Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landes-ASten-Konferenz Bayern begrüßt den Vorschlag der Staatsregierung, die zum Wintersemester 2013/2014 wegfallenden Studienbeiträge in voller Höhe aus dem allgemeinen Staatshaushalt zu kompensieren und auch die Mitsprache der Studierenden über die Studienzuschüsse zu erhalten.
Jedoch sehen wir es mit Sorge, dass im vorliegenden Gesetzesvorschlag zum Bildungsfinanzierungsgesetz die Höhe der Studienzuschüsse nicht an die Zahl der Studierenden gekoppelt ist. Hochschulen, die auch in Zukunft steigenden Studierendenzahlen gegenüberstehen, erhalten nach dem vorgeschlagenen Modell zunehmend weniger Geld pro Studentin bzw. Student, was für die Betroffenen erhebliche Nachteile mit sich bringt.
Natürlich ist es bei manchen Leistungen, wie zum Beispiel der Verlängerung der Bibliotheksöffnungszeiten, irrelevant, ob dieses Angebot von mehr oder weniger Studierenden in Anspruch genommen werden kann. Die Kosten erhöhen sich dabei auch bei steigender Studierendenzahl für die Hochschule nicht. Viele Leistungen jedoch, die vorher aus Studienbeiträgen gezahlt wurden, sind auch vom Umfang her an die Zahl der Studierenden gekoppelt. Hierzu gehören etwa Tutorien, Lehrmaterialien oder auch die Ausstattung von Hochschulpraktika. Um die Qualität dieser Leistungen aufrecht erhalten und weiter verbessern zu können, benötigen die Hochschulen die Sicherheit, dass die Studienzuschüsse entsprechend mit der Zahl der Studierenden steigen.
Da der größte Ansturm an die Hochschulen aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs und der Abschaffung der Wehrpflicht bereits gemeistert ist, werden die Studierendenzahlen in naher Zukunft kaum noch steigen und langfristig sogar wieder fallen. Die finanzielle Mehrbelastung des Landeshaushalts bliebe daher überschaubar und könnte gar wieder sinken. Für die einzelnen Hochschulen bedeutet eine Dynamisierung der Studienzuschüsse jedoch, dass sie guten Gewissens die Ausbauplanung voranbringen können.
Aus den oben genannten Gründen bitten wir Sie, sich dafür einzusetzen, dass im Bildungsfinanzierungsgesetz geregelt wird, dass sich die Höhe der Studienzuschüsse proportional zur Anzahl der Studierenden verhält. Dies könnte zum Beispiel umgesetzt werden, indem die momentan feste Summe von 189 Mio. Euro jährlich ersetzt wird durch eine feste pro-Kopf-Summe pro Jahr, die sich aus der Division der 189 Mio. Euro durch die momentane in Zahl der Studierenden in Bayern ergibt.
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Mit vielen Grüßen
Franziska Traube
(Sprecherin der LAK Bayern)
Stefan Erhardt
(Sprecher der LAK Bayern)
Die Landes-ASten-Konferenz Bayern (kurz LAK Bayern) ist der Zusammenschluss aller Studierendenvertretungen der bayerischen Hochschulen. Die LAK Bayern vertritt alle Studierenden der Hochschulen Bayerns. Ziel der LAK ist es, den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Studierendenschaften zu stärken und einheitlich gegenüber der Öffentlichkeit aufzutreten. Darüber hinaus nimmt die LAK aktiv Einfluss auf alle hochschulpolitischen Prozesse und vertritt die Studierenden in allen für sie relevanten gesellschaftlichen und politischen Belangen.
Stellungnahme
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München