Mit dem soge­nann­ten „Lock­down light“ kehren im Novem­ber auch für die Studie­ren­den viele Proble­me des Sommers wieder. Weite­re Einschrän­kun­gen beim Präsenz­lehr­be­trieb an den Hoch­schu­len und vor allem der erneu­te Verlust von Neben­jobs erschwe­ren die Studi­en­si­tua­ti­on im Winter­se­mes­ter. Eine zentra­le Forde­rung der Studie­ren­den sind finan­zi­el­le Hilfen, die im Gegen­satz zur “Über­brü­ckungs­hil­fe” des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Bildung und Forschung (BMBF) tatsäch­lich helfen. Die Landes-ASten-Konfe­­ren­­zen Bayern (LAK Bayern) und Rhein­­land-Pfalz (LAK RLP), die Konfe­renz Säch­si­scher Studie­ren­den­schaf­ten (KSS), das Landes-ASten-Tref­­fen Nord­rhein-West­­fa­­len (LAT NRW) und die Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung Baden-Würt­­te­m­­berg (LaStuVe BaWü) halten die aktu­el­len Maßnah­men des BMBF für viel zu kurz gegrif­fen und fordern eine verläss­li­che Studie­ren­den­hil­fe für die Dauer des Wintersemesters.

Zur finan­zi­el­len Unter­stüt­zung der Studie­ren­den scheint Bundes­bil­dungs­mi­nis­te­rin Karlic­zek an der bereits im Sommer­se­mes­ter viel kriti­sier­ten Über­brü­ckungs­hil­fe fest­zu­hal­ten: „Zu Beginn der Pande­mie sträub­te sich das BMBF um Minis­te­rin Karlic­zek stark dage­gen Coro­­na-Hilfen für Studie­ren­de zuzu­las­sen. Bereits im April star­te­ten verschie­de­ne Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tun­gen die Peti­ti­on “Sofort­hil­fe für Studie­ren­de JETZT” [1] und versand­ten einen offe­nen Brief zur finan­zi­el­len Notla­ge der Studie­ren­den an Bund und Länder [2]. Erst im Juni entschied sich das Bundes­mi­nis­te­ri­um dazu KfW-Kredi­­te für Studie­ren­de mit einem Zins­satz von 4,3 % ab dem 10. Monat einzu­rich­ten. Die eigent­li­chen zuschuss­ba­sier­ten Studie­ren­den­hil­fen folg­ten erst im Juli“, fasst Maxi­mi­li­an Frank, Spre­cher der LAK Bayern, zusammen.

„Auch die maxi­ma­le Zuschuss­hö­he von 500 Euro, die abhän­gig vom Konto­stand in der Praxis sogar noch nied­ri­ger ausfällt, ist weit entfernt von der Lebens­rea­li­tät der Studie­ren­den, liegen die durch­schnitt­li­chen monat­li­chen Ausga­ben doch bei etwa 819 Euro [3]. Darüber hinaus werden die Hilfen auch nicht pauschal ausge­zahlt, sondern direkt mit der Höhe des Konto­stands verrech­net, wobei Studie­ren­de mit mehr als 500 Euro als nicht bedürf­tig ange­se­hen werden. Weite­re Restrik­tio­nen, wie ein über­bü­ro­kra­ti­sier­ter Antrags­pro­zess sowie die mangeln­de tech­ni­sche Umset­zung der Online-Antrags­­s­tel­­lung sorg­ten dafür, dass fast 40 % der Anträ­ge nicht geneh­migt wurden [4]. Die struk­tu­rel­len Proble­me der Über­brü­ckungs­hil­fe zeig­ten sich also bereits im Sommer­se­mes­ter deut­lich“, kriti­siert Aman­da Stein­maus, Koor­di­na­to­rin des LAT NRW.

„Die Infek­ti­ons­zah­len gingen während des Sommers zurück, die finan­zi­el­le Not der Studie­ren­den blieb. Dennoch erklär­te das BMBF mit dem vorzei­ti­gen Ende der Über­brü­ckungs­hil­fen im Septem­ber die Pande­mie bei Studie­ren­den faktisch für been­det. Eini­ge waren in der Lage erneut Neben­jobs zu finden. Wer aus Angst vor einem erneu­ten Lock­down sein mühsam verdien­tes Geld zur Seite legen konn­te, wird nun durch die erneu­te Anwen­dung der 500-Euro-Decke­­lung hart bestraft. Für Studie­ren­de, die im Novem­ber ihren Neben­job verlo­ren haben, gibt die allge­mei­ne wirt­schaft­li­che Lage auch in den Folge­mo­na­ten wenig Anlass zu Opti­mis­mus. Eine Neuauf­la­ge der Über­brü­ckungs­hil­fen allein für den Monat Novem­ber ist daher eine Alibi-Lösung. Das BMBF würde die Studie­ren­den damit zum wieder­hol­ten Male im Stich lassen“, ergänzt Paul Senf, Spre­cher der KSS.

„Eine wirk­li­che und krisen­si­che­re Lösung wäre die kurz­fris­ti­ge Öffnung des BAföG in Kombi­na­ti­on mit einer lang­fris­tig ange­leg­ten sozi­al­ge­rech­ten BAföG-Reform. Soll­te Minis­te­rin Karlic­zek jedoch stur blei­ben, braucht es umfas­sen­de Anpas­sun­gen bei den Über­brü­ckungs­hil­fen. Zunächst ist essen­ti­ell, dass die Hilfen für das gesam­te Winter­se­mes­ter 2020/21 zur Verfü­gung stehen. Die Zuschuss­hö­he muss genau wie die Bedürf­tig­keits­gren­ze deut­lich ange­ho­ben werden, damit mehr Studie­ren­de erreicht werden“, erklärt Raffa­el Plum, Spre­cher der LAK Rheinland-Pfalz.

„Neben der Unter­stüt­zung in finan­zi­el­len Notla­gen muss auch sicher­ge­stellt werden, dass pande­mie­be­ding­te Nach­tei­le im Studi­um verhin­dert werden. Dazu gehört z.B. die Verlän­ge­rung aller Prüfungs‑, Studi­en- und Studi­en­fi­nan­zie­rungs­fris­ten. Andern­falls wird wie im Sommer­se­mes­ter für viele Studie­ren­de nur ein Studi­en­ab­bruch in Frage kommen. Damit scha­det das Bundes­bil­dungs­mi­nis­te­ri­um um Frau Karlic­zek nicht nur vielen Studie­ren­den, sondern auch der Gesell­schaft nach­hal­tig“, fügt Andre­as Bauer, Spre­cher der LaStuVe BaWü abschlie­ßend hinzu.

[1] https://​www​.open​pe​ti​ti​on​.de/​p​e​t​i​t​i​o​n​/​o​n​l​i​n​e​/​s​o​f​o​r​t​h​i​l​f​e​–​f​u​e​r​–​s​t​u​d​i​e​r​e​n​d​e​–​j​e​t​z​t​#​p​e​t​i​t​i​o​n​–​mai [2] https://​latnrw​.de/​o​f​f​e​n​e​r​–​b​r​i​e​f​–​s​t​u​d​i​e​r​e​n​–​i​n​–​z​e​i​t​e​n​–​v​o​n​–​c​o​r​ona [3] http://​www​.sozi​al​erhe​bung​.de/​d​o​w​n​l​o​a​d​/​2​1​/​S​o​z​2​1​_​h​a​u​p​t​b​e​r​i​c​h​t​.​pdf [4] https://www.studentenwerke.de/de/content/150000-mal-%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe‑f%C3%BCr

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