Landes-ASten-Konfe­­renz begrüßt Wieder­ein­füh­rung des kosten­frei­en Studiums

Der baye­ri­sche Land­tag hat heute in seiner Plenar­sit­zung durch Annah­me des Volks­be­geh­rens „Grund­recht auf Bildung ernst nehmen – Studi­en­bei­trä­ge abschaf­fen“ die Abschaf­fung der allge­mei­nen Studi­en­ge­büh­ren beschlos­sen. Studie­ren­de in bisher studi­en­bei­trags­pflich­ti­gen Studi­en­gän­gen können ab dem kommen­den Winter­se­mes­ter wieder kosten­frei in Bayern studie­ren. Damit hat sich Bayern nun als letz­tes Bundes­land von dem Bezahl­stu­di­um abgewandt.

„Sechs Jahre lang haben sich Tausen­de Studen­tin­nen und Studen­ten für ein gebüh­ren­frei­es Studi­um einge­setzt. Unzäh­li­ge Demons­tra­tio­nen, die Hörsaal­be­set­zun­gen im Winter 2009 und letzt­end­lich das Volks­be­geh­ren haben dazu geführt, dass unser Enga­ge­ment endlich Früch­te getra­gen hat“, so Stefan Erhardt, Spre­cher der Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern.

Fran­zis­ka Trau­be, eben­falls Spre­che­rin der Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern, ergänzt: „Bildung ist ein Grund­recht und darf niemals von der indi­vi­du­el­len finan­zi­el­len Situa­ti­on abhän­gen. Wir danken allen, die ins Rathaus gegan­gen sind und ihre Stim­me abge­ge­ben haben. Beson­ders danken wir den unzäh­li­gen Frei­wil­li­gen, die sich aktiv für den Erfolg des Volks­be­geh­rens enga­giert haben. Die brei­te Unter­stüt­zung aus so verschie­de­nen gesell­schaft­li­chen Berei­chen zeigt, dass die Frage nach Chan­cen­gleich­heit in der Bildung weiter­hin wich­tig bleibt und alle etwas angeht.“ Erhardt ergänzt: „Nicht der Land­tag, sondern die baye­ri­schen Bürge­rin­nen und Bürger haben heute die Lorbee­ren verdient.“

Das Volks­be­geh­ren stellt aller­dings nur die Kosten­frei­heit des Erst­stu­di­ums sowie eines darauf­fol­gen­den konse­ku­ti­ven Master­stu­di­en­gangs sicher. Die Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern setzt sich dafür ein, dass alle Arten des Studi­ums in Zukunft ohne Bezah­lung wahr­ge­nom­men werden können.

Das paral­lel zum Antrag des Volks­be­geh­rens abge­stimm­te Bildungs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz beinhal­tet unter ande­rem die voll­stän­di­ge Kompen­sa­ti­on für die Hoch­schu­len. Aller­dings wird die Höhe der soge­nann­ten Studi­en­zu­schüs­se nicht an die Studie­ren­den­zah­len ange­passt, die in den kommen­den Semes­tern in Bayern weiter stei­gen dürften.

„Für die Hoch­schu­len ist es immens wich­tig, dass die wegfal­len­den Studi­en­ge­büh­ren voll­stän­dig und vor allem auch dauer­haft durch Mittel aus dem allge­mei­nen Baye­ri­schen Staats­haus­halt kompen­siert werden“, so Erhardt. „Das Geld wird drin­gend benö­tigt, um die Quali­tät des Studi­ums weiter zu verbes­sern. Da aber mit stei­gen­der Studie­ren­den­zahl auch mehr Mittel benö­tigt werden, um beispiels­wei­se die Grup­pen­grö­ße in vorle­sungs­be­glei­ten­den Tuto­ri­en klein zu halten, halten wir eine Dyna­mi­sie­rung für zwin­gend erfor­der­lich. Wir fordern die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung auf, hier nachzubessern.“

Trau­be abschlie­ßend: „Es darf bei all der Freu­de über die voll­stän­di­ge Kompen­sa­ti­on nicht verges­sen werden, dass den Hoch­schu­len damit auch nicht mehr Mittel als bisher zur Verfü­gung stehen. Die struk­tu­rel­le Unter­fi­nan­zie­rung, die sich beispiels­wei­se durch den Mangel an elemen­ta­rer Grund­aus­stat­tung, wie etwa ausrei­chend Räum­lich­kei­ten für Forschung und Lehre, ausdrückt, wird hier­durch nicht beho­ben. Der Staat muss, auch in eige­nem Inter­es­se, die Ausfi­nan­zie­rung der Hoch­schu­len sicherstellen.“

Pres­se­mit­tei­lung

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München