Die LAK Bayern fordert, dass bei der Entscheidung über die Organe der Studierendenvertretung, deren Zuständigkeit und Zusammensetzung sowie das Nähere über das Wahlverfahren, das Zusammentreten und die Beschlussfassung (vgl. Art. 52 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG) die Studierendenvertretung angehört werden muss.
Zusätzlich fordern wir, dass die studentischen Vertreter oder Vertreterinnen im Hochschulrat einen Vorschlag für die Grundordnung und deren Änderungen in Bezug auf die genannten Regelungen der Studierendenvertretung unterbreiten dürfen.
Die Änderung der Grundordnung in diesem Bereich bedarf zudem der Zustimmung von mindestens einem/einer der studentischen Vertreter oder Vertreterinnen im Hochschulrat.
Stellungnahme
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München