Anspruch auf BAföG: unab­hän­gig von der Herkunft, dem Alter, der Dauer des Studi­ums und dem Einkom­men der Eltern!

Die LAK Bayern sieht das BAföG als ein wirkungs­vol­les Instru­ment zur Verwirk­li­chung von sozia­ler Gerech­tig­keit und Chan­cen­gleich­heit. Um diesem Anspruch weiter gerecht zu werden, ist eine umfas­sen­de Reform des BAföG unausweichlich.

Um jedem Menschen die Möglich­keit zu geben, den gewünsch­ten Bildungs­weg einschla­gen zu können, müssen alle Studie­ren­den per Gesetz Anspruch auf das Brei­ten­för­der­instru­ment BAföG haben. Dieser Anspruch muss unab­hän­gig von der Herkunft, dem Alter, der Dauer des Studi­ums und dem Einkom­men der Eltern sein.

Die Studi­en­fi­nan­zie­rung durch das BAföG muss sich an der tatsäch­li­chen Preis­ent­wick­lung orien­tie­ren und darf nicht von der Will­kür einer Geset­zes­no­vel­le abhän­gig sein. Deshalb spricht sich die LAK Bayern für eine gesetz­lich veran­ker­te, jähr­li­che Anpas­sung der Förder­hö­hen und Bedarfs­sät­ze an die allge­mei­ne Preis­ent­wick­lung aus.

Die LAK Bayern fordert, dass Menschen unab­hän­gig von ihrem sozia­len und wirt­schaft­li­chem Hinter­grund ein Studi­um, sowie eine Aus- oder Weiter­bil­dung ermög­licht werden muss. Dass viele Studie­ren­de neben dem Studi­um noch einer Neben­tä­tig­keit nach­ge­hen müssen, um sich über­haupt ein Studi­um leis­ten zu können, kann nur durch einen Voll­zu­schuss – wie er bereits im Jahr 1971 für das BAföG konzi­piert wurde – verhin­dert werden. Um eine Über­schul­dung und Über­be­las­tung der Studie­ren­den entge­gen­zu­wir­ken, muss zu diesem Konzept zurück­ge­kehrt werden.

Zur Deckung des Bedar­fes ist die durch­schnitt­li­che Förder­hö­he nicht ausrei­chend. Solan­ge das Konzept des Voll­zu­schus­ses nicht umge­setzt ist, fordert die LAK Bayern deshalb eine Anhe­bung der Frei­be­trä­ge. Die Förde­rung muss sich beson­de­ren Lebens­si­tua­tio­nen anpas­sen. Eltern, welche sich für ein Studi­um oder eine Ausbil­dung entschlie­ßen, sind beson­ders zu fördern.

Die Lebens­si­tua­ti­on der Studie­ren­den kann sich während eines Semes­ters verän­dern. Dementspre­chend muss es auch möglich sein, die Förde­rung flexi­bel zu erhal­ten. Anträ­ge auf BAföG soll­ten im Laufe des Semes­ters gestellt und bear­bei­tet werden können. Eine rück­wir­ken­de Antrag­stel­lung muss wieder ermög­licht werden. Weiter setzt sich die LAK Bayern für die Entbü­ro­kra­ti­sie­rung des BAföG ein. Hürden bei einer Erst­an­trags­stel­lung müssen abge­baut werden.

Länder­hoch­schul­ge­set­ze und Hoch­schu­len rich­ten zuneh­mend mehr formel­le Teil­zeit­stu­di­en­gän­ge ein – auch für beruf­lich Quali­fi­zier­te. Derzeit gibt es dafür keine BAföG-Förde­rung. Auch ein berufs­be­glei­ten­des Studi­um muss grund­sätz­lich förde­rungs­fä­hig sein. Außer­dem muss über­prüft werden in welchen Punk­ten die BAföG-Förde­rung an die durch die Bolo­­gna-Reform geän­der­ten Studi­en­be­din­gun­gen ange­passt werden muss.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München