Die Landes-ASten-Konferenz (LAK) Bayern ist der Zusammenschluss der Studierendenvertretungen aller Hochschulen Bayerns. Ziel der LAK Bayern ist es, dem landesweiten Erfahrungsaustausch und der Zusammenarbeit der Studierendenvertretungen Bayerns bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu dienen. Als landesweites Vertretungsorgan für den zweitgrößten Bildungsstandort Deutschlands mit mehr als 390.000 Studierenden ist es unser Anspruch, dieses Ziel professionell und gewissenhaft zu verfolgen. Ein wichtiger Schritt zur Verstetigung unserer Arbeit ist daher die Schaffung einer rechtlichen Grundlage, welche die LAK Bayern als Landesstudierendenvertretung im Hochschulgesetz festschreibt. Eine gesetzliche Verankerung wäre – neben den daraus resultierenden Rechtsfolgen – auch ein Zeichen der Anerkennung für die mehr als siebzehn Jahre ehrenamtliches Engagement der bayerischen Studierendenvertreter und ‑vertreterinnen innerhalb des Landesverbands.
Als Landesstudierendenvertretung ist es unser Ziel, die Mehrheit aller Studierendenvertretungen der bayerischen Hochschulen zu repräsentieren. Neben den staatlichen Hochschulen zählen hierzu insbesondere auch die staatlich anerkannten Hochschulen mit privaten oder kirchlichen Trägern. Damit sich Studierendenvertretungen unabhängig von ihrer personellen Kapazität sowie der Größe ihrer Hochschule gleichermaßen in den demokratischen Prozess einbringen können, bekennen wir uns zu dem Prinzip „Eine Hochschule, eine Stimme“. Dies schafft eine gleichberechtigte Vertretung der verschiedenen Hochschularten – von Universitäten über Hochschulen hin zu Kunst- und Musikakademien – auf die wir zurecht stolz sind. Um eine hohe demokratische Legitimation der Beschlüsse der LAK Bayern sicherzustellen, entsenden ihre Mitglieder demokratisch gewählte Studierende, die aus der Mitte der Studierendenvertretungen stammen. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl und ist für ein akademisches Jahr ausgelegt. Somit sind die Voraussetzungen einer demokratisch legitimierten Willensbildung innerhalb des Landesverbands optimal erfüllt.
Die Aufnahme einer Landesstudierendenvertretung in das Hochschulgesetz bietet insbesondere die Möglichkeit, die Interessen der bayerischen Studierenden über die Hochschulen hinweg gegenüber Landesregierung, Landesgesetzgeber, aber auch gegenüber Verbänden und anderen hochschulpolitischen Akteuren zu vertreten und so die Zukunft des Hochschulstandortes Bayerns auf Augenhöhe zu gestalten. Damit die LAK Bayern an der Ausgestaltung der Hochschullandschaft aktiv teilhaben kann, ist es erforderlich, die neue Landesstudierendenvertretung im Zuge der Festschreibung mit starken Beteiligungsrechten auszustatten. So ist sicherzustellen, dass sie bei Regelungen, die die hochschulpolitischen Belange der Studierenden berühren, von dem zuständigen Ministerium bzw. Landtagsausschuss rechtzeitig informiert und angehört wird. Auch bedarf es eines Initiativrechts, um neue hochschulpolitische Konzepte aus der Studierendenschaft heraus anzustoßen.
Mit der Festschreibung als Landesstudierendenvertretung wird der Koordinationsaufwand innerhalb des Landesverbands deutlich zunehmen. Derzeit werden alle administrativen Tätigkeiten durch das gewählte Sprecherteam der LAK Bayern übernommen. Aufgrund der hohen Belastung ist es jedoch erforderlich das ehrenamtliche Engagement durch eine ausfinanzierte Geschäftsstelle zur Koordination und Führung der landesweiten Geschäfte der LAK Bayern zu ergänzen. Zudem wächst das Netzwerk der Delegierten und hochschulpolitischen Alumni stetig an: Bereits jetzt beteiligen sich ca. 300 Studierende aus über 40 Hochschulen an den Aktivitäten des Verbands. Neben den monatlichen Sitzungen organisiert die LAK Bayern auch Seminare zur Fortbildung ihrer Mitglieder sowie Veranstaltungen, die sich an die interessierte Öffentlichkeit richten. Um die Partizipation innerhalb der Landesstudierendenvertretung nicht vom Budget der jeweiligen Mitglieder abhängig zu machen, ist daher ein Etat für die Finanzierung von Reisekosten und Veranstaltungen erforderlich.
Sind die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt, trägt die gesetzliche Verankerung der LAK Bayern als legitimierte Landesstudierendenvertretung auch zu einer nachhaltigen Sicherung des Beteiligungswillens junger Menschen an den bayerischen Hochschulen bei. So eignen sich Studierende neben fachlicher Expertise auch gesellschaftlich verantwortungsvolles Handeln an. Die gesetzliche Festschreibung ist somit nicht nur eine Initiative zur Stärkung studentischer Mitsprache, sondern ein weiterer Schritt hin zur langfristigen Stärkung des Hochschulstandortes Bayern.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München