Hochschulen (und zuständige Ministerien) müssen die einheitliche Strukturierung ihrer Lehramtsstudiengänge bundesweit vorantreiben und möglichst bald abschließen. Dies muss immer unter Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen der Lehrer*innenbildung durchgeführt werden. Der Abschluss eines Bachelors mit Lehramtsoption muss die Zulassung zu allen Masterstudiengängen ermöglichen.
Die Einrichtung einer School of Education im Sinne einer Fakultät zur besseren Koordinierung aller am Lehrer*innenbildungsprozess beteiligten Akteur*innen an Hochschulen soll ein guter Ansatz sein. Dem eigenständigen Charakter der Lehrer*innenbildung kann durch diese Art der wertschätzenden Institutionalisierung und dauerhaften Vernetzung entsprochen werden.
Eine stärkere Anregung zur frühzeitigen und ehrlichen Reflexion der eigenen Erwartungen und Potentiale durch Beratungsangebote zu Studienbeginn kann Studierenden in ihrer Studienwahl eine große Hilfestellung sein. Dies darf jedoch unter keinen Umständen mit Ausschlussverfahren verbunden werden. Diese Angebote müssen auf ein angemessenes Maß ausgebaut und professionalisiert werden. Mittel hierfür können Supervision, Selbsterfahrung und Reflexion sein.
Um einem grundsätzlichen pädagogischen Anspruch im Lehramtsstudium entsprechen zu können, sind flexible Prüfungsverfahren an Hochschulen und kompetenzorientiertes Prüfen von großer Bedeutung. Anonyme Massenabfertigung kann individuelle und nachhaltige Vermittlung von Handlungskompetenz und Bildung weder sicherstellen noch adäquat prüfen.
Prüftermine aller beteiligten Fachbereiche sowie Praktika müssen im Studium aufeinander abgestimmt werden, um ein Mindestmaß von zusammenhängenden Wochen an veranstaltungs‑, prüfungs-und praktikumsfreier Zeit pro Semester gewährleisten zu können.
Formelle und informelle Anwesenheitspflichten sowie hochschulinterne Anwesenheitspflichten sind abzuschaffen.
Wir betonen die Bedeutung einer Stärkung der Fachdidaktiken und Didaktiken als eigenständiges und mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattetes Forschungsgebiet. Insbesondere erfordert dies die Schaffung von zusätzlichen Stellen für Fachdidaktiker*innen und Didaktiker*innen an Hochschulen. Dies beinhaltet auch die Forderung nach einem besseren Betreuungsverhältnis im Fachdidaktik- und Didaktikbereich.
Wir fordern die Anpassung von Studien-und Prüfungsordnungen mit einem größeren Anteil für fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Wahlpflichtveranstaltungen an den beruflichen Alltag in den Schulen. Ein gutes Lehramtsstudium erfordert des Weiteren eine angemessene Verzahnung zwischen Lehrveranstaltungen der Erziehungswissenschaften, der Fachdidaktiken und der Fachwissenschaften.
Die Wertschätzung des humboldtschen Bildungsideals muss gerade in der Bildung zukünftiger Multiplikator*innen gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins an Schulen einen besonderen Stellenwert erhalten. Hierfür muss der Freibereich ausgebaut werden und jedes Angebot für alle Studierenden zur Verfügung stehen. Eine eventuelle Studienzeitverlängerung mit entsprechender ECTS-Punkte-Anpassung muss ermöglicht werden. Vorherige Studien und/oder Ausbildungen müssen auf Wunsch angerechnet werden.
Das breite Aufgabenfeld im späteren Berufsfeld erfordert für Lehramtsstudierende ein großes Angebot an Wahlpflichtveranstaltungen zur Stärkung verschiedenster Kompetenzen. Dies gilt u.a. für Themenfelder wie Krankheitsbilder im Lehramt, institutionelle und strukturelle Diskriminierung, Rassismus, Gender, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, Deutsch als Zweitsprache, Rhetorik, Medienpädagogik und Theaterpädagogik.
Studienintegrierte Praktika müssen als wichtiger Bestandteil des Studiums gesehen und immer durch eine professionelle pädagogische Begleitung qualitativ gesichert werden. Derzeitige Praktikumsprogramme genügen diesem Anspruch häufig weder quantitativ noch qualitativ und müssen einer entsprechenden Weiterentwicklung unterzogen werden. Schulpraktika müssen frühzeitig möglich sein, um die Studierenden bereits in den Bachelor-Studiengängen an Unterrichtspraxis heranzuführen.
Gerade Lehrer*innen sind Multiplikator*innen eines globalisierten Gesellschaftssystems. Um diesem Anspruch im Sinne der internationalen Mobilität von Studierenden sensibel und interkulturell kompetent entsprechen zu können, ist insbesondere eine lehramtsbezogene Förderung von Auslandsaufenthalten notwendig. Damit dies allen Studierenden ermöglicht werden kann, müssen hierfür ausreichend finanzielle und institutionelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die in diesem Rahmen erbrachten Leistungen müssen von allen Hochschulen vollständig anerkannt werden.
Die Länder müssen dafür sorgen, dass ihre Übereinkunft, Lehramtsabschlüsse gegenseitig anzuerkennen, umgesetzt wird. Mobilität zwischen den Bundesländern, aber auch innerhalb der Länder selbst, muss zu jedem Zeitpunkt ohne Weiteres möglich sein, wobei grundsätzlich alle bereits erbrachten Leistungen anerkannt werden müssen.
Die im Zuge des Bologna-Prozesses begonnene flächendeckende Neustrukturierung von Lehramtsstudiengängen mit der Einführung des Bachelors mit Lehramtsoption und Master of Education muss überall zeitnah abgeschlossen werden. Dies darf jedoch nicht geschehen, ohne den spezifischen Herausforderungen der Lehrer*innenbildung gerecht zu werden. Der Abschluss eines Bachelor of Education muss den Zugang zu allen Masterstudiengängen ermöglichen.
Die Finanzierung von umfassenden Beratungsangeboten für Lehramtsstudierende ist für alle Hochschulen durch die öffentliche Hand zu leisten.
Das Lehramtsstudium muss umfangreichere (fach-)didaktische, pädagogische, inklusive und psychologische Anteile umfassen. Diese Bereiche sollten einen Kern des Studiums ausmachen. Den Studierenden müssen auch über die Kernbereiche hinausgehende Angebote in diesen Disziplinen gemacht werden.
Wie für alle Studierenden, muss besonders für Lehramtsstudierende der Zugang und die Zulassung zum Masterstudiengang frei und garantiert sein. Gleiches muss für den Vorbereitungsdienst gelten.
Die die Lehramtsausbildung regelnde Gesetzgebung muss explizit die Möglichkeit vorsehen, ein oder mehrere Beifächer zu studieren. Deren einheitliche Ausgestaltung ist den Hochschulen zu überlassen.
Für das Studium der modernen Philologien ist ein wenigstens dreimonatiger, studien- und/oder schulbezogener Auslandsaufenthalt gesetzlich festzuschreiben. Die anfallenden Kosten sind den Studierenden zu erstatten.
Es muss darauf geachtet werden, dass Studierende, denen diese Mobilität im Studium nicht möglich ist (u.a. Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung, pflegende Studierende), dennoch ihr Studium absolvieren können. Hierfür sind Einzelfallregelungen notwendig.
Das mehrgliedrige Schulsystem muss zugunsten einer inklusiv arbeitenden Gesamtschule abgeschafft werden. Zentrale Bestandteile dieser Schule sind fächer- und jahrgangsstufenübergreifender Unterricht, eine heterogene und inklusive Schüler*innen und Lehrer*innenschaft und eine auf die Schüler*innen zugeschnittene Lernumgebung.
Die Unterfinanzierung des gesamten Bildungswesens ist auch im Schulsystem überall deutlich zu spüren. Auch hier gilt: Bund und Länder müssen über die Abschaffung des Kooperationsverbots eine gemeinsame Finanzierung des Bildungssystems auf hohem Niveau sicher stellen.
Konfessionsgebundener oder missionierender Religionsunterricht ist zugunsten eines Fachs Ethik/ Philosophie/ Vergleichender Religionsunterricht aus staatlichen Bildungseinrichtungen fernzuhalten.
Der Erziehungsauftrag der Schulen ist deutlich zu stärken. Schulen sind keine reinen Bildungseinrichtungen, sondern müssen auch ihrer sozialen Verantwortung zur ganzheitlichen Unterstützung von Schüler*innen gerecht werden. Dies muss sich in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung widerspiegeln.
Noten stellen eine unzureichende, nicht individuelle Rückmeldung dar und sind weder reliabel noch valide. Es müssen praxistaugliche Alternativen gefunden werden, die den Einblick in die individuelle Entwicklung der SchülerInnen besser gewährleistet.
Alle Lehrer*innen müssen unabhängig von Bundesland, Studiendauer, Schulart und unterrichteten Klassenstufen und Beschäftigungsverhältnis vergütet werden.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München