Ergän­zen­de Stel­lung­nah­me zu dem Entwurf eines Geset­zes zur Errich­tung des „Tech­ni­sche Univer­si­tät München – Campus Strau­bing für Biotech­no­lo­gie und Nach­hal­tig­keit“ (CSG)

Sehr geehr­te Frau MR Dr. Kirste,

ergän­zend zum Schrei­ben der Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern vom 22.03.2017 im Rahmen der Verbän­de­an­hö­rung zum Entwurf eines Geset­zes zur Errich­tung des „Tech­ni­sche Univer­si­tät München – Campus Strau­bing für Biotech­no­lo­gie und Nach­hal­tig­keit“ (CSG) erhal­ten Sie unten­ste­hend unse­re Stel­lung­nah­me mit Beschluss vom 30.04.2017.

Die Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern kriti­siert die Zusam­men­stel­lung des Insti­tuts­rats nach Arti­kel 1 Absatz 6 Satz 1 des vorlie­gen­den Gesetz­ent­wurfs. Im Vergleich mit den im Baye­ri­schen Hoch­schul­ge­setz gere­gel­ten Fakul­täts­rä­ten ist die Anzahl der Vertre­te­rIn­nen der Hoch­schul­leh­re­rIn­nen, der wissen­schaft­li­chen Mitar­bei­te­rIn­nen und der Studie­ren­den um jeweils einen Stim­men­an­teil redu­ziert. Aus unse­rer Sicht bedeu­tet dies zum Einen eine vehe­men­te Schwä­chung der demo­kra­ti­schen Struk­tu­ren des in unse­rer Sicht mit Fakul­täts­rä­ten vergleich­ba­ren Insti­tuts­rats; zum Ande­ren kriti­sie­ren wir auch den im Vergleich zu Fakul­täts­rä­ten ersicht­li­chen Rück­gang an studen­ti­scher Mitsprache.

Wir möch­ten Sie daher bitten, die Zusam­men­stel­lung des Insti­tuts­rats im Sinne der ange­spro­che­nen Punk­te an die Zusam­men­stel­lung von Fakul­täts­rä­ten anzupassen.

Aus der Begrün­dung zum Gesetz­ent­wurf ist uns zudem nicht ersicht­lich, was die tatsäch­li­chen Aufga­ben des Insti­tuts­rats, der Rekto­rin oder des Rektors und der stell­ver­tre­ten­den Rekto­rIn­nen sind, sowie das Verhält­nis zwischen dem Insti­tuts­rat und den Fakul­täts­rä­ten der betei­lig­ten Fakul­tä­ten. Um die Aufga­ben einer Inter­es­sens­ver­tre­tung und akade­mi­schen Selbst­ver­wal­tung am Stand­ort Strau­bing wahr­neh­men zu können, muss sicher­ge­stellt sein, dass der Insti­tuts­rat analog zu den Fakul­täts­rä­ten ange­mes­sen über betrof­fe­ne Studi­en­gän­ge und Beru­fun­gen mitbestimmt.

Wir möch­ten Sie daher bitten, die Aufga­ben des Insti­tuts­rats und das Verhält­nis zu den Aufga­ben­be­rei­chen ande­rer Fakul­täts­rä­te näher fest­zu­le­gen bzw. anzupassen.

Mit freund­li­chen Grüßen,

Spre­cher der LAK Bayern

Stel­lung­nah­me

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München