LAK Bayern fordert Verbes­se­rung des Verga­be­ver­fah­rens und Planungs­si­cher­heit für das Wintersemester

Ab dem 02.11.20 schal­tet die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land in den „Lock­down light“, um die unge­brems­te Verbrei­tung des Coro­na­vi­rus zu verhin­dern. Diese Entschei­dung hat weit­rei­chen­de Auswir­kun­gen auf die Studie­ren­den des Frei­staats Bayern. Durch die Coro­­na-Pande­­mie haben viele Studie­ren­de ihre bishe­ri­gen Erwerbs­mög­lich­kei­ten verlo­ren und befin­den sich in einer finan­zi­el­len Notla­ge. Während bereits im Sommer­se­mes­ter 2020 die Situa­ti­on der Studie­ren­den stark ange­spannt war, kamen die Unter­stüt­zungs­maß­nah­men des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Bildung und Forschung (BMBF) viel zu spät und wurden nur halb­her­zig umge­setzt. Während die Wieder­auf­nah­me der Hilfen im Winter­se­mes­ter 2020/21 grund­sätz­lich zu begrü­ßen ist, blei­ben viele Proble­me in der Umset­zung bestehen.

„Zu Beginn der Pande­mie hat sich das BMBF um Minis­te­rin Karlic­zek stark dage­gen gesträubt Coro­­na-Hilfen für Studie­ren­de zuzu­las­sen. Bereits Anfang April haben verschie­den Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tun­gen, darun­ter auch die LAK Bayern, die Peti­ti­on “Sofort­hil­fe für Studie­ren­de JETZT” [1] gestar­tet und einen offe­nen Brief zur finan­zi­el­le Notla­ge der Studie­ren­den an Bund und Länder [2] versandt. Erst im Juni hat sich das Bundes­mi­nis­te­ri­um dazu durch­rin­gen können KfW-Kredi­­te für Studie­ren­de mit einem Zins­satz von 4,3% ab dem 10. Monat einzu­rich­ten, die eigent­li­che Studie­ren­den­hil­fen folg­ten erst im Juli. Doch wer das Geld drin­gend benö­tigt hat und sich für einen KfW-Kredit entschie­den hat, konn­te sich nicht mehr für die Zuschuss­va­ri­an­te bewer­ben. Auch die Tatsa­che, dass über 50% der abge­lehn­ten Anträ­ge nicht geneh­migt wurden, da sich die Studie­ren­den zwar in einer finan­zi­el­len Notla­ge befan­den, diese aber bereits vor der Pande­mie bestand und nicht durch diese ausge­löst wurde, zeigt die struk­tu­rel­len Proble­me der Über­brü­ckungs­hil­fe deut­lich auf. Eine Farce!“, meint Anna-Maria Trink­geld, Spre­che­rin der LAK Bayern.

Im Septem­ber hat das BMBF die Über­brü­ckungs­hil­fen für Studie­ren­den in Höhe von 100 Millio­nen Euro mit dem Verweis auf die sich entspan­nen­de wirt­schaft­li­che Lage und die verbes­ser­ten Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten im Land einge­stellt, obwohl noch Rest­mit­tel vorhan­den gewe­sen wären. „Die von Beginn an befris­tet ange­leg­te Über­brü­ckungs­hil­fe hat damit ihren Zweck erfüllt“, orakelt die Pres­se­mit­tei­lung des Minis­te­ri­ums [3]. „Hier­an wird wieder einmal die mangeln­de Weit­sicht des BMBFs deut­lich, dass im Allein­gang versucht hat die Coro­­na-Pande­­mie für die Studie­ren­den für been­det zu erklä­ren“, kriti­siert Maxi­mi­li­an Frank, Spre­cher der LAK Bayern. „Dass die Pande­mie sowohl die Gesell­schaft als auch die Studie­ren­den im Winter­se­mes­ter nicht loslas­sen wird, war abzusehen“.

Wie in einem Beitrag des Bildungs­jour­na­lis­ten Jan-Martin Wiar­da [4] am 30.10.20 publik wurde, plant das BMBF die Wieder­auf­nah­me der Über­brü­ckungs­hil­fen für Studie­ren­de für den Monat Novem­ber. „Wenn die Über­brü­ckungs­hil­fen wieder anlau­fen, muss noch einmal drin­gend über das Antrags­ver­fah­ren und die Kondi­tio­nen der Über­brü­ckungs­hil­fen gespro­chen werden“, so Cari­na Steye­rer, Spre­che­rin der LAK Bayern. „Das Büro­­­kra­­tie-Mons­­ter Über­brü­ckungs­hil­fen muss unbe­dingt entschlackt werden, 16 Seiten Antrags­stel­lung sind nicht trag­bar. Auch die Bedürf­tig­keits­gren­ze von 500 Euro Konto­stand ist weit entfernt von der Reali­tät der Studie­ren­den, liegen die durch­schnitt­li­chen monat­li­chen Ausga­ben bei etwa 819 Euro [5]. Allein diese zwei Beispie­le zeigen wunder­bar die para­do­xe Einstel­lung der Entschei­dungs­trä­ge­rIn­nen zur Lebens­wirk­lich­keit der Studierenden.“

Ein zentra­ler Faktor für die Fähig­keit der Über­brü­ckungs­hil­fe die Notla­ge der Studie­ren­den abzu­mil­dern, wird ihre Lauf­zeit sein. Während die Hilfen im Sommer­se­mes­ter für vier Mona­te zur Verfü­gung stan­den, ist aktu­ell nur die Auszah­lung für den Monat Novem­ber ange­kün­digt. „Um den Studie­ren­den die nöti­ge Sicher­heit für ein von Exis­tenz­ängs­ten befrei­tes Studi­um zu bieten, müssen die Studie­ren­den­hil­fen für die Dauer des Winter­se­mes­ters 2020/21 zur Verfü­gung stehen“, fordert Frank. „Bereits im Sommer­se­mes­ter hat das BMBF zu kurz gedacht und die Studie­ren­den im Regen stehen lassen, dass darf sich kein zwei­tes Mal wieder­ho­len“, ergän­zen seine Kolle­gin­nen Steye­rer und Trinkgeld.

[1] https://​www​.open​pe​ti​ti​on​.de/​p​e​t​i​t​i​o​n​/​o​n​l​i​n​e​/​s​o​f​o​r​t​h​i​l​f​e​–​f​u​e​r​–​s​t​u​d​i​e​r​e​n​d​e​–​j​e​t​z​t​#​p​e​t​i​t​i​o​n​–​mai [2] https://​latnrw​.de/​o​f​f​e​n​e​r​–​b​r​i​e​f​–​s​t​u​d​i​e​r​e​n​–​i​n​–​z​e​i​t​e​n​–​v​o​n​–​c​o​r​o​na/ [3] https://www.bmbf.de/de/meister-bisher-135–000-mal-studentische-corona-notlagen-gelindert-12609.html [4] https://www.jmwiarda.de/2020/10/30/bmbf‑k%C3%BCndigt‑r%C3%BCckkehr-der-corona-hilfe‑f%C3%BCrstudierende-an/ [5] http://​www​.sozi​al​erhe​bung​.de/​d​o​w​n​l​o​a​d​/​2​1​/​S​o​z​2​1​_​h​a​u​p​t​b​e​r​i​c​h​t​.​pdf

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