Die LAK Bayern unter­stützt die nach­fol­gen­den Forde­run­gen der Jungen Euro­päi­schen Föde­ra­lis­ten (JEF) Bayern zum Austritt des Verei­nig­ten König­reichs aus dem Erasmus+-Programm im Zuge des Brexit-Abkom­­mens [1]. Die LAK Bayern stellt fest, dass der Austritt des Verei­nig­ten König­reichs aus dem Erasmus+-Programm eine Zäsur in den euro­­pä­isch-briti­­schen Wissen­schafts­be­zie­hun­gen darstellt und kriti­siert die, aus dem einsei­ti­gen Austritt des Verei­nig­ten König­reichs sowohl für die briti­schen als auch deut­schen Studie­ren­den, entste­hen­den Nach­tei­le. Die Betei­li­gung des Verei­nig­ten König­reichs am Erasmus+-Programm stell­te eine wich­ti­ge Berei­che­rung für die Mobi­li­tät inner­halb des Bolo­­gna-Raums dar, sind doch im Jahr 2018 gut 3.200 Studie­ren­de aus Deutsch­land im Rahmen von Eras­mus+ nach Groß­bri­tan­ni­en und Nord­ir­land gegan­gen, während die deut­schen Hoch­schu­len 5.200 Studie­ren­de für den Studie­ren­den­aus­tausch aufge­nom­men haben [2]. Die Fort­füh­rung des Erasmus+-Programms, die Aushand­lung eines ähnli­chen Programms oder die Bereit­stel­lung eines geson­der­ten Fonds ist aus Sicht der LAK Bayern deshalb drin­gend gebo­ten, um dem studen­ti­schen Austausch zwischen beiden Bildungs­stand­or­ten keinen lang­fris­ti­gen Scha­den zuzufügen.

  1. Die euro­päi­schen Insti­tu­tio­nen, insbe­son­de­re die Euro­päi­sche Kommis­si­on, müssen sich für einen Wieder­ein­tritt des Verei­nig­ten König­reichs in das Eras­mus+ Programm einset­zen bzw. ein Alter­na­tiv­pro­gramm ausar­bei­ten, das einen weiter­füh­ren­den und gegen­sei­ti­gen Austausch finan­zi­ell, orga­ni­sa­to­risch und insti­tu­tio­nell sicherstellt.
  2. Soll­te es dies­be­züg­lich keine Bereit­schaft seitens des Verei­nig­ten König­reichs in Rich­tung der EU geben, stellt die EU einen geson­der­ten Fonds bereit, der denje­ni­gen Perso­nen einen Aufent­halt in Groß­bri­tan­ni­en ermög­licht, die bereits jetzt die Möglich­keit eines Austau­sches über das Eras­mus+ Programm haben. Die Gesamt­ko­or­di­na­ti­on dazu über­nimmt die EU-Exeku­­ti­v­a­gen­­tur für Bildung, Audio­vi­su­el­les und Kultur (EACEA).
  3. Dieser geson­der­te Fonds soll jedoch teil­wei­se auch briti­schen Teil­neh­men­den vergleich­bar zum Eras­mus+ Programm einen Auslands­auf­ent­halt in der EU ermög­li­chen. Die Größe dieses Anteils hängt auch von der finan­zi­el­len Betei­li­gung des Verei­nig­ten König­reichs am Fonds ab.
[1] https://​www​.jef​-bayern​.de/​w​p​–​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​1​/​0​2​/​R​e​s​o​l​u​t​i​o​n​_​E​r​a​s​m​u​s​_​f​i​n​a​l​.​pdf [2] Eras­mus+ annu­al report 2018 – Publi­ca­ti­ons Office of the EU (euro​pa​.eu) (ANNEX18)

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München