Das Sommer­se­mes­ter 2021 ist nunmehr das drit­te Hoch­schul­se­mes­ter, dass vor dem Hinter­grund der Coro­­na-Pande­­mie statt­fin­det und durch diese maßgeb­lich beein­flusst wird. Wie bereits in den beiden vorhe­ri­gen Semes­tern [1] [2] zeigt die LAK Bayern als Zusam­men­schluss aller baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen mit diesem Beschluss die wich­tigs­ten Forde­run­gen und Anlie­gen der Studie­ren­den zur Ausge­stal­tung des Sommer­se­mes­ters auf und entwirft eine mögli­che Öffnungs­per­spek­ti­ve für die Hochschulen.

Aktu­el­le sozia­le und finan­zi­el­le Lage der Studierenden

Die Auswei­tung des Arti­kels 99 des Baye­ri­schen Hoch­schul­ge­set­zes auf das kommen­de Sommer­se­mes­ter ist eine sehr wich­ti­ge und voraus­schau­en­de Entschei­dung für alle Studie­ren­den in Bayern. Hier­durch wird, wie auch schon in den beiden Semes­tern zuvor, die indi­vi­du­el­le Regel­stu­di­en­zeit verlän­gert, das Semes­ter in Bezug auf Prüfungs­fris­ten nicht als regu­lä­res Fach­se­mes­ter gewer­tet und somit auf die beson­de­ren Härten der Coro­­na-Pande­­mie reagiert. Diese Rege­lun­gen erhö­hen die Plan­bar­keit des Semes­ters und stel­len den BAföG-Bezug für die baye­ri­schen Studie­ren­den sicher. Die Verlän­ge­rung der indi­vi­du­el­len Regel­stu­di­en­zeit soll an allen Hoch­schu­len auf den Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gun­gen und Abschluss­do­ku­men­ten expli­zit ausge­wie­sen werden.

Auch die Verlän­ge­rung der Über­brü­ckungs­hil­fen des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studie­ren­de bis Septem­ber 2021 war ein notwen­di­ger Schritt zur Abfe­de­rung von beson­de­ren finan­zi­el­len Notsi­tua­tio­nen. Abseits der rein zeit­li­chen Verlän­ge­rung der Hilfen verwei­gert sich das BMBF jedoch weiter­hin einer struk­tu­rel­len Über­ar­bei­tung der Studie­ren­den­hil­fen, die grund­sätz­li­chen Kritik­punk­te blei­ben somit bestehen. Die Chan­ce, wie vom Deut­schen Studen­ten­werk und Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen bundes­weit gefor­dert, das BAföG als wirk­sa­mes Hilfs­in­stru­ment in Krisen­zei­ten für alle Studie­ren­den zu öffnen, bleibt unge­nutzt. Die LAK Bayern kriti­siert mit Nach­druck, dass das aktu­el­le Bean­tra­gungs­ver­fah­ren zu büro­kra­tisch und kompli­ziert, sowie die Auszah­lungs­gren­ze von 500 Euro pro Monat reali­täts­fern und die Bewil­li­gungs­quo­te zu gering ist. Diese Kritik wurde in mehre­ren Pres­se­mit­tei­lun­gen zusam­men mit ande­ren Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tun­gen geäu­ßert und wird bundes­weit von Studie­ren­den­ver­bän­den geteilt [3].

Neben der finan­zi­ell ange­spann­ten Lage zeigt sich mitt­ler­wei­le zudem, dass die Pande­mie an den Studie­ren­den auch hinsicht­lich ihrer psychi­schen Gesund­heit nicht spur­los vorbei­ge­gan­gen ist. Eine Studie von Jugend­for­sche­rIn­nen der Univer­si­tä­ten Hildes­heim und Frank­furt hat ermit­telt, dass in der Alters­grup­pe zwischen 15 und 30 Jahren eine Mehr­heit der Befrag­ten Angst vor der Zukunft hat und mehr als ein Drit­tel von Einsam­keit betrof­fen ist [4]. Die Auswir­kun­gen davon können beispiels­wei­se Depres­sio­nen oder emotio­na­ler Stress sein. Auch sind die Kapa­zi­tä­ten der psycho­so­zia­len Bera­tungs­an­ge­bo­te der Studie­ren­den­wer­ke, die bereits vor der Pande­mie nicht ausrei­chend finan­ziert wurden, mitt­ler­wei­le mehr als ausge­schöpft [5].

Die beson­de­ren Lebens­um­stän­de von Studie­ren­den müssen den Entschei­dungs­trä­ge­rIn­nen an den Hoch­schu­len, in den Minis­te­ri­en und in der Poli­tik bewusst sein und endlich stär­ker beach­tet werden.

Digi­ta­les Semes­ter mit Präsen­z­ele­men­ten und Schutzmöglichkeiten

Zeit­gleich zum Start der Vorle­sun­gen an den baye­ri­schen Hoch­schu­len befin­det sich Deutsch­land bereits in der drit­ten Pande­mie­wel­le. Die Ausbrei­tung der Virus­mu­ta­tio­nen führt regio­nal zu höchst dyna­mi­schen Infek­ti­ons­ge­sche­hen, erschwert die gene­rel­le Planungs­si­cher­heit und macht eine einheit­li­che Öffnungs­stra­te­gie fast unmög­lich. Zudem wird die flächen­de­cken­de Impfung von Studie­ren­den, die größ­ten­teils der Alters­grup­pe der 18- bis 25-Jähri­­gen ange­hö­ren, voraus­sicht­lich erst im Herbst 2021 erfol­gen können. All diese und viele weite­re Fakto­ren zeigen, dass trotz der zahl­rei­chen Wünsche nach mehr Norma­li­tät an den Hoch­schu­len uns ein weite­res digi­ta­les Semes­ter bevorsteht.

Die psychi­sche und physi­sche Gesund­heit aller Studie­ren­den und Hoch­schul­an­ge­hö­ri­gen muss an erster Stel­le stel­len. Um darüber hinaus eine gute Balan­ce aus Planungs­si­cher­heit und Norma­li­sie­rung des Hoch­schul­be­triebs zu errei­chen, schla­gen die baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen folgen­des Vorge­hen vor: Das Sommer­se­mes­ter 2021 muss an allen Hoch­schu­len in Bayern voll­stän­dig digi­tal studier­bar sein.

Dies betrifft alle Lehr­ver­an­stal­tun­gen mit Ausnah­me von prak­ti­schen Lehr­ver­an­stal­tun­gen, welche aufgrund ihrer spezi­fi­schen Art der Kompe­tenz­ver­mitt­lung nur in Präsenz statt­fin­den können – so u.a. Labor­prak­ti­ka, Frei­land­prak­ti­ka oder künst­le­ri­sche sowie musi­sche Tätig­kei­ten. Weiter­hin müssen Hoch­schu­len berück­sich­ti­gen, dass sich die Durch­füh­rung von exter­nen verpflich­ten­den Prak­ti­ka pande­mie­be­dingt schwie­rig gestal­tet und entspre­chen­de Alter­na­ti­ven anbie­ten. Alle weite­ren Lehr­ver­an­stal­tun­gen, wie Vorle­sun­gen, Semi­na­re oder semi­na­ris­ti­scher Unter­richt, werden digi­tal ange­bo­ten. Inso­fern es das loka­le Infek­ti­ons­ge­sche­hen an der Hoch­schu­le erlaubt, sollen die digi­ta­len Lehr­ver­an­stal­tun­gen für einzel­ne Studi­en­grup­pen auch durch Präsen­z­ele­men­te ergänzt werden können. Studie­ren­de sollen die Wahl­frei­heit erhal­ten, sich für eine Studi­en­grup­pe mit oder ohne Präsen­z­ele­men­te zu entschei­den. Zur besse­ren Plan­bar­keit sollen die Studie­ren­den möglichst früh­zei­tig über die in ihrem Studi­um ange­bo­te­nen Wahl­mög­lich­kei­ten infor­miert und ihre Teil­nah­me­prä­fe­renz abge­fragt werden. Falls eine Veran­stal­tung im Semes­ter­ver­lauf in die Präsenz wech­selt, muss die digi­ta­le Studier­bar­keit weiter­hin sicher­ge­stellt sein. Die Lehre im Hörsaal muss also daten­schutz­kon­form und didak­tisch sinn­voll aufbe­rei­tet auch asyn­chron zur Verfü­gung gestellt werden, damit beide Ziel­grup­pen in ihrem Studi­um voran­schrei­ten können. Außer­dem profi­tie­ren Studie­ren­de von der Möglich­keit guter asyn­chro­ner Lehr­for­ma­te auch außer­halb von Pande­mie­zei­ten, da sich durch diese das Studi­um besser mit Erwerbs­tä­tig­kei­ten und Fami­lie verein­ba­ren lassen. Im Sinne der Studier­bar­keit müssen Präsenz­ver­an­stal­tun­gen unter Einhal­tung eines hoch­schul­weit einheit­li­chen Hygie­ne­kon­zepts und der Berück­sich­ti­gung von Covid-19-Schnel­l­­tests sowie einer allge­mei­nen Masken­pflicht ange­bo­ten werden. Wir sehen die Hoch­schu­len in der Pflicht für all ihre Mitglie­der, seien es Dozie­ren­de oder Studie­ren­de, im Sommer­se­mes­ter Masken sowie Schnell­tests kosten­frei bereit­zu­stel­len, um auch in Präsenz­ver­an­stal­tun­gen ein höchst­mög­li­ches Schutz­ni­veau zu gewähr­leis­ten. Entste­hen­de Mehr­kos­ten für diese Maßnah­men müssen im Landes­haus­halt des Frei­staats für die Hoch­schu­len einge­stellt werden.

Das Credo lautet also: das Semes­ter muss digi­tal studier­bar sein, Präsenz­ter­mi­ne sind möglich, müssen aber durch entspre­chen­de Hygie­­ne- und Schutz­maß­nah­men abge­si­chert werden.

Früh­zei­ti­ge Planung von kontakt­lo­sen Prüfungen

Für eine gerech­te und voraus­schau­en­de Planung der Prüfungs­pha­se im Sommer­se­mes­ter 2021 müssen bereits jetzt die Weichen für einen intel­li­gen­ten Prüfungs­mix gestellt werden. Im Vorder­grund müssen weiter­hin kontakt­lo­se Prüfun­gen stehen, von einer reinen Planung der Klau­su­ren­pha­se mit Präsenz­prü­fun­gen raten wir ausdrück­lich ab. Weder die aktu­el­le Infek­ti­ons­la­ge noch die Erkennt­nis­se aus den vergan­ge­nen beiden Semes­tern lassen verläss­li­che Rück­schlüs­se zu, ab wann Prüfun­gen wieder im Normal­be­trieb durch­führ­bar sind. Um dennoch eine verläss­li­che Prüfungs­pha­se durch­füh­ren zu können, müssen alle Möglich­kei­ten der Prüfungs­pla­nung ausge­schöpft werden. So können Prüfun­gen als Haus­ar­bei­ten, Port­fo­lio­prü­fun­gen, Open-Book-Klau­­su­­ren sowie münd­li­che Prüfun­gen oder Refe­ra­te über Video­kon­fe­renz­tools als auch ande­re elek­tro­ni­sche Fern­prü­fun­gen ausge­stal­tet werden.

Um sowohl den Studie­ren­den als auch Dozie­ren­den die nöti­ge Planungs­si­cher­heit zu gewähr­leis­ten, muss früh­zei­tig bekannt gege­ben werden, welche Prüfungs­for­men durch­ge­führt werden können. Hier­zu sind die Hoch­schu­len aufge­for­dert, die notwen­di­gen recht­li­chen Kompe­ten­zen zur Fest­le­gung von flexi­blen Prüfungs­for­men an die Fakul­tä­ten zur eigen­stän­di­gen Rege­lung zu über­tra­gen. Nur so kann die Lehre und insbe­son­de­re auch die Art der Lehr­ver­mitt­lung auf die geplan­ten Prüfungs­for­men ausge­rich­tet werden. Damit die Studier­bar­keit des Sommer­se­mes­ters trotz Pande­mie gewähr­leis­tet bleibt, müssen sich alle Studie­ren­den bis spätes­tens zur Prüfungs­an­mel­dung entschei­den dürfen, ob sie an einer Prüfung in Präsenz oder einer Fern­prü­fungs­al­ter­na­ti­ve teil­neh­men. Soll­ten Präsenz­prü­fun­gen ohne ein kontakt­lo­ses Alter­na­tiv­an­ge­bot durch­ge­führt werden, müssen Schnell­tests und Masken gestellt und die Kosten wie bei Lehr­ver­an­stal­tun­gen eben­falls aus staat­li­chen Mitteln finan­ziert werden.

Während die Nicht­an­rech­nung des Sommer­se­mes­ters 2021 als Fach­se­mes­ter und die damit einher­ge­hen­de Verlän­ge­rung fest­ge­leg­ter Regel­ter­mi­ne und Fris­ten für viele Studie­ren­de bereits wesent­li­che prüfungs­recht­li­che Nach­tei­le regu­liert, besteht in unse­ren Augen in Bezug auf die Anzahl der Prüfungs­ver­su­che weiter­hin landes­wei­ter Hand­lungs­be­darf. Insbe­son­de­re an den Hoch­schu­len für ange­wand­te Wissen­schaf­ten und eini­gen Univer­si­tä­ten besteht eine feste Anzahl an Prüfungs­ver­su­chen, deren Über­schrei­tung zur Exma­tri­ku­la­ti­on führt. Es ist aus unse­rer Sicht essen­ti­ell, dass die Hoch­schu­len wie bereits zu Beginn der Pande­mie im Sommer­se­mes­ter die Anzahl der Prüfungs­ver­su­che erhö­hen, damit den Studie­ren­den durch die Prüfungs­pha­se unter Coro­na keine Nach­tei­le entstehen.

Die LAK Bayern fordert alle Hoch­schu­len dazu auf, bereits zu Beginn des Sommer­se­mes­ters einen klaren Fahr­plan für die Prüfun­gen auszu­ar­bei­ten, eine möglichst hohe Band­brei­te an kontakt­lo­sen Prüfungs­for­men, eine Erhö­hung der Anzahl von Prüfungs­wie­der­ho­lun­gen zuzu­las­sen sowie die Prüfungs­mo­da­li­tä­ten früh­zei­tig an die Studie­ren­den zu kommunizieren.

Verbes­se­rung der Quali­tät des digi­ta­len Studiums

Die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on des Bildungs­we­sens schrei­tet stetig voran und ist spätes­tens seit der Coro­­na-Pande­­mie zur Dauer­auf­ga­be gewor­den. Wie die LAK Bayern bereits im Posi­ti­ons­pa­pier “Digi­ta­le und moder­ne Hoch­schu­len” vom 19. Mai 2019 beton­te, sind die baye­ri­schen Hoch­schu­len nur unzu­rei­chend auf die Digi­ta­li­sie­rung von Lehre und Forschung vorbe­rei­tet. Die Coro­na­kri­se der letz­ten zwei Semes­ter hat bestehen­de Proble­me noch weiter verschärft. Auch wenn eini­ge Prozes­se, insbe­son­de­re in der Verwal­tung und Gover­nan­ce, aufgrund der exter­nen Umstän­de digi­ta­li­siert wurden, so fehlt es den baye­ri­schen Hoch­schu­len weiter­hin an einer ganz­heit­li­chen und nach­hal­ti­gen Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gie. Insbe­son­de­re haben die digi­ta­le Lehre und digi­ta­le Prüfun­gen aufgrund der schnel­len Umstür­ze in der Coro­na­kri­se in vielen Fällen an Quali­tät verloren.

Um eine adäqua­te digi­ta­le Lehre gewähr­leis­ten zu können, müssen alle Dozie­ren­den und Tuto­rIn­nen kosten­lo­se Schu­lun­gen sowie semes­ter­be­glei­ten­de Ange­bo­te zur Unter­stüt­zung der digi­ta­len Lehre zur Verfü­gung gestellt werden. Exper­tIn­nen und als E‑Scouts geschul­te studen­ti­sche Hilfs­kräf­te sollen gezielt dafür einge­stellt werden, um Kurse eine sinn­vol­le Umstel­lung auf gute Lehr­di­dak­tik – z.B. durch die Erstel­lung von Zusatz- oder Flip­­ped-Clas­s­­room-Mate­­ri­al – auf den Lern­platt­for­men zu ermög­li­chen. Wir möch­ten an dieser Stel­le beto­nen, dass diese Forde­rung keine Kritik am Enga­ge­ment der Dozie­ren­den während der Coro­­na-Pande­­mie, die sich mit teils großem persön­li­chen Einsatz um die digi­ta­le Bereit­stel­lung ihrer Lehre verdient gemacht haben, darstellt, sondern viel­mehr auf die mangel­haf­ten struk­tu­rel­len Gege­ben­hei­ten, unter denen die Lehre statt­fin­det, hinweist.

Dank diver­ser neuer didak­ti­scher Metho­den lassen sich veral­te­te Lehr­kon­zep­te durch zeit­ge­mä­ße­re hybri­de oder digi­ta­le Metho­den ergän­zen. Dies gilt auch für kontakt­lo­se Prüfungs­for­men, die durch digi­ta­le Möglich­kei­ten didak­­tisch-inno­­va­­tiv und kompe­tenz­ori­en­tier­ter gestal­tet werden können. Die LAK Bayern fordert daher den Ausbau und die Finan­zie­rung hoch­schul­di­dak­ti­scher Einrich­tun­gen, um eben­sol­che Ange­bo­te hoch­schul­über­grei­fend bereit­stel­len zu können. Auch bedarf es konti­nu­ier­li­cher Begleit­eva­lua­tio­nen der digi­ta­len Lehre, um Best-Prac­­ti­ce-Beispie­­le zu iden­ti­fi­zie­ren und die Lehr­lern­for­schung voran­zu­trei­ben. Evalua­tio­nen mit Verweis auf die Sonder­si­tua­ti­on der Pande­mie auszu­set­zen, ist nicht tole­rier­bar, denn wir sind davon über­zeugt, dass gera­de der Ausnah­me­cha­rak­ter der Lehr­si­tua­ti­on viele Erkennt­nis­se enthält, die für eine steti­ge Weiter­ent­wick­lung der Lehr­qua­li­tät nutz­bar gemacht werden müssen.

Die Hoch­schu­len müssen die Digi­ta­li­sie­rung als Quer­schnitts­auf­ga­be verste­hen und ihre Poten­zia­le insbe­son­de­re für eine dauer­haf­te Weiter­ent­wick­lung der Lehre nutz­bar machen, hier­für braucht es eine ange­mes­se­ne hoch­schul­di­dak­ti­sche Förde­rung der Dozierenden.

Einbin­dung in Krisen- und Planungsstäben

In den vergan­ge­nen beiden Semes­tern haben die Hoch­schu­len eige­ne Krisen- und Planungs­stä­be zur Bewäl­ti­gung der Pande­mie einge­rich­tet oder bereits bestehen­de Gremi­en mit dieser Aufga­be betraut. Viele Hoch­schu­len haben dort auch Vertre­te­rIn­nen der Studie­ren­den aufge­nom­men, was wir ausdrück­lich begrü­ßen. Nach­dem in diesen Gremi­en Entschei­dun­gen mit großer Trag­wei­te in Bezug auf die Lehre getrof­fen werden, ist es notwen­dig, dass die Studie­ren­den direkt ihre Ansich­ten einbrin­gen können. Diese Betei­li­gung weitet zudem den Blick­win­kel des Gremi­ums und führt perspek­ti­visch zu ausge­wo­ge­ne­ren Entschei­dun­gen. An den Hoch­schu­len, die früh­zei­tig die Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen in diese Frage­stel­lun­gen einge­bun­den haben, erle­ben wir eine trans­pa­ren­te­re Kommu­ni­ka­ti­on der dort getrof­fe­nen Entschei­dun­gen in die Studie­ren­den­schaft und eine gemein­sa­me Verantwortungsübernahme.

Wir fordern daher erneut alle Hoch­schul­lei­tun­gen auf, dort, wo es noch nicht gesche­hen ist, Studie­ren­den­ver­tre­te­rIn­nen in die Krisen- und Planungs­stä­be aufzu­neh­men, um so die Kommu­ni­ka­ti­on in Rich­tung der Studie­ren­den zu stärken.

Ausblick

Die vergan­ge­nen zwei Pande­mie­se­mes­ter konn­ten von der Hoch­schul­land­schaft insge­samt betrach­tet gut gemeis­tert werden. Das kommen­de Sommer­se­mes­ter benö­tigt nun noch­mal eine gemein­sa­me Kraft­an­stren­gung aller Hoch­schul­an­ge­hö­ri­gen, um diese außer­ge­wöhn­li­che Situa­ti­on erneut zu bestrei­ten. Ergän­zend zu den landes­wei­ten Rege­lun­gen sind auch die Hoch­schu­len gefor­dert größt­mög­li­che Kulanz zu gewäh­ren, um die pande­mie­be­ding­ten Folgen für ihre Studie­ren­den abzu­wen­den. Zusam­men­fas­send ist aus unse­rer Sicht für ein Gelin­gen des Sommer­se­mes­ters 2021 die digi­ta­le Studier­bar­keit, die Planungs­si­cher­heit sowie Kontakt­re­du­zie­rung bei Prüfun­gen, sowie eine stär­ke­re Beach­tung studen­ti­scher Inter­es­sen in der Poli­tik auf allen Ebenen nötig. Wir hoffen, dass das Winter­se­mes­ter 2021/22 wieder gemein­sa­me Diskus­sio­nen im Hörsaal zulas­sen wird und die Studie­ren­den ihre Hoch­schu­len erneut als Ort der Begeg­nung erle­ben können.

Quel­len

[1] http://​lak​-bayern​.de/​2​0​2​0​/​0​4​/​1​2​/​a​u​s​g​e​s​t​a​l​t​u​n​g​–​d​e​s​–​s​o​m​m​e​r​s​e​m​e​s​t​e​r​s​–​2​0​20/ [2] https://www.lak.bayern/2020/11/15/ausgestaltung-des-wintersemesters-2020–21/ [3] http://​lak​-bayern​.de/​2​0​2​0​/​0​5​/​2​1​/​s​t​u​d​i​e​r​e​n​–​i​n​–​z​e​i​t​e​n​–​v​o​n​–​c​o​r​o​n​a​–​s​o​z​i​a​l​e​–​n​o​t​l​a​g​e​–​g​e​m​e​i​n​s​a​m​–​b​e​w​a​e​l​t​i​g​en/ [4] https://​hildok​.bsz​-bw​.de/​f​i​l​e​s​/​1​1​6​6​/​H​e​y​e​r​_​J​u​C​o​_​2​.​pdf [5] https://​www​.studie​ren​den​wer​ke​-nrw​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​–​s​t​w​e​/​s​t​u​d​i​e​r​e​n​d​e​–​s​e​h​r​–​b​e​l​a​s​t​et/

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München