Sehr geehr­te Damen und Herren,

gerne über­sen­den wir Ihnen die Stel­lung­nah­me der Landes-ASten-Konfe­­renz (LAK) Bayern zum vorlie­gen­den Gesetz­ent­wurf über Ände­rung des Baye­ri­schen Hoch­schul­ge­set­zes, des Baye­ri­schen Hoch­schul­zu­las­sungs­ge­set­zes und des Baye­ri­schen Hoch­schul­per­so­nal­ge­set­zes vom 03.08.2010.

Der Ände­rungs­vor­schlag kann bei weitem nicht alle unse­re Erwar­tun­gen erfül­len. Zentra­le Punk­te wie eine Verbes­se­rung der Mitbe­stim­mung, die Einfüh­rung eines Modells einer Verfass­ten Studie­ren­den­schaft, sowie die Abschaf­fung von Studi­en­ge­büh­ren und ‑beiträ­gen sind nicht enthal­ten. Wir möch­ten an dieser Stel­le darauf hinwei­sen, dass wir weiter­hin an der Umset­zung dieser Punk­te arbei­ten werden. Dennoch werden wir uns konstruk­tiv an der Weiter­ent­wick­lung des Hoch­schul­ge­set­zes betei­li­gen und über­sen­den Ihnen hier­mit unse­re Anmerkungen:

Berufs­be­glei­ten­des Studium

Das Stär­ken der berufs­be­glei­ten­den Studi­en­gän­ge in Bayern ist ange­sichts hoher Zahlen arbei­ten­der Studie­ren­der ein begrü­ßens­wer­tes Vorha­ben. Die Staats­re­gie­rung kommt so einem zentra­len Bedürf­nis vieler junger Menschen im Frei­staat entge­gen. Ein Mehr­an­ge­bot an berufs­be­glei­ten­den Studi­en­gän­gen kommt den Studie­ren­den und/oder Berufs­tä­ti­gen aber nur dann zugu­te, wenn es auch für sie wahr­nehm­bar ist. Dabei geht es nicht nur um die Frage, zu welchen Zeiten und in welchen Formen Lehr­ver­an­stal­tun­gen ange­bo­ten werden. Ein Studi­um muss im Sinne der Chan­cen­gleich­heit für alle Studi­en­in­ter­es­sen­ten auch finan­zier­bar sein. Die Berufs­tä­tig­keit allein ist, insbe­son­de­re in Anbe­tracht des wach­sen­den Nied­rig­lohn­sek­tors, kein Merk­mal das die Finan­zie­rungs­fä­hig­keit sicher­stellt. Zumal die Berufs­tä­tig­keit im vorlie­gen­den Entwurf nicht zwin­gen­de Voraus­set­zung zur Aufnah­me eines berufs­be­glei­ten­den Studi­ums ist.

Trotz der aufge­zeig­ten Proble­ma­tik greift das bishe­ri­ge Instru­men­ta­ri­um zur finan­zi­el­len Förde­rung von Studie­ren­den bislang nur unzu­rei­chend, insbe­son­de­re, da BAföG derzeit nur bis zum 30. Lebens­jahr und nur für ein reines Voll­zeit­stu­di­um ausge­zahlt wird. Ein bedarfs­de­cken­des Stipen­di­en­sys­tem für berufs­be­glei­ten­des Studie­ren gibt es nicht.

Vor dem Hinter­grund der aufge­zeig­ten Proble­ma­tik sieht die LAK Bayern mit großer Sorge, dass die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung beab­sich­tigt, Gebüh­ren für berufs­be­glei­ten­de Studi­en­gän­ge zu erhe­ben. Entge­gen den Rege­lun­gen bei den so bezeich­ne­ten Studi­en­bei­trä­gen sieht der Gesetz­ent­wurf weder eine Decke­lung der Gebüh­ren­hö­he noch Befrei­ungs­tat­be­stän­de für Studie­ren­de vor. Ein solcher Frei­brief zur Gebüh­ren­er­he­bung würde nach Ansicht der LAK Bayern die sozia­le Situa­ti­on an den Hoch­schu­len des Frei­staats massiv verschär­fen und die Berufs­wahl­frei­heit gefähr­den. Die LAK Bayern hält den Bildungs­auf­trag in berufs­be­glei­ten­den genau wie in regu­lä­ren Studi­en­gän­gen für Aufga­be des Staa­tes und ist damit auch von staat­li­cher Seite kosten­de­ckend zu finanzieren.

Auch ist zu befürch­ten, dass die Hoch­schu­len bei der Gebüh­ren­hö­he nicht die von der Staats­re­gie­rung erhoff­te Mäßi­gung zeigen werden. Schließ­lich stellt die Erhe­bung von Gebüh­ren für die Hoch­schu­len und die Hoch­schul­leh­ren­den eine poten­zi­el­le und selbst bestimm­ba­re Einnah­me­quel­le dar. Für die Hoch­schu­len besteht kein Anreiz, die Gebüh­ren für berufs­be­glei­ten­de Studi­en­gän­ge derart zu gestal­ten, dass sie für die brei­te Masse der Berufs­tä­ti­gen finan­zier­bar sind. Ganz im Gegen­teil, eine solche Neure­ge­lung könn­te dazu führen, dass die Hoch­schu­len in einem Wett­be­werb um Repu­ta­ti­on, Einnah­men und die besten Studie­ren­den die Gebüh­ren­hö­he zumin­dest segmen­tär konti­nu­ier­lich nach oben trei­ben werden, um über mehr gene­rier­te Einnah­men wieder­um ein besse­res Studi­en­an­ge­bot ermög­li­chen zu können. Die Konse­quenz wäre das Analo­gon zum ameri­ka­ni­schen System, erst die Stär­ke des Porte­mon­naies eröff­net den Zugang zu Spitzenbildung.

Die Einfüh­rung von gebüh­ren­pflich­ti­gen, berufs­be­glei­ten­den Studi­en­gän­gen droht sich nach Auffas­sung der LAK Bayern auch auf das klas­si­sche Voll­zeit­prä­senz­stu­di­um auszu­wir­ken. Über die Erhe­bung von Gebüh­ren wird den berufs­be­glei­ten­den, im Gegen­satz zu den klas­si­schen Studi­en­gän­gen, eine brei­te­re Einnah­me­ba­sis zur Verfü­gung gestellt. Es droht ein Neben­ein­an­der eines klas­si­schen, unter­fi­nan­zier­ten Studi­ums und eines hoch­prei­si­gen ausfi­nan­zier­ten, soge­nann­ten berufs­be­glei­ten­den Studiums.

Dieses unglei­che Neben­ein­an­der könn­te weiter dadurch verschärft werden, dass Lehr­kräf­te im Bereich des berufs­be­glei­ten­den Studi­ums zusätz­lich entlohnt werden. Berufs­be­glei­ten­de Studi­en­gän­ge dürfen ledig­lich als Zusatz­an­ge­bot betrach­tet werden und nicht den regu­lä­ren Lehr­be­trieb einschrän­ken. Weder dürfen die zusätz­lich benö­tig­ten Lehr­ver­an­stal­tun­gen am Abend, Block­kur­se sowie Veran­stal­tun­gen in der vorle­sungs­frei­en Zeit in das Lehr­de­pu­tat von Profes­so­ren einge­rech­net werden, noch darf das Ange­bot an Bache­lor­stu­di­en­gän­gen, konse­ku­ti­ven Master­stu­di­en­gän­gen und sons­ti­gen Studi­en durch die Einfüh­rung von berufs­be­glei­ten­den Studi­en­gän­gen redu­ziert werden. Auch der Ausbau des Teil­zeit­stu­di­ums darf durch die Einfüh­rung von berufs­be­glei­ten­den Studi­en­gän­gen nicht beein­träch­tigt werden.

Daher lehnt die LAK Bayern aus den genann­ten Grün­den die Einfüh­rung eines gebüh­ren­pflich­ti­gen berufs­be­glei­ten­den Studi­ums ab.

Forschungs­pro­fes­sur

Die LAK Bayern hat stets die Auffas­sung vertre­ten, dass die Einheit von Forschung und Lehre als Grund­la­ge des deut­schen Hoch­schul­sys­tems nicht aufge­ge­ben werden darf. Die Einfüh­rung von Lehr­pro­fes­su­ren in Bayern hat diese Einheit aufge­weicht. Sie ist aber im Kern inso­weit bestehen geblie­ben, als dass auch in Lehr­pro­fes­su­ren die Betä­ti­gung in der Forschung ermög­licht ist. Mit der Einfüh­rung einer Forschungs­pro­fes­sur im Sinne des Gesetz­ent­wur­fes, durch die nicht nur eine über­wie­gen­de, sondern auch eine ausschließ­li­che Betä­ti­gung in der Forschung ermög­licht würde, würde einer Tren­nung von Forschung und Lehre der Weg geeb­net. Eine solche Tren­nung von Forschung und Lehre ist aus Sicht der LAK Bayern abzulehnen.

Die Einheit von Forschung und Lehre, die durch die direk­te Verbin­dung das Erler­nen aktu­ells­tem Fach­wis­sens unter Anwen­dung wissen­schaft­li­cher Metho­den forschend ermög­licht, hat sich als Erfolgs­prin­zip der deut­schen Hoch­schu­len bewährt. Forschungs­pro­fes­su­ren würden diese Kopp­lung aufhe­ben und den Studie­ren­den die Möglich­keit nehmen von den besten Forschen­den zu lernen. Eine Lehre ohne Forschungs­be­zug verliert leicht den Bezug zur Praxis und hinkt dem Stand der Forschung und der wissen­schaft­li­chen Diskus­si­on hinter­her. Die wissen­schaft­li­che Diskus­si­on wieder­um profi­tiert von der in der Lehre statt­fin­den­den Ausein­an­der­set­zung mit Forschungsfragen.

Ein zu kurz kommen der Forschung liegt vor allem im schlech­ten Betreu­ungs­ver­hält­nis an Bayerns Hoch­schu­len begrün­det. Eine gerin­ge Zahl von Profes­so­ren muss eine wach­sen­de Zahl von Studie­ren­den in der Lehre betreu­en. Die Einfüh­rung von Forschungs­pro­fes­su­ren verschärft diese Unverhältnismäßigkeit.

Anstatt einsei­ti­ge Profes­su­ren für Lehre oder Forschung einzu­rich­ten, soll­ten die Frei­stel­lungs­mög­lich­kei­ten nach Art. 11 des Baye­ri­schen Hoch­schul­per­so­nal­ge­set­zes im Sinne der Bedürf­nis­se von Lehren­den und Studie­ren­den verant­wor­tungs­voll genutzt werden.

Frau­en­be­auf­trag­te

Wir würden es begrü­ßen, wenn grund­sätz­lich die Rech­te von Minder­hei­ten­grup­pen an den Hoch­schu­len von Beauf­trag­ten vertre­ten werden. Dazu könn­te die „Frau­en­be­auf­trag­te“ auch sinn­voll umbe­nannt werden und ihre Aufga­ben und Kompe­ten­zen präzi­siert werden. Dies soll nicht bedeu­ten, dass diese Beauf­trag­te nicht nach wie vor auch die Rech­te von Frau­en geltend machen soll.

„Sport­ler­klau­sel“

Auch wenn wir die Notwen­dig­keit zur Förde­rung von bestimm­ten Bewer­ber­grup­pen aner­ken­nen, halten wir die geplan­te Einfüh­rung dieser Quote für unge­eig­net. Darüber hinaus wird der Bewer­bungs­pro­zess für Studi­en­platz­be­wer­ber dadurch intrans­pa­rent. Außer­dem werden Auswahl­kri­te­ri­en heran­ge­zo­gen, die nicht auf eine besse­re Eignung für das Studi­um eines bestimm­ten Faches schlie­ßen lassen.

Des Weite­ren ist die Formu­lie­rung „… sons­ti­ger beson­de­rer berech­tig­ter Umstän­de an den Studi­en­ort gebun­den sind.“ zu unspe­zi­fisch. Beson­ders stellt sich die Frage, wer nach welchen Krite­ri­en entschei­det welcher Studi­en­platz­be­wer­ber die gewich­ti­ge­ren „beson­ders berech­tig­ten Umstän­de“ vorweist, falls aus dieser Grup­pe mehr Bewer­bun­gen vorlie­gen als durch diese Quote vorge­se­hen. Um das Beispiel aus den Erläu­te­run­gen zum Baye­ri­schen Hoch­schul­ge­setz aufzu­grei­fen: Wie wird beispiels­wei­se entschie­den, welcher Gemein­de­rats­sitz als gewich­ti­ge­rer Grund ange­se­hen wird? Das Argu­ment „ande­re Bundes­län­der gehen auch diesen Weg“ können wir nicht nach­voll­zie­hen, da Hoch­schul­bil­dung Länder­sa­che ist und Bayern demnach auch unab­hän­gig und eigen­ver­ant­wort­lich agie­ren soll­te. Aus diesen Grün­den ist diese Quote nicht ziel­füh­rend und unge­eig­net, um das in den Erläu­te­run­gen ausge­führ­te Ziel zu erreichen.

Landes­wei­te Studierendenvertretung

Darüber hinaus würde die LAK begrü­ßen, dass in den Ände­run­gen des Hoch­schul­ge­set­zes auch dem bereits vorge­brach­ten Wunsch nach der gesetz­li­chen Veran­ke­rung einer landes­wei­ten Studie­ren­den­ver­tre­tung nach­ge­kom­men werden würde.

Wir spre­chen uns ausdrück­lich dafür aus, dass in die Neufas­sung des Baye­ri­schem Hoch­schul­ge­set­zes die Landes-ASten-Konfe­­renz (LAK) als Zusam­men­schluss der Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen der baye­ri­schen Hoch­schu­len aufge­nom­men und die Zusam­men­ar­beit der Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen in der LAK als Aufga­be dersel­bi­gen fest­ge­schrie­ben wird. Diese Vertre­tung ist seit vielen Jahren Reali­tät und Ansprech­part­ner. Eine gesetz­li­che Veran­ke­rung würde sowohl die Orga­ni­sa­ti­on verein­fa­chen als auch die poli­ti­sche Legi­ti­ma­ti­on sicher­stel­len. Daraus würde eine erheb­li­che Verbes­se­rung für die Studie­ren­den­ver­tre­tung resultieren.

Wir danken Ihnen für die Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me und hoffen unse­re Einwän­de bei der Umset­zung berück­sich­tigt wieder zu finden.

Mit freund­li­chen Grüßen

Barba­ra Kern
Spre­che­rin LAK Bayern

 

Stel­lung­nah­me

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München