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„Mitgliedschaft“
Alle Studierenden einer Hochschule sind Mitglieder der Studierendenschaft.
Mandat
Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten selbst. Sie hat unbeschadet der Zuständigkeit der
Hochschule und des Studentenwerks die folgenden Aufgaben:
- die Belange ihrer Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen;
- die Interessen ihrer Mitglieder im Rahmen dieses Gesetzes zu vertreten;
- an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen, insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen mitzuwirken;
- auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern;
- fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen; dabei sind die besonderen Belange der Studierenden mit Kindern und der behinderten Studierenden zu berücksichtigen;
- kulturelle und musische Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen;
- den Studierendensport zu fördern;
- überörtliche und internationale Studierendenbeziehungen zu pflegen.
Rechtsform
Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule. Die Hochschulleitung übt die Rechtsaufsicht, allerdings keine Fachaufsicht über die Studierendenschaft aus.
Finanzhoheit
- Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft bestimmt sich nach Landeshaushaltsordnung und unterliegt der Prüfung durch den Landesrechnungshof.
- Die Studierendenschaft entscheidet im Rahmen der Rechtsvorschriften über die zweckmäßige Verwendung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel.
Beitragshoheit
- Die Studierendenvertretungen bekommen eine staatliche Grundfinanzierung zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
- Die Studierendenvertretungen entscheiden ob, in welcher Höhe und durch welches Modell Beiträge erhoben werden.
Organisations- und Satzungshoheit
- Die Studierendenschaft gibt sich eine Satzung.
- Aufgaben, Zuständigkeit und Zusammensetzung der Organe der Studierendenschaft und ihrer Gliederungen regelt die Organisationssatzung der Studierendenschaft an der Hochschule.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München