die Studie­ren­den­schaft gibt sich eine Satzung.
  2. Aufga­ben, Zustän­dig­keit und Zusam­men­set­zung der Orga­ne der Studie­ren­den­schaft und ihrer Glie­de­run­gen regelt die Orga­ni­sa­ti­ons­sat­zung der Studie­ren­den­schaft an der Hochschule.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München