Die LAK Bayern spricht sich gegen die in der Novel­le des Berufs­bil­dungs­mo­der­ni­sie­rungs­ge­set­zes neu einge­führ­ten beruf­li­chen Fort­bil­dungs­be­zeich­nun­gen „Bache­lor Profes­sio­nal“ und „Master Profes­sio­nal“ aus. Die LAK Bayern ist der Auffas­sung, dass Bildungs­ab­schlüs­se der beruf­li­chen Bildung und des akade­mi­schen Lernens gleich­wer­tig sind. Diese Gleich­wer­tig­keit, beschrie­ben durch die Niveaus des Euro­päi­schen Quali­fi­ka­ti­ons­rah­mens, darf aber nicht zu einer Gleich­set­zung der beiden Bildungs­we­ge mit ihren jewei­li­gen unter­schied­li­chen Kompe­tenz­zie­len führen. Die neuen Bezeich­nun­gen zum Abschluss einer beruf­li­chen Ausbil­dung bergen im hohen Maße eine Verwechs­lungs­ge­fahr mit den etablier­ten akade­mi­schen Abschluss­be­zeich­nun­gen „Bache­lor“ und „Master“ und lassen daher Trans­pa­renz und Eindeu­tig­keit vermis­sen. Hier­durch werden unter­schied­li­che Bildungs­we­ge mit fast iden­ti­schen Bezeich­nun­gen belegt und damit sowohl das Profil der akade­mi­schen als auch beruf­li­chen Bildung dauer­haft geschwächt. Dies gilt insbe­son­de­re vor dem Hinter­grund, dass die etablier­ten deut­schen Abschluss­be­zeich­nun­gen im Ausland für die Quali­tät der Berufs­aus­bil­dung geschätzt und weit­hin aner­kannt sind. Den im Gesetz veran­ker­ten gesetz­li­chen Mindest­lohn in der Ausbil­dung sowie die verbes­ser­ten arbeits­recht­li­chen Bestim­mun­gen begrü­ßen wir ausdrücklich.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
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