Die Landes-ASten-Konfe­­renz (LAK) Bayern ist der Zusam­men­schluss der Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen aller Hoch­schu­len Bayerns. Ziel der LAK Bayern ist es, dem landes­wei­ten Erfah­rungs­aus­tausch und der Zusam­men­ar­beit der Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen Bayerns bei der Wahr­neh­mung ihrer Aufga­ben zu dienen. Als landes­wei­tes Vertre­tungs­or­gan für den zweit­größ­ten Bildungs­stand­ort Deutsch­lands mit mehr als 390.000 Studie­ren­den ist es unser Anspruch, dieses Ziel profes­sio­nell und gewis­sen­haft zu verfol­gen. Ein wich­ti­ger Schritt zur Verste­ti­gung unse­rer Arbeit ist daher die Schaf­fung einer recht­li­chen Grund­la­ge, welche die LAK Bayern als Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung im Hoch­schul­ge­setz fest­schreibt. Eine gesetz­li­che Veran­ke­rung wäre – neben den daraus resul­tie­ren­den Rechts­fol­gen – auch ein Zeichen der Aner­ken­nung für die mehr als sieb­zehn Jahre ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment der baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­ter und ‑vertre­te­rin­nen inner­halb des Landesverbands.

Als Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung ist es unser Ziel, die Mehr­heit aller Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen der baye­ri­schen Hoch­schu­len zu reprä­sen­tie­ren. Neben den staat­li­chen Hoch­schu­len zählen hier­zu insbe­son­de­re auch die staat­lich aner­kann­ten Hoch­schu­len mit priva­ten oder kirch­li­chen Trägern. Damit sich Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen unab­hän­gig von ihrer perso­nel­len Kapa­zi­tät sowie der Größe ihrer Hoch­schu­le glei­cher­ma­ßen in den demo­kra­ti­schen Prozess einbrin­gen können, beken­nen wir uns zu dem Prin­zip „Eine Hoch­schu­le, eine Stim­me“. Dies schafft eine gleich­be­rech­tig­te Vertre­tung der verschie­de­nen Hoch­schul­ar­ten – von Univer­si­tä­ten über Hoch­schu­len hin zu Kunst- und Musik­aka­de­mien – auf die wir zurecht stolz sind. Um eine hohe demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­ti­on der Beschlüs­se der LAK Bayern sicher­zu­stel­len, entsen­den ihre Mitglie­der demo­kra­tisch gewähl­te Studie­ren­de, die aus der Mitte der Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen stam­men. Die Wahl erfolgt nach den Grund­sät­zen der Mehr­heits­wahl und ist für ein akade­mi­sches Jahr ausge­legt. Somit sind die Voraus­set­zun­gen einer demo­kra­tisch legi­ti­mier­ten Willens­bil­dung inner­halb des Landes­ver­bands opti­mal erfüllt.

Die Aufnah­me einer Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung in das Hoch­schul­ge­setz bietet insbe­son­de­re die Möglich­keit, die Inter­es­sen der baye­ri­schen Studie­ren­den über die Hoch­schu­len hinweg gegen­über Landes­re­gie­rung, Landes­ge­setz­ge­ber, aber auch gegen­über Verbän­den und ande­ren hoch­schul­po­li­ti­schen Akteu­ren zu vertre­ten und so die Zukunft des Hoch­schul­stand­or­tes Bayerns auf Augen­hö­he zu gestal­ten. Damit die LAK Bayern an der Ausge­stal­tung der Hoch­schul­land­schaft aktiv teil­ha­ben kann, ist es erfor­der­lich, die neue Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung im Zuge der Fest­schrei­bung mit star­ken Betei­li­gungs­rech­ten auszu­stat­ten. So ist sicher­zu­stel­len, dass sie bei Rege­lun­gen, die die hoch­schul­po­li­ti­schen Belan­ge der Studie­ren­den berüh­ren, von dem zustän­di­gen Minis­te­ri­um bzw. Land­tags­aus­schuss recht­zei­tig infor­miert und ange­hört wird. Auch bedarf es eines Initia­tiv­rechts, um neue hoch­schul­po­li­ti­sche Konzep­te aus der Studie­ren­den­schaft heraus anzustoßen.

Mit der Fest­schrei­bung als Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung wird der Koor­di­na­ti­ons­auf­wand inner­halb des Landes­ver­bands deut­lich zuneh­men. Derzeit werden alle admi­nis­tra­ti­ven Tätig­kei­ten durch das gewähl­te Spre­cher­team der LAK Bayern über­nom­men. Aufgrund der hohen Belas­tung ist es jedoch erfor­der­lich das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment durch eine ausfi­nan­zier­te Geschäfts­stel­le zur Koor­di­na­ti­on und Führung der landes­wei­ten Geschäf­te der LAK Bayern zu ergän­zen. Zudem wächst das Netz­werk der Dele­gier­ten und hoch­schul­po­li­ti­schen Alum­ni stetig an: Bereits jetzt betei­li­gen sich ca. 300 Studie­ren­de aus über 40 Hoch­schu­len an den Akti­vi­tä­ten des Verbands. Neben den monat­li­chen Sitzun­gen orga­ni­siert die LAK Bayern auch Semi­na­re zur Fort­bil­dung ihrer Mitglie­der sowie Veran­stal­tun­gen, die sich an die inter­es­sier­te Öffent­lich­keit rich­ten. Um die Parti­zi­pa­ti­on inner­halb der Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung nicht vom Budget der jewei­li­gen Mitglie­der abhän­gig zu machen, ist daher ein Etat für die Finan­zie­rung von Reise­kos­ten und Veran­stal­tun­gen erforderlich.

Sind die recht­li­chen und finan­zi­el­len Voraus­set­zun­gen erfüllt, trägt die gesetz­li­che Veran­ke­rung der LAK Bayern als legi­ti­mier­te Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung auch zu einer nach­hal­ti­gen Siche­rung des Betei­li­gungs­wil­lens junger Menschen an den baye­ri­schen Hoch­schu­len bei. So eignen sich Studie­ren­de neben fach­li­cher Exper­ti­se auch gesell­schaft­lich verant­wor­tungs­vol­les Handeln an. Die gesetz­li­che Fest­schrei­bung ist somit nicht nur eine Initia­ti­ve zur Stär­kung studen­ti­scher Mitspra­che, sondern ein weite­rer Schritt hin zur lang­fris­ti­gen Stär­kung des Hoch­schul­stand­or­tes Bayern.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München