Sehr geehr­te Damen und Herren Abgeordnete,

Wir wenden uns an Sie als Vertre­tung der Studie­ren­den Ihres Wahlkreises.

Die sozia­le Situa­ti­on der Studie­ren­den verschärf­te sich in den letz­ten Jahren: 68% arbei­ten neben dem Studi­um, um ihren Lebens­un­ter­halt zu verdie­nen; demge­gen­über nehmen nur noch 18% die staat­li­che Studi­en­för­de­rung, das BAföG, in Anspruch.1

Stei­gen­de Mieten – gera­de in Ballungs­zen­tren – und stei­gen­de Lebens­hal­tungs­kos­ten können in finan­zi­ell schwie­ri­gen Situa­tio­nen das Studi­um unmög­lich machen. Das BAföG muss wieder zentra­le Möglich­keit der Studi­en­fi­nan­zie­rung werden. Darüber hinaus muss jedoch auch das Thema des bezahl­ba­ren Wohn­raums fokus­siert werden. Nicht nur Studie­ren­de, auch viele ande­re Grup­pen drän­gen in die Metro­po­len und suchen bezahl­ba­ren Wohn­raum – gera­de finan­zi­ell schwä­che­re Studie­ren­de können dem stei­gen­den Preis­druck nicht stand­hal­ten. Die Frage nach dem Studi­en­ort darf aber keine Entschei­dung des Geld­beu­tels sein.

Viele Akteu­rIn­nen sind hier zum Handeln aufge­for­dert. Neben den Studen­ten­wer­ken, Kommu­nen und Ländern, die die Wohn­raum­si­tua­ti­on vor Ort entspan­nen können, muss auch der Bund aktiv werden und diese Akteu­rIn­nen aktiv unter­stüt­zen. Einer­seits mit der Koor­di­nie­rung von Maßnah­men zur Schaf­fung bezahl­ba­ren Wohn­raums, aber auch durch eine Reform der Studi­en­fi­nan­zie­rung. Eine umfang­rei­che BAföG-Novel­­le inner­halb dieser Legis­la­tur­pe­ri­ode ist uner­läss­lich. Wir möch­ten Ihnen nahe­le­gen, sich für eine erste Reform noch in der ersten Hälf­te des Jahres einzu­set­zen. Durch eini­ge klei­ne Nach­jus­tie­run­gen könn­te sich der Zugang zum BAföG bereits zum Winter­se­mes­ter 2018/19 deut­lich bessern.

1. Erhö­hung der Frei­be­trä­ge und Bedarfssätze

Mehre­re Gene­ra­tio­nen von Studie­ren­den haben zwischen 2001 und 2008 sowie zwischen 2010 und 2016 nie eine BAföG-Anpas­­sung erfah­ren. Nomi­nel­le Stei­ge­run­gen von Eltern­ein­kom­men (Tarif­an­he­bun­gen) bei gleich­blei­ben­den Eltern­frei­be­trä­gen führen zu gerin­ge­ren Förde­rungs­be­trä­gen oder dem Heraus­fal­len aus der BAföG-Förde­rung. Dabei führen Einkom­mens­stei­ge­run­gen nicht zwangs­läu­fig dazu, dass die elter­li­che Unter­stüt­zung stei­gen kann. Die Studi­en­fi­nan­zie­rung muss sich an der tatsäch­li­chen Preis­ent­wick­lung orien­tie­ren und darf nicht von der Will­kür einer Geset­zes­no­vel­le abhän­gig sein. Dies ist mittels einer gesetz­lich veran­ker­ten, jähr­li­chen Anpas­sung der Förder­hö­hen und Bedarfs­sät­ze an die allge­mei­ne Preis­ent­wick­lung realisierbar.

Eine BAföG-Förde­rung muss gewähr­leis­ten, dass ein Studi­um bedarfs­de­ckend finan­ziert werden kann. Die Bedarfs­sät­ze sind an den tatsäch­li­chen Ausga­ben für ein Studi­um zu orien­tie­ren. Dieser Anspruch wird bisher nicht erfüllt, sodass fehlen­de Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten und Hürden für eine Absol­vie­rung des Studi­ums inner­halb der Regel­stu­di­en­zeit, insbe­son­de­re für Studie­ren­de aus Fami­li­en mit wenig Einkom­men, bestehen. Dennoch ist auch ein suffi­zi­en­tes Einkom­men der Eltern kein Garant für einen gesi­cher­ten und hürden­frei­en Studi­en­ver­lauf, daher fordern wir das Einkom­men der Eltern grund­sätz­lich nicht als Bemes­sens­kri­te­ri­um bei der Antrags­stel­lung heranzuziehen.

Das BAföG wird nicht nur für den reinen Lebens­un­ter­halt, sondern darüber hinaus auch für ausbil­dungs­be­ding­te Kosten (Lern­mit­tel, Imma­­tri­­ku­la­­ti­ons- und Rück­mel­de­ge­büh­ren) gewährt. Eine FiBS-Studie kommt bei einem Vergleich von Sozialerhebung2, EVS3 und SOEP4 zum Ergeb­nis, dass der BAföG Bedarf eine Unter­de­ckung aufweist.5
Hier besteht sofor­ti­ger Hand­lungs­be­darf. Der studen­ti­sche Bedarf wurde bei der Einfüh­rung des BAföG 1971 nicht empi­risch ermit­telt. Der Bedarf wird in den BAföG-Berich­­ten der Bundes­re­gie­rung anhand des Verbrau­cher­preis­in­de­xes fort­ge­schrie­ben. Die Höhe einer in den letz­ten Jahren eher unre­gel­mä­ßig erfol­gen­den BAföG-Bedarfs­an­he­­bung wird dabei anhand der Haus­halts­la­ge entschie­den. Gemäß Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt muss der Gesetz­ge­ber den Sozialleistungsbedarf6 aber empi­risch ermitteln.7

2. Leis­tungs­nach­weis

Die Beschei­ni­gung des regu­lä­ren Studi­en­ver­laufs nach dem 4. Semes­ter, der soge­nann­te Leis­tungs­nach­weis, wird i.d.R. durch die Prüfungs­äm­ter ausge­stellt. Die Prüfungs­äm­ter haben dabei eige­ne Vorschrif­ten, so dass die Voraus­set­zun­gen für den Erhalt einer entspre­chen­den Beschei­ni­gung nicht vergleich­bar sind. Der posi­ti­ve Bescheid ist jedoch Voraus­set­zung der weite­ren finan­zi­el­len Förde­rung und für BAföG-Empfän­­ge­rIn­­nen oft eine Hürde. Der Leis­tungs­nach­weis ist ein Über­bleib­sel aus der Zeit der Diplom- und Magis­ter­stu­di­en­gän­ge und in der Förde­rung von Bache­lor­stu­di­en­gän­gen, welche nur sechs Semes­ter dauern, nicht sinnvoll.

Bei Wegfall der Studi­en­fi­nan­zie­rung durch das BAföG verzö­gert sich das Studi­um oft zusätz­lich, da der Lebens­un­ter­halt ander­wei­tig dazu verdient werden muss. Im Extrem­fall führt diese Situa­ti­on zum Studi­en­ab­bruch. Wir empfeh­len die Abschaf­fung des Leis­tungs­nach­wei­ses, auch im Sinne einer Entbü­ro­kra­ti­sie­rung des BAföG-Modells.

3. Verlän­ge­rung der Förderdauer

Auch die Kopp­lung von Förde­rung nach BAföG und Regel­stu­di­en­zeit soll­te über­dacht werden. Eine Locke­rung oder Entkopp­lung würde das BAföG einer­seits entbü­ro­kra­ti­sie­ren und ande­rer­seits in mehr Lebens­la­gen erreich­bar machen. Die Begren­zung der Förde­rung auf die Regel­stu­di­en­zeit führt beson­ders in der arbeits­in­ten­si­ven Studi­en­ab­schluss­pha­se zu Proble­men. Insge­samt schlie­ßen nur 36% der Studie­ren­den ihr Studi­um in Regel­stu­di­en­zeit ab.8 Die Studi­en­dau­er kann sich aufgrund viel­fäl­ti­ger Grün­de verlän­gern, die sich nicht komplett in Regu­la­ri­en abbil­den lassen. Studie­ren­de sind durch ihre Abschluss­ar­beit beson­ders im letz­ten Semes­ter sehr belas­tet und haben weni­ger Zeit neben dem Studi­um zu arbei­ten. Wenn dann zeit­gleich aufgrund verschie­de­ner Verzö­ge­run­gen die Studi­en­fi­nan­zie­rung wegbricht, müssen die Studie­ren­den nach Alter­na­ti­ven suchen. Dadurch verzö­gert sich das Studi­um unter Umstän­den noch weiter. Wir sehen daher die Notwen­dig­keit, eine Förde­rung auch über die Regel­stu­di­en­zeit hinaus zu gewähr­leis­ten. Eine unver­hält­nis­mä­ßig lang andau­ern­de Förde­rung ist aufgrund der gesetz­lich gere­gel­ten Maxi­mal­stu­di­en­dau­er nicht möglich.

Wir sehen an diesen drei Punk­ten die Möglich­keit, das BAföG kurz­fris­tig zu verbes­sern und für mehr Studie­ren­de zu öffnen und regen daher eine schnel­le Ände­rung dieser Punk­te an.

Darüber hinaus müssen inner­halb der Legis­la­tur­pe­ri­ode eini­ge Fragen des BAföGs grund­sätz­lich ange­gan­gen werden. So ist zum Beispiel frag­lich, in welcher Form eine Alters­be­gren­zung vor dem Hinter­grund des lebens­lan­gen Lernens sinn­voll ist. Auch die Pfle­ge von Verwand­ten sowie die Fami­li­en­grün­dung müssen während des Studi­ums durch BAföG geför­dert werden können. Darüber hinaus muss mittel­fris­tig auch die Frage nach einer Eltern­un­ab­hän­gig­keit des BAföGs erör­tert werden. Gerne würden wir in naher Zukunft mit Ihnen in einen akti­ven Dialog über diese Themen treten, um ein BAföG der Zukunft zu gestal­ten und nach­hal­ti­ge Rege­lun­gen zu finden, welche Chan­cen­gleich­heit im Bildungs­we­sen fördern und allen Menschen den Weg an die Hoch­schu­len Deutsch­lands eröffnet.

Für Rück­fra­gen steht wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freund­li­chen Grüßen,

Spre­che­rIn­nen der LAK Bayern

 

1 Midden­dorff, E., Apolinar­ski, B., Becker, K., Born­kes­sel, P., Brandt, T., Heißen­berg, S. & Poskow­sky, J. (2017). Die wirt­schaft­li­che und sozia­le Lage der Studie­ren­den in Deutsch­land 2016. Zusam­men­fas­sung zur 21. Sozi­al­erhe­bung des Deut­schen Studen­ten­werks – durch­ge­führt vom Deut­schen Zentrum für Hoch­­­schul- und Wissen­schafts­for­schung. Berlin: Bundes­mi­nis­te­ri­um für Bildung und Forschung (BMBF)

2 20. Sozi­al­erhe­bung (Bezugs­jahr 2012).

3 Einkom­­mens- und Verbrauchs­stich­pro­be (Bezugs­jahr 2013).

4 Sozio-oeko­­­no­­mi­­sche Panel (SOEP) (Bezugs­jahr 2010).

5 http://​www​.studen​ten​wer​ke​.de/​s​i​t​e​s​/​d​e​f​a​u​l​t​/​f​i​l​e​s​/​d​s​w​_​f​i​b​s​_​o​n​l​i​n​e​.​pdf, Dohmen, Cleu­vers, Cris­tó­bal & Laps, 2017.

6 Das BAföG ist eine Sozi­al­leis­tung, § 68 SGB I.

7 BVerfGE 125, 175 – 260.

8 Statis­ti­sches Bundes­amt, Anteil der Absol­ven­ten eines Hoch­schul­stu­di­ums inner­halb der Regel­stu­di­en­zeit in Deutsch­land im Jahr 2016 nach Abschluss­art, Statis­ta, https://​de​.statis​ta​.com/​s​t​a​t​i​s​t​i​k​/​d​a​t​e​n​/​s​t​u​d​i​e​/​2​2​6​1​0​4​/​u​m​f​r​a​g​e​/​h​o​c​h​s​c​h​u​l​a​b​s​c​h​l​u​e​s​s​e​–​i​n​n​e​r​h​a​l​b​–​d​e​r​–​r​e​g​e​l​s​t​u​d​i​e​n​z​e​it/ (letz­ter Besuch 20. Janu­ar 2018).

Offe­ner Brief

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c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
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