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Die Landes-ASten-Konferenz Bayern (LAK Bayern) setzt sich dafür ein, Art. 48 BayHSchG um folgenden Abs. 5 zu ergänzen:
(5) Ein wichtiger Grund im Sinne von Abs. 2 Satz 1 ist insbesondere die Tätigkeit als studentischer Vertreter bzw. studentische Vertreterin im Sprecher- und Sprecherinnenrat, im Fakultätsrat, in Senat und Hochschulrat sowie als Fachschaftssprecher bzw. Fachschaftssprecherin oder in sonstigen Gremien der Studierendenvertretung mit vergleichbarem Arbeitsaufwand. Auf entsprechende Beurlaubungszeiten findet Abs. 3 Halbsatz 1 keine Anwendung.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München