Die Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern setzt sich dafür ein, dass schrift­li­che Klau­su­ren grund­sätz­lich zu anony­mi­sie­ren sind, so dass die Korri­gie­ren­den bei der Bewer­tung keine Infor­ma­tio­nen über die Prüf­lin­ge erlan­gen können. Ziel ist es, dass die Prüfungs­leis­tun­gen bis zur Eintra­gung der Noten nicht dem jewei­li­gen Prüf­ling zuzu­ord­nen sind.

Namen, aber auch unter Umstän­den Matri­kel­num­mern, lassen unter ande­rem Rück­schlüs­se auf Geschlecht, Herkunft, Sozia­les Milieu oder Hoch­­­schul- bzw. Fach­se­mes­ter zu, was einen beab­sich­tig­ten oder unbe­ab­sich­tig­ten Einfluss auf die Beno­tung haben kann. Die Staats­re­gie­rung wird daher dazu aufge­for­dert, eine umfas­sen­de Rege­lung zu erlas­sen, die baye­ri­sche Hoch­schu­len zu einer effek­ti­ven Anony­mi­sie­rung verpflich­tet. Zusätz­lich werden die Hoch­schul­lei­tun­gen ange­hal­ten die Anony­mi­sie­rung der Klau­su­ren eigen­stän­dig umzusetzen.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München