Die Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern (LAK) lehnt den Deut­schen Quali­fi­ka­ti­ons­rah­men (DQR) in der derzei­ti­gen Form ab und spricht sich für eine grund­le­gen­de Über­ar­bei­tung des DQR aus.

In der derzei­ti­gen Fassung beinhal­ten die höhe­ren DQR-Niveau­s­tu­­fen die jewei­li­gen Fach­kom­pe­ten­zen und Perso­na­len Kompe­ten­zen auch aller nied­ri­ge­ren DQR-Niveaustufen.

Dies entspricht nicht der Lebenswirklichkeit.

So hat eine Fach­ar­bei­te­rin bzw. ein Fach­ar­bei­ter, die dem DQR-Niveau 5 zuge­ord­net wird, ganz ande­re Kompe­ten­zen erwor­ben als ein Bache­lor­ab­sol­vent bzw. eine Bache­lor­ab­sol­ven­tin, welche dem DQR-Niveau 6 zuge­ord­net wird. Gera­de die duale Ausbil­dung in Deutsch­land vermit­telt in hohem Maße prak­ti­sche Fähig­kei­ten und Fertig­kei­ten, die in einem eher theo­re­tisch ange­leg­ten Studi­um so nicht erreicht werden können.

Die Einbe­zie­hung aller Fach- und Perso­na­len Kompe­ten­zen in die jeweils höhe­ren DQR-Niveau­s­tu­­fen ist daher abzulehnen.

In der aktu­el­len Debat­te um den Zugang zur Hoch­schul­bil­dung wird darüber disku­tiert, die Niveau­stu­fen des DQR als Zugangs­vor­aus­set­zung heran­zu­zie­hen. Dies hätte zur Folge, dass Inha­ber eines Bildungs­ab­schlus­ses auf einem bestimm­ten DQR-Niveau Zugang zu sämt­li­chen Bildungs­an­ge­bo­ten des nächst­hö­he­ren DQR-Niveaus erhal­ten würden. Ein solcher Auto­ma­tis­mus ist äußerst frag­wür­dig, da in vielen Fällen aufgrund der unter­schied­li­chen Bildungs­bio­gra­fien die für eine bestim­me Weiter­qua­li­fi­zie­rung notwen­di­gen Kompe­ten­zen nicht erwor­ben wurden.

Aus diesem Grund lehnt die LAK eine zugangs­recht­li­che Anwen­dung der DQR-Niveau­s­tu­­fen in der derzei­ti­gen Form ab.

Durch das Errei­chen einer bestim­men DQR-Niveau­s­tu­­fe hat eine Person gezeigt, dass sie über die Fähig­keit verfügt, bestim­me Fach- und Perso­na­le Kompe­ten­zen zu erwer­ben. Dies bedeu­tet, dass die Person grund­sätz­lich befä­higt ist, die nächst­hö­he­re DQR-Niveau­s­tu­­fe zu errei­chen. Aller­dings bedeu­tet dies nicht auto­ma­tisch, dass die Person auch genau die notwen­di­gen Kompe­ten­zen bis jetzt erwor­ben hat, um ein bestimm­tes Programm (z.B. Master­stu­di­um oder Tech­ni­ker) sinn­voll zu absolvieren.

Durch eine erhöh­te Durch­läs­sig­keit der verschie­de­nen Bildungs­we­ge unter­ein­an­der steigt die Quali­tät in diesen und stellt eine Berei­che­rung für alle am Programm teil­neh­men­den Perso­nen dar. So brin­gen beispiels­wei­se Teil­neh­mer mit einer beruf­li­chen Ausbil­dung Lebens­er­fah­rung und Berufs­pra­xis in die Curri­cu­lum mit ein, während im Gegen­bei­spiel diese Perso­nen vom metho­di­schen Heran­ge­hen profitieren.

Deswe­gen fordert die LAK für Perso­nen, die an einem auf ihre Bildungs­bio­gra­fie nicht aufbau­en­den Programm teil­neh­men wollen, Ange­bo­te zu schaf­fen, um diesen Perso­nen das Erwer­ben von fehlen­den Kompe­ten­zen zu ermög­li­chen. Diese Ange­bo­te müssen vor dem Programm­start statt­fin­den und sollen allen Perso­nen einer bestimm­ten DQR-Niveau­s­tu­­fe offen stehen.

Um die Quali­tät eines Programms sicher­zu­stel­len, ist ein Nach­weis über den Erwerb der notwen­di­gen Kompe­ten­zen als Voraus­set­zung für den Zugang zu einem Bildungs­an­ge­bot nachzuweisen.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
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