Antrag­stel­lung zur Über­brü­ckungs­hil­fe gleicht einem Glücksspiel

Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen können nur noch den Kopf schüt­teln. Endlich, gut vier Mona­te nach Beginn der Coro­­na-Pande­­mie und der damit verbun­de­nen exis­ten­zi­el­len Krise vieler Studie­ren­der werden erste Anträ­ge für die Über­brü­ckungs­hil­fe bear­bei­tet. Endlich Hilfe für die Studie­ren­den – könn­te man meinen. Doch das für die Auszah­lung entwi­ckel­te Online-Tool und die Vorga­ben des BMBF stel­len für Studie­ren­de in Not nahe­zu unüber­wind­ba­re Hürden dar.

Katrin Löge­ring vom Landes-ASten-Tref­­fen NRW erklärt die Problem­la­ge: „Durch das Online Tool und die restrik­ti­ven Krite­ri­en kommen an eini­gen Stand­or­ten nur ein Drit­tel der gestell­ten Anträ­ge bei den Sachbearbeiter*innen in den Studie­ren­den­wer­ken an, von denen nur bei 40% Unter­la­gen nach­ge­for­dert werden. Denn schon gerin­ge Form­feh­ler, wie zum Beispiel ein schlech­ter Scan des Perso­nal­aus­wei­ses stehen einer Bewil­li­gung im Weg. Eine erneu­te Antrag­stel­lung für den Monat ist dann nicht möglich – das Konto ist trotz­dem leer. Das offen­sicht­li­che Ziel des Minis­te­ri­ums scheint es somit zu sein, die Bewil­li­gungs­quo­te bewusst nied­rig zu halten, um das ohne­hin sehr gerin­ge Finanz­vo­lu­men nicht ausschöp­fen zu müssen. Von den 100 Mio Euro müssen übri­gens Verwal­tungs­pau­scha­le, Rechts­kos­ten und Erstel­lung des Antrags­tools direkt abge­zo­gen werden – ohne auch nur einem Studi gehol­fen zu haben.“

„Während Anträ­ge aufgrund von Forma­lia abge­lehnt werden, bleibt ein Thema schein­bar komplett auf der Stre­cke: der Daten­schutz. Das BMBF gibt die daten­schutz­recht­li­che Verant­wor­tung an die Studie­ren­den­wer­ke ab, da es sich nach eige­nen Anga­ben nicht für deren Umset­zung verant­wort­lich fühlt [1]. Frag­lich bleibt jedoch, ob es als Initia­tor der Über­brü­ckungs­hil­fen diese große Verant­wor­tung so einfach abge­ben kann. Damit macht das Minis­te­ri­um die Studie­ren­den­wer­ke einmal mehr zum Sünden­bock für das eige­ne Versa­gen in der Krise.“ ergänzt Raffa­el Plum, Koor­di­na­tor der Landes-ASten-Konfe­­renz Rheinland-Pfalz.

„Doch auch die tech­ni­sche Umset­zung ist dilet­tan­tisch. Inak­zep­ta­ble Fehler des Systems führ­ten zu fälsch­li­cher­wei­se abge­lehn­ten Anträ­gen. Erst nach Inter­ven­ti­on der Betrof­fe­nen werden diese Fehler erkannt und erneut geprüft. Unklar bleibt dabei, wie viele Studie­ren­de sich dadurch fälsch­li­cher­wei­se ihrem Schick­sal erge­ben haben und den Anspruch auf Hilfe abschrei­ben. Somit bleibt die Bewil­li­gung der notwen­di­gen Über­brü­ckungs­hil­fen ein Glücks­spiel.“, so Lukas Eichin­ger, Spre­cher der Konfe­renz Säch­si­scher Studierendenschaften.

„Das Bewil­li­gungs­ver­fah­ren, welches durch vorge­la­ger­te Algo­rith­men verkürzt wird, wird der Notla­ge der Studie­ren­den nicht gerecht. Hier muss unbe­dingt nach­ge­bes­sert werden! Außer­dem müssen alle Anträ­ge von Sachbearbeiter*innen gesich­tet und Rück­fra­gen bei unvoll­stän­di­gen Unter­la­gen ange­stellt werden. Nur so kann die drin­gend benö­tig­te finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bei den betrof­fe­nen Studie­ren­den endlich ankom­men, statt diese an einem intrans­pa­ren­ten Büro­kra­tie­mons­ter schei­tern zu lassen.“, fordert Anna-Maria Trink­geld, Spre­che­rin der Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern, abschließend.

Quel­len:

[1] https://​frag​den​staat​.de/​a​/​1​8​9​064

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