Hoch­schu­len (und zustän­di­ge Minis­te­ri­en) müssen die einheit­li­che Struk­tu­rie­rung ihrer Lehr­amts­stu­di­en­gän­ge bundes­weit voran­trei­ben und möglichst bald abschlie­ßen. Dies muss immer unter Berück­sich­ti­gung der spezi­fi­schen Heraus­for­de­run­gen der Lehrer*innenbildung durch­ge­führt werden. Der Abschluss eines Bache­lors mit Lehr­amts­op­ti­on muss die Zulas­sung zu allen Master­stu­di­en­gän­gen ermöglichen.

Die Einrich­tung einer School of Educa­ti­on im Sinne einer Fakul­tät zur besse­ren Koor­di­nie­rung aller am Lehrer*innenbildungsprozess betei­lig­ten Akteur*innen an Hoch­schu­len soll ein guter Ansatz sein. Dem eigen­stän­di­gen Charak­ter der Lehrer*innenbildung kann durch diese Art der wert­schät­zen­den Insti­tu­tio­na­li­sie­rung und dauer­haf­ten Vernet­zung entspro­chen werden.

Eine stär­ke­re Anre­gung zur früh­zei­ti­gen und ehrli­chen Refle­xi­on der eige­nen Erwar­tun­gen und Poten­tia­le durch Bera­tungs­an­ge­bo­te zu Studi­en­be­ginn kann Studie­ren­den in ihrer Studi­en­wahl eine große Hilfe­stel­lung sein. Dies darf jedoch unter keinen Umstän­den mit Ausschluss­ver­fah­ren verbun­den werden. Diese Ange­bo­te müssen auf ein ange­mes­se­nes Maß ausge­baut und profes­sio­na­li­siert werden. Mittel hier­für können Super­vi­si­on, Selbst­er­fah­rung und Refle­xi­on sein.

Um einem grund­sätz­li­chen pädago­gi­schen Anspruch im Lehr­amts­stu­di­um entspre­chen zu können, sind flexi­ble Prüfungs­ver­fah­ren an Hoch­schu­len und kompe­tenz­ori­en­tier­tes Prüfen von großer Bedeu­tung. Anony­me Massen­ab­fer­ti­gung kann indi­vi­du­el­le und nach­hal­ti­ge Vermitt­lung von Hand­lungs­kom­pe­tenz und Bildung weder sicher­stel­len noch adäquat prüfen.

Prüf­ter­mi­ne aller betei­lig­ten Fach­be­rei­che sowie Prak­ti­ka müssen im Studi­um aufein­an­der abge­stimmt werden, um ein Mindest­maß von zusam­men­hän­gen­den Wochen an veranstaltungs‑, prüfungs-und prak­ti­kums­frei­er Zeit pro Semes­ter gewähr­leis­ten zu können.

Formel­le und infor­mel­le Anwe­sen­heits­pflich­ten sowie hoch­schul­in­ter­ne Anwe­sen­heits­pflich­ten sind abzuschaffen.

Wir beto­nen die Bedeu­tung einer Stär­kung der Fach­di­dak­ti­ken und Didak­ti­ken als eigen­stän­di­ges und mit entspre­chen­den finan­zi­el­len Mitteln ausge­stat­te­tes Forschungs­ge­biet. Insbe­son­de­re erfor­dert dies die Schaf­fung von zusätz­li­chen Stel­len für Fachdidaktiker*innen und Didaktiker*innen an Hoch­schu­len. Dies beinhal­tet auch die Forde­rung nach einem besse­ren Betreu­ungs­ver­hält­nis im Fach­­di­­dak­­tik- und Didaktikbereich.

Wir fordern die Anpas­sung von Studi­en-und Prüfungs­ord­nun­gen mit einem größe­ren Anteil für fach­di­dak­ti­sche und erzie­hungs­wis­sen­schaft­li­che Wahl­pflicht­ver­an­stal­tun­gen an den beruf­li­chen Alltag in den Schu­len. Ein gutes Lehr­amts­stu­di­um erfor­dert des Weite­ren eine ange­mes­se­ne Verzah­nung zwischen Lehr­ver­an­stal­tun­gen der Erzie­hungs­wis­sen­schaf­ten, der Fach­di­dak­ti­ken und der Fachwissenschaften.

Die Wert­schät­zung des humboldt­schen Bildungs­ide­als muss gera­de in der Bildung zukünf­ti­ger Multiplikator*innen gesell­schaft­li­chen Verant­wor­tungs­be­wusst­seins an Schu­len einen beson­de­ren Stel­len­wert erhal­ten. Hier­für muss der Frei­be­reich ausge­baut werden und jedes Ange­bot für alle Studie­ren­den zur Verfü­gung stehen. Eine even­tu­el­le Studi­en­zeit­ver­län­ge­rung mit entspre­chen­der ECTS-Punk­­te-Anpas­­sung muss ermög­licht werden. Vorhe­ri­ge Studi­en und/oder Ausbil­dun­gen müssen auf Wunsch ange­rech­net werden.

Das brei­te Aufga­ben­feld im späte­ren Berufs­feld erfor­dert für Lehr­amts­stu­die­ren­de ein großes Ange­bot an Wahl­pflicht­ver­an­stal­tun­gen zur Stär­kung verschie­dens­ter Kompe­ten­zen. Dies gilt u.a. für Themen­fel­der wie Krank­heits­bil­der im Lehr­amt, insti­tu­tio­nel­le und struk­tu­rel­le Diskri­mi­nie­rung, Rassis­mus, Gender, Sonder­päd­ago­gik, Sozi­al­päd­ago­gik, Deutsch als Zweit­spra­che, Rheto­rik, Medi­en­päd­ago­gik und Theaterpädagogik.

Studi­en­in­te­grier­te Prak­ti­ka müssen als wich­ti­ger Bestand­teil des Studi­ums gese­hen und immer durch eine profes­sio­nel­le pädago­gi­sche Beglei­tung quali­ta­tiv gesi­chert werden. Derzei­ti­ge Prak­ti­kums­pro­gram­me genü­gen diesem Anspruch häufig weder quan­ti­ta­tiv noch quali­ta­tiv und müssen einer entspre­chen­den Weiter­ent­wick­lung unter­zo­gen werden. Schul­prak­ti­ka müssen früh­zei­tig möglich sein, um die Studie­ren­den bereits in den Bache­­lor-Studi­en­­gän­­gen an Unter­richts­pra­xis heranzuführen.

Gera­de Lehrer*innen sind Multiplikator*innen eines globa­li­sier­ten Gesell­schafts­sys­tems. Um diesem Anspruch im Sinne der inter­na­tio­na­len Mobi­li­tät von Studie­ren­den sensi­bel und inter­kul­tu­rell kompe­tent entspre­chen zu können, ist insbe­son­de­re eine lehr­amts­be­zo­ge­ne Förde­rung von Auslands­auf­ent­hal­ten notwen­dig. Damit dies allen Studie­ren­den ermög­licht werden kann, müssen hier­für ausrei­chend finan­zi­el­le und insti­tu­tio­nel­le Ressour­cen zur Verfü­gung gestellt werden. Die in diesem Rahmen erbrach­ten Leis­tun­gen müssen von allen Hoch­schu­len voll­stän­dig aner­kannt werden.

Die Länder müssen dafür sorgen, dass ihre Über­ein­kunft, Lehr­amts­ab­schlüs­se gegen­sei­tig anzu­er­ken­nen, umge­setzt wird. Mobi­li­tät zwischen den Bundes­län­dern, aber auch inner­halb der Länder selbst, muss zu jedem Zeit­punkt ohne Weite­res möglich sein, wobei grund­sätz­lich alle bereits erbrach­ten Leis­tun­gen aner­kannt werden müssen.

Die im Zuge des Bolo­­gna-Prozes­­ses begon­ne­ne flächen­de­cken­de Neustruk­tu­rie­rung von Lehr­amts­stu­di­en­gän­gen mit der Einfüh­rung des Bache­lors mit Lehr­amts­op­ti­on und Master of Educa­ti­on muss über­all zeit­nah abge­schlos­sen werden. Dies darf jedoch nicht gesche­hen, ohne den spezi­fi­schen Heraus­for­de­run­gen der Lehrer*innenbildung gerecht zu werden. Der Abschluss eines Bache­lor of Educa­ti­on muss den Zugang zu allen Master­stu­di­en­gän­gen ermöglichen.

Die Finan­zie­rung von umfas­sen­den Bera­tungs­an­ge­bo­ten für Lehr­amts­stu­die­ren­de ist für alle Hoch­schu­len durch die öffent­li­che Hand zu leisten.

Das Lehr­amts­stu­di­um muss umfang­rei­che­re (fach-)didaktische, pädago­gi­sche, inklu­si­ve und psycho­lo­gi­sche Antei­le umfas­sen. Diese Berei­che soll­ten einen Kern des Studi­ums ausma­chen. Den Studie­ren­den müssen auch über die Kern­be­rei­che hinaus­ge­hen­de Ange­bo­te in diesen Diszi­pli­nen gemacht werden.

Wie für alle Studie­ren­den, muss beson­ders für Lehr­amts­stu­die­ren­de der Zugang und die Zulas­sung zum Master­stu­di­en­gang frei und garan­tiert sein. Glei­ches muss für den Vorbe­rei­tungs­dienst gelten.

Die die Lehr­amts­aus­bil­dung regeln­de Gesetz­ge­bung muss expli­zit die Möglich­keit vorse­hen, ein oder mehre­re Beifä­cher zu studie­ren. Deren einheit­li­che Ausge­stal­tung ist den Hoch­schu­len zu überlassen.

Für das Studi­um der moder­nen Philo­lo­gien ist ein wenigs­tens drei­mo­na­ti­ger, studi­en- und/oder schul­be­zo­ge­ner Auslands­auf­ent­halt gesetz­lich fest­zu­schrei­ben. Die anfal­len­den Kosten sind den Studie­ren­den zu erstatten.

Es muss darauf geach­tet werden, dass Studie­ren­de, denen diese Mobi­li­tät im Studi­um nicht möglich ist (u.a. Studie­ren­de mit Kind, Studie­ren­de mit Behin­de­rung, pfle­gen­de Studie­ren­de), dennoch ihr Studi­um absol­vie­ren können. Hier­für sind Einzel­fall­re­ge­lun­gen notwendig.

Das mehr­glied­ri­ge Schul­sys­tem muss zuguns­ten einer inklu­siv arbei­ten­den Gesamt­schu­le abge­schafft werden. Zentra­le Bestand­tei­le dieser Schu­le sind fächer- und jahr­gangs­stu­fen­über­grei­fen­der Unter­richt, eine hete­ro­ge­ne und inklu­si­ve Schüler*innen und Lehrer*innenschaft und eine auf die Schüler*innen zuge­schnit­te­ne Lernumgebung.

Die Unter­fi­nan­zie­rung des gesam­ten Bildungs­we­sens ist auch im Schul­sys­tem über­all deut­lich zu spüren. Auch hier gilt: Bund und Länder müssen über die Abschaf­fung des Koope­ra­ti­ons­ver­bots eine gemein­sa­me Finan­zie­rung des Bildungs­sys­tems auf hohem Niveau sicher stellen.

Konfes­si­ons­ge­bun­de­ner oder missio­nie­ren­der Reli­gi­ons­un­ter­richt ist zuguns­ten eines Fachs Ethik/ Philosophie/ Verglei­chen­der Reli­gi­ons­un­ter­richt aus staat­li­chen Bildungs­ein­rich­tun­gen fernzuhalten.

Der Erzie­hungs­auf­trag der Schu­len ist deut­lich zu stär­ken. Schu­len sind keine reinen Bildungs­ein­rich­tun­gen, sondern müssen auch ihrer sozia­len Verant­wor­tung zur ganz­heit­li­chen Unter­stüt­zung von Schüler*innen gerecht werden. Dies muss sich in der Lehre­rin­­nen- und Lehrer­bil­dung widerspiegeln.

Noten stel­len eine unzu­rei­chen­de, nicht indi­vi­du­el­le Rück­mel­dung dar und sind weder relia­bel noch vali­de. Es müssen praxis­taug­li­che Alter­na­ti­ven gefun­den werden, die den Einblick in die indi­vi­du­el­le Entwick­lung der Schü­le­rIn­nen besser gewährleistet.

Alle Lehrer*innen müssen unab­hän­gig von Bundes­land, Studi­en­dau­er, Schul­art und unter­rich­te­ten Klas­sen­stu­fen und Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis vergü­tet werden.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München