Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Wir wenden uns an Sie als Vertretung der Studierenden Ihres Wahlkreises.
Die soziale Situation der Studierenden verschärfte sich in den letzten Jahren: 68% arbeiten neben dem Studium, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen; demgegenüber nehmen nur noch 18% die staatliche Studienförderung, das BAföG, in Anspruch.1
Steigende Mieten – gerade in Ballungszentren – und steigende Lebenshaltungskosten können in finanziell schwierigen Situationen das Studium unmöglich machen. Das BAföG muss wieder zentrale Möglichkeit der Studienfinanzierung werden. Darüber hinaus muss jedoch auch das Thema des bezahlbaren Wohnraums fokussiert werden. Nicht nur Studierende, auch viele andere Gruppen drängen in die Metropolen und suchen bezahlbaren Wohnraum – gerade finanziell schwächere Studierende können dem steigenden Preisdruck nicht standhalten. Die Frage nach dem Studienort darf aber keine Entscheidung des Geldbeutels sein.
Viele AkteurInnen sind hier zum Handeln aufgefordert. Neben den Studentenwerken, Kommunen und Ländern, die die Wohnraumsituation vor Ort entspannen können, muss auch der Bund aktiv werden und diese AkteurInnen aktiv unterstützen. Einerseits mit der Koordinierung von Maßnahmen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums, aber auch durch eine Reform der Studienfinanzierung. Eine umfangreiche BAföG-Novelle innerhalb dieser Legislaturperiode ist unerlässlich. Wir möchten Ihnen nahelegen, sich für eine erste Reform noch in der ersten Hälfte des Jahres einzusetzen. Durch einige kleine Nachjustierungen könnte sich der Zugang zum BAföG bereits zum Wintersemester 2018/19 deutlich bessern.
1. Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze
Mehrere Generationen von Studierenden haben zwischen 2001 und 2008 sowie zwischen 2010 und 2016 nie eine BAföG-Anpassung erfahren. Nominelle Steigerungen von Elterneinkommen (Tarifanhebungen) bei gleichbleibenden Elternfreibeträgen führen zu geringeren Förderungsbeträgen oder dem Herausfallen aus der BAföG-Förderung. Dabei führen Einkommenssteigerungen nicht zwangsläufig dazu, dass die elterliche Unterstützung steigen kann. Die Studienfinanzierung muss sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientieren und darf nicht von der Willkür einer Gesetzesnovelle abhängig sein. Dies ist mittels einer gesetzlich verankerten, jährlichen Anpassung der Förderhöhen und Bedarfssätze an die allgemeine Preisentwicklung realisierbar.
Eine BAföG-Förderung muss gewährleisten, dass ein Studium bedarfsdeckend finanziert werden kann. Die Bedarfssätze sind an den tatsächlichen Ausgaben für ein Studium zu orientieren. Dieser Anspruch wird bisher nicht erfüllt, sodass fehlende Finanzierungsmöglichkeiten und Hürden für eine Absolvierung des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit, insbesondere für Studierende aus Familien mit wenig Einkommen, bestehen. Dennoch ist auch ein suffizientes Einkommen der Eltern kein Garant für einen gesicherten und hürdenfreien Studienverlauf, daher fordern wir das Einkommen der Eltern grundsätzlich nicht als Bemessenskriterium bei der Antragsstellung heranzuziehen.
Das BAföG wird nicht nur für den reinen Lebensunterhalt, sondern darüber hinaus auch für ausbildungsbedingte Kosten (Lernmittel, Immatrikulations- und Rückmeldegebühren) gewährt. Eine FiBS-Studie kommt bei einem Vergleich von Sozialerhebung2, EVS3 und SOEP4 zum Ergebnis, dass der BAföG Bedarf eine Unterdeckung aufweist.5
Hier besteht sofortiger Handlungsbedarf. Der studentische Bedarf wurde bei der Einführung des BAföG 1971 nicht empirisch ermittelt. Der Bedarf wird in den BAföG-Berichten der Bundesregierung anhand des Verbraucherpreisindexes fortgeschrieben. Die Höhe einer in den letzten Jahren eher unregelmäßig erfolgenden BAföG-Bedarfsanhebung wird dabei anhand der Haushaltslage entschieden. Gemäß Bundesverfassungsgericht muss der Gesetzgeber den Sozialleistungsbedarf6 aber empirisch ermitteln.7
2. Leistungsnachweis
Die Bescheinigung des regulären Studienverlaufs nach dem 4. Semester, der sogenannte Leistungsnachweis, wird i.d.R. durch die Prüfungsämter ausgestellt. Die Prüfungsämter haben dabei eigene Vorschriften, so dass die Voraussetzungen für den Erhalt einer entsprechenden Bescheinigung nicht vergleichbar sind. Der positive Bescheid ist jedoch Voraussetzung der weiteren finanziellen Förderung und für BAföG-EmpfängerInnen oft eine Hürde. Der Leistungsnachweis ist ein Überbleibsel aus der Zeit der Diplom- und Magisterstudiengänge und in der Förderung von Bachelorstudiengängen, welche nur sechs Semester dauern, nicht sinnvoll.
Bei Wegfall der Studienfinanzierung durch das BAföG verzögert sich das Studium oft zusätzlich, da der Lebensunterhalt anderweitig dazu verdient werden muss. Im Extremfall führt diese Situation zum Studienabbruch. Wir empfehlen die Abschaffung des Leistungsnachweises, auch im Sinne einer Entbürokratisierung des BAföG-Modells.
3. Verlängerung der Förderdauer
Auch die Kopplung von Förderung nach BAföG und Regelstudienzeit sollte überdacht werden. Eine Lockerung oder Entkopplung würde das BAföG einerseits entbürokratisieren und andererseits in mehr Lebenslagen erreichbar machen. Die Begrenzung der Förderung auf die Regelstudienzeit führt besonders in der arbeitsintensiven Studienabschlussphase zu Problemen. Insgesamt schließen nur 36% der Studierenden ihr Studium in Regelstudienzeit ab.8 Die Studiendauer kann sich aufgrund vielfältiger Gründe verlängern, die sich nicht komplett in Regularien abbilden lassen. Studierende sind durch ihre Abschlussarbeit besonders im letzten Semester sehr belastet und haben weniger Zeit neben dem Studium zu arbeiten. Wenn dann zeitgleich aufgrund verschiedener Verzögerungen die Studienfinanzierung wegbricht, müssen die Studierenden nach Alternativen suchen. Dadurch verzögert sich das Studium unter Umständen noch weiter. Wir sehen daher die Notwendigkeit, eine Förderung auch über die Regelstudienzeit hinaus zu gewährleisten. Eine unverhältnismäßig lang andauernde Förderung ist aufgrund der gesetzlich geregelten Maximalstudiendauer nicht möglich.
Wir sehen an diesen drei Punkten die Möglichkeit, das BAföG kurzfristig zu verbessern und für mehr Studierende zu öffnen und regen daher eine schnelle Änderung dieser Punkte an.
Darüber hinaus müssen innerhalb der Legislaturperiode einige Fragen des BAföGs grundsätzlich angegangen werden. So ist zum Beispiel fraglich, in welcher Form eine Altersbegrenzung vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens sinnvoll ist. Auch die Pflege von Verwandten sowie die Familiengründung müssen während des Studiums durch BAföG gefördert werden können. Darüber hinaus muss mittelfristig auch die Frage nach einer Elternunabhängigkeit des BAföGs erörtert werden. Gerne würden wir in naher Zukunft mit Ihnen in einen aktiven Dialog über diese Themen treten, um ein BAföG der Zukunft zu gestalten und nachhaltige Regelungen zu finden, welche Chancengleichheit im Bildungswesen fördern und allen Menschen den Weg an die Hochschulen Deutschlands eröffnet.
Für Rückfragen steht wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
SprecherInnen der LAK Bayern
1 Middendorff, E., Apolinarski, B., Becker, K., Bornkessel, P., Brandt, T., Heißenberg, S. & Poskowsky, J. (2017). Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016. Zusammenfassung zur 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks – durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung. Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
2 20. Sozialerhebung (Bezugsjahr 2012).
3 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (Bezugsjahr 2013).
4 Sozio-oekonomische Panel (SOEP) (Bezugsjahr 2010).
5 http://www.studentenwerke.de/sites/default/files/dsw_fibs_online.pdf, Dohmen, Cleuvers, Cristóbal & Laps, 2017.
6 Das BAföG ist eine Sozialleistung, § 68 SGB I.
7 BVerfGE 125, 175 – 260.
8 Statistisches Bundesamt, Anteil der Absolventen eines Hochschulstudiums innerhalb der Regelstudienzeit in Deutschland im Jahr 2016 nach Abschlussart, Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/226104/umfrage/hochschulabschluesse–innerhalb–der–regelstudienzeit/ (letzter Besuch 20. Januar 2018).
Offener Brief
Landes-ASten-Konferenz Bayern
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