Das Urhe­ber­rechts­ge­setz soll noch in dieser Legis­la­tur­pe­ri­ode refor­miert werden

In seiner heuti­gen Sitzung hat sich der Bundes­rat mit dem „Urhe­­ber­­rechts-Wissens­­ge­­sel­l­­schafts- Gesetz“ (UrhWissG) befasst und so den Weg für die Fort­füh­rung des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren im Bundes­tag geeb­net. Der Regie­rungs­ent­wurf sieht vor, das Urhe­ber­recht zu refor­mie­ren und neue Regeln insbe­son­de­re für die Nutzung urhe­ber­recht­lich geschütz­ter Werke im Bildungs­sek­tor zu defi­nie­ren. Die Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern begrüßt den heuti­gen Beschluss und wieder­holt ihre Forde­rung an den Bund, die Novel­lie­rung noch in dieser Legis­la­tur­pe­ri­ode zu beschließen.

Rück­blick: Die Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern hat im Janu­ar 2017 in einer deutsch­land­wei­ten Online-Peti­­ti­on (www​.chan​ge​.org/​u​r​h​e​b​e​r​r​e​cht) das Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um aufge­for­dert, das Urhe­ber­recht zu refor­mie­ren und so drin­gend benö­tig­te Weichen­stel­lun­gen im Bildungs­sek­tor zu formu­lie­ren. Ein weite­res Ziel der Reform soll es sein, den Jahre andau­ern­den Vertrags­streit von Verwer­tungs­ge­sell­schaft Wort (VG Wort), Kultus­mi­nis­ter­kon­fe­renz (KMK) und Hoch­­­schul­­rek­­to­­ren- konfe­renz (HRK) über die Bereit­stel­lung digi­ta­ler Lehr­ma­te­ria­li­en an Hoch­schu­len zu beenden.

Die Peti­ti­on setzt mit ihren tausen­den Unter­stüt­ze­rIn­nen und Hunder­ten von Kommen­ta­ren ein klares Signal an die Poli­tik. Die Studie­ren­den in Bayern und ganz Deutsch­land wollen ein neues Urhe­ber­rechts­ge­setz – eins, das der Digi­ta­li­sie­rung im 21. Jahr­hun­dert gerecht wird und eins, das den Lehren­den, Studie­ren­den und Forschen­den den Raum gibt, den sie für ihre Bildung und wissen­schaft­li­che Arbei­ten drin­gend benö­ti­gen. Um die Frei­heit von Lehre, Studi­um und Forschung weiter­hin zu ermög­li­chen und zu fördern, ist eine Reform des Urhe­ber­rechts unausweichlich.

Im Febru­ar 2017 hat das Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um einen Entwurf vorge­legt, der das Urhe­ber­recht zu Guns­ten des Hoch­schul­be­triebs refor­mie­ren und „an die Erfor­der­nis­se der Wissens­ge­sell­schaft“ anpas­sen soll. Das neue Gesetz entspricht zwar nicht voll­um­fäng­lich der Forde­rung der Landes- ASten-Konfe­­renz Bayern, eine allge­mei­ne Bildungs- und Wissen­schafts­schran­ke zu etablie­ren, es sind jedoch neue Schran­ken­re­ge­lun­gen für den Bildungs­sek­tor enthal­ten; auch wird die Frage über die Vergü­tung von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Lehr­ma­te­ria­li­en neu gere­gelt – zukünf­tig soll es nun ausrei­chen, dass Hoch­schu­len und VG Wort stich­pro­ben­ba­sier­te Pauschau­len vereinbaren.

„Das Urhe­­ber­­rechts-Wissens­­ge­­sel­l­­schafts-Gesetz deckt sich mit Teilen unse­rer Forde­rung und kann als Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung gese­hen werden“, so Constan­tin Pitt­ruff, Spre­cher der Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern. „Kritisch sehen wir jedoch, dass das Gesetz erst zum 01. März 2018 in Kraft treten soll und somit keine Perspek­ti­ve für das kommen­de Winter­se­mes­ter bietet. Ob sich bis dahin KMK, HRK und VG Wort auf eine Über­gangs­lö­sung eini­gen, bleibt abzuwarten.“

Nach­dem der Bundes­rat sich heute mit dem UrhWissG befasst hat, geht der Regie­rungs­ent­wurf am 18. Mai 2017 zu einer ersten Bera­tung in den Bundes­tag. Eine Verab­schie­dung des Geset­zes wird spätes­tens zur Sitzung am 30. Juni 2017 erwar­tet. „Wir hoffen darauf, dass die Abge­ord­ne­ten im Bundes­tag noch in dieser Legis­la­tur­pe­ri­ode zu einem Ergeb­nis kommen“, so Pitt­ruff weiter. „Die Studie­ren­den sind auf eine zügi­ge und lang­fris­ti­ge Lösung im Urhe­ber­rechts­streit angewiesen.“

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