Sehr geehr­ter Herr Staats­mi­nis­ter Sibler,
Sehr geehr­ter Herr MR Dr. Schmitt-Glaeser,

bezug­neh­mend auf Ihr Schrei­ben R.1‑H1112/0/10/ vom 18.05.2021 erhal­ten Sie unten­ste­hend die Stel­lung­nah­me der Landes-ASten-Konfe­­renz (LAK) Bayern zum Entwurf des Bayerischen
Hoch­schul­in­no­va­ti­ons­ge­set­zes (BayHIG).

Wir möch­ten uns für die Betei­li­gung an der Verbän­de­an­hö­rung bedan­ken und hoffen, dass mit unse­rer Einsen­dung die Belan­ge der Studie­ren­den in diesem äußerst wich­ti­gen und rich­tungs­wei­sen­den Geset­zes­vor­ha­ben ausführ­lich gehört und in den weite­ren Bear­bei­tungs­pro­zess einflie­ßen werden. Erlau­ben Sie uns, bevor wir auf die Arti­kel einzeln einge­hen, eine über­grei­fen­de Einschät­zung zu dem Gesetz­ge­bungs­pro­zess abzu­ge­ben und Ihnen unse­re wich­tigs­ten Forde­run­gen und Ände­rungs­vor­schlä­ge vorab mitzuteilen.

Bereits Ende 2018 hat sich das Staats­mi­nis­te­ri­um für Wissen­schaft und Kunst mit der Bitte um die Anzei­ge von Ände­rungs­be­darf für eine in der 18. Legis­la­tur­pe­ri­ode geplan­ten Novel­lie­rung des baye­ri­schen Hoch­schul­rechts an die Landes­ver­bän­de der jewei­li­gen Inter­es­sen­grup­pen gewandt (Schrei­ben R.1‑H1112.0/4/4). Die LAK Bayern hat sich darauf­hin inten­siv mit dem Hoch­schul­ge­setz befasst, bestehen­den Ände­rungs­be­darf iden­ti­fi­ziert, die Ände­rungs­vor­schlä­ge der baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen in einem demo­kra­ti­schen Verfah­ren konso­li­diert und im Febru­ar 2019 an Ihr Haus über­sen­det. Eini­ge unse­rer Vorschlä­ge finden sich auch im vorlie­gen­den Entwurf des BayHIG wieder, wie z.B. die Einfüh­rung des Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­auf­trags, die Erhö­hung der Anzahl der studen­ti­schen Vertreter*innen in der Vertre­ter­ver­samm­lung der Studie­ren­den­wer­ke oder die Fest­schrei­bung einer Landes­ver­tre­tung der Studie­ren­den. Wir sind froh, dass eini­ge Passa­gen unse­rer frühen Gedan­ken zu einer Novel­lie­rung im weite­ren Gesetz­ge­bungs­pro­zess des BayHIG aufge­grif­fen wurden.

Der Wech­sel von einer lang­fris­tig geplan­ten Novel­lie­rung eines bestehen­des Geset­zes zu einer voll­stän­di­gen Neufas­sung wurde durch die Veröf­fent­li­chung des Eckpunk­te­pa­piers des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wissen­schaft und Kunst im Okto­ber 2020 offen­sicht­lich. Bereits zuvor hatte sich durch die Bekannt­ga­be der High­tech Agen­da Bayern in der Regie­rungs­er­klä­rung von Minis­ter­prä­si­dent Dr. Söder am 10.10.2019 sowie in vielen von uns geführ­ten Gesprä­chen dieser Kurs­wech­sel abge­zeich­net: Statt der geziel­ten Verbes­se­rung bestehen­der Struk­tu­ren wurde das Ziel der maxi­ma­len Verschlan­kung und Dere­gu­lie­rung ausge­spro­chen. Das hat zu einem Beben in der baye­ri­schen Hoch­schul­land­schaft geführt.

Um der Trag­wei­te des Neuent­wurfs des baye­ri­schen Hoch­schul­rechts gerecht zu werden, hat die LAK Bayern zusam­men mit dem Landes­ver­band wissen­schaft­li­ches Perso­nal in Bayern (LWB) in ihrer “Visi­on einer baye­ri­schen Hoch­schul­land­schaft 4.0” das Bild einer trans­pa­ren­ten, glaub­wür­di­gen und zukunfts­ge­rich­te­ten Hoch­schu­le gezeich­net und konkre­te Vorschlä­ge sowie Forde­run­gen in den Diskurs eingebracht.

Nicht nur inner­halb der Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen, sondern auch in den Leitungs­ebe­nen und bei weite­ren Stake­hol­dern der Hoch­schu­len hat die Eile, mit dem der Gesetz­ge­bungs­pro­zess voran­ge­trie­ben wurde, zu spür­ba­rer Irri­ta­ti­on geführt. Durch die Auswir­kun­gen der Covid-19-Pande­­mie stan­den die Hoch­schu­len in Bayern vor der größ­ten Heraus­for­de­rung seit dem Ende des Zwei­ten Welt­kriegs. Für Dozie­ren­de sowie Studie­ren­de stell­te die von heute auf morgen notwen­di­ge Verla­ge­rung der Lehre sowie des gesam­ten Hoch­schul­all­tags in den digi­ta­len Raum eine große Belas­tung dar. Diese konn­te zwar aufgrund des großen Enga­ge­ments der Hoch­schul­fa­mi­lie in den meis­ten Fällen gut bewäl­tigt werden, sie blieb aber natür­lich nicht ohne Folge für die zeit­li­chen Kapa­zi­tä­ten aller Betei­lig­ten. In dieser bereits von sich aus ange­spann­ten Lage den tief­ge­hens­ten hoch­schul­po­li­ti­schen Reform­pro­zess der letz­ten zwei Jahr­zehn­te voran­zu­trei­ben, sorg­te nicht nur unter Studie­ren­den vieler­orts für Zwei­fel und Unverständnis.

Die Diskus­si­ons­run­den auf YouTube und die vielen virtu­el­len Besu­che von Herrn Staats­mi­nis­ter Sibler in den Hoch­schu­len und bei weite­ren Veran­stal­tun­gen zeigen, dass sich das StMWK um Diskus­si­on und Austausch bemüh­te. Aller­dings wäre eine Diskus­si­on vor Ort und in Perso­na, mit allen Betei­lig­ten und Betrof­fe­nen, ein erheb­li­cher Zuge­winn an Vertrau­en und Perspek­ti­ve für den Gesetz­ge­bungs­pro­zess gewe­sen. Wie unter­schied­lich dabei die Meinun­gen und Perspek­ti­ven der Mitglie­der­grup­pen auf das BayHIG sind, wurde zuletzt in der zwei­ten Sach­ver­stän­di­gen­an­hö­rung des Land­tags­aus­schus­ses für Wissen­schaft und Kunst am 11. und 12.06.2021 deutlich.

Anknüp­fend an diese Erfah­run­gen möch­ten wir daher die folgen­de expli­zi­te Bitte an Ihr Haus rich­ten: Nehmen Sie sich, aber auch Ihre Abtei­lun­gen die notwen­di­ge Zeit für die Analy­se der Stel­lung­nah­men und die Einar­bei­tung von Neue­run­gen in das BayHIG, um die diver­gie­ren­den Posi­tio­nen und berech­tig­ten Forde­run­gen in Einklang zu bringen.

Eine Einbrin­gung des Gesetz­ent­wurfs noch vor der Sommer­pau­se in den Land­tag stün­de diesem Ziel entge­gen. Für eine durch­dach­te, faire und wert­schät­zen­de Verbän­de­an­hö­rung, an der erst­mals über 30 Insti­tu­tio­nen, Verbän­de und Zusam­men­schlüs­se betei­ligt sind, sind die bisher ange­setz­ten zwei Wochen aus unse­rer Sicht voll­kom­men unrea­lis­tisch und konträr zu einer tatsäch­lich ausge­wo­ge­nen, sach­li­chen Bewer­tung der Stel­lung­nah­men und der Zusam­men­füh­rung gegen­sätz­li­cher Standpunkte.

Im Folgen­den möch­ten wir Ihnen die wich­tigs­ten Anlie­gen der Studie­ren­den – inter­ne Gover­nan­ce und Gremi­en­de­mo­kra­tie sowie Nach­hal­tig­keit und Klima­schutz – an den Geset­zes­ent­wurf vorstel­len, bevor eine detail­lier­te chro­no­lo­gi­sche Darstel­lung und Begrün­dung aller Ände­rungs­for­de­run­gen gege­ben wird.

Inter­ne Gover­nan­ce und Gremiendemokratie

Das BayHIG soll den Hoch­schu­len neue Frei­räu­me eröff­nen, um in Frei­heit und Eigen­ver­ant­wor­tung die Bildungs- und Forschungs­exzel­lenz in Bayern auszu­bau­en. Dabei über­trägt der Frei­staat im Sinne des Subsi­dia­ri­täts­prin­zips eini­ge Entschei­dungs­kom­pe­ten­zen an die Hoch­schu­len. Die neuen Spiel­räu­me, die sich dadurch erge­ben, werden von der LAK Bayern grund­sätz­lich begrüßt, da wir glau­ben, dass jede Hoch­schu­le so ihr indi­vi­du­el­les Profil besser entfal­ten kann. Als Teil des Subsi­dia­ri­täts­prin­zips und in Anbe­tracht der Fürsor­ge­pflicht des Staa­tes für seine Hoch­schu­len sind jedoch grund­le­gen­de Rahmen­be­din­gun­gen zu formu­lie­ren, deren Fest­le­gung in die ausschließ­li­che Zustän­dig­keit des Staa­tes fallen. Vor diesem Hinter­grund sehen wir Ihr Haus in der Verant­wor­tung, die Hoch­schu­len in ihrer Struk­tur stabil und parti­zi­pa­tiv zu erhal­ten und geeig­ne­te Rahmen­be­din­gun­gen bzw. “Leit­plan­ken” zu defi­nie­ren, inner­halb derer eine indi­vi­du­el­le Entfal­tung statt­fin­den kann. Hier­bei ist eminent wich­tig, dass die demo­kra­ti­sche Verfasst­heit der Hoch­schu­len erhal­ten bleibt und nicht durch ihre gestärk­te Auto­no­mie und indi­vi­du­el­len Regel­be­fug­nis­se in den Grund­ord­nun­gen ausge­he­belt werden kann.

Zu diesen Leit­plan­ken gehö­ren konkret:

  • die zentra­le Gremi­en­struk­tur der Hoch­schu­le mit ihrer Gewaltenteilung,
  • der maßge­ben­de Einfluss der Träger*innen der Wissenschaftsfreiheit,
  • der Minder­hei­ten­schutz zur Sicher­stel­lung der demo­kra­ti­schen Teilhabe,
  • das Vier-Schul­­tern-Prin­­zip zur Sicher­stel­lung der Personalkontinuität,
  • die demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­ti­on exeku­ti­ver Funktionsträger*innen.

Während der erste Entwurf des BayHIG im Vergleich zum Eckpunk­te­pa­pier des StMWK bereits erste Leit­plan­ken wie die zentra­le Gremi­en­struk­tur oder der maßge­ben­de Einfluss der Hoch­schul­leh­ren­den als Träger*innen der Wissen­schafts­frei­heit beinhal­tet, so sind alle weite­ren Leit­plan­ken weiter­hin nicht vorgesehen.

So ermög­licht das BayHIG konkret, den prozen­tua­len Anteil der Vertreter*innen der Hoch­schul­leh­ren­den in Gremi­en, trotz des ohne­hin schon garan­tier­ten maßge­ben­den Einflus­ses, unbe­grenzt nach oben zu erhö­hen, während die ande­ren Mitglie­der­grup­pen – nament­lich die Studie­ren­den, das wissen­schaft­li­che und das wissen­schafts­stüt­zen­de Perso­nal – einen nach unten offe­nen Stim­men­an­teil erhal­ten. Die bisher im BayHSchG und in den Vorgän­ger­ge­set­zen der letz­ten fünf­zig Jahre veran­ker­te “50+1‑Regel”, welche eine gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be der Hoch­schul­leh­ren­den (50%+1) und weite­ren Mitglie­der­grup­pen (50%-1) garan­tier­te, ist der maxi­ma­len Verschlan­kung und Dere­gu­lie­rung des Geset­zes gewi­chen. Der Minder­hei­ten­schutz von Mittel­bau und Studie­ren­den wird damit faktisch aufge­ho­ben. Eine Optio­na­li­sie­rung dieses demo­kra­ti­schen Grund­prin­zips der Teil­ha­be auf Augen­hö­he kann zu gravie­ren­den hoch­schul­in­ter­nen Konflik­ten führen, welche die Hand­lungs­fä­hig­keit der Hoch­schu­le nach­hal­tig gefährden.

Auch wird nur noch eine Stim­me der Studie­ren­den in den Gremi­en fest­ge­schrie­ben. Da nur mit mindes­tens zwei gleich­be­rech­tig­ten Vertreter*innen ein ange­mes­se­nes Meinungs­spek­trum der größ­ten Mitglie­der­grup­pe an Hoch­schu­len abge­deckt, die Perso­nal­kon­ti­nui­tät der studen­ti­schen Vertreter*innen gesi­chert und der Wissens- und Kompe­tenz­trans­fer zwischen den Vertreter*innen gewähr­leis­tet werden kann, ist dies für uns ein gravie­ren­der Rück­schritt zur aktu­el­len Geset­zes­la­ge und eine Schlech­ter­stel­lung der studen­ti­schen Mitspra­che an den Hoch­schu­len. Die Ermög­li­chung von Stellvertreter*innen in Art. 28 BayHIG ist hier­bei keine Kompen­sa­ti­on für das tatsäch­li­che Stimm­recht und somit der gleich­be­rech­tig­ten Teil­ha­be der zwei Vertreter*innen der Studie­ren­den. Das “Vier-Schul­­tern-Prin­­zip” wurde von den CSU- und FDP-Regie­rungs­­frak­­tio­­nen des Land­tags im Jahr 2012 als Reak­ti­on auf die anhal­ten­de Kritik der baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen über mangeln­de Mitwir­kungs­rech­te auch für den Senat und Hoch­schul­rat fest­ge­schrie­ben. Doch auch diese seit­dem bewähr­te Struk­tur muss­te dem Ziel der maxi­ma­len Verschlan­kung und Dere­gu­lie­rung des BayHIG weichen.

Weiter kriti­sie­ren wir die mögli­che Entkopp­lung der Perso­nal­uni­on von Senat und inter­nen Hoch­schul­rat und den damit einher­ge­hen­den gehemm­ten Infor­ma­ti­ons­fluss zwischen beiden Gremi­en. Die Kontroll­funk­ti­on des Hoch­schul­rats wird zusätz­lich dadurch stark abge­schwächt, dass die oder der Präsident*in das allei­ni­ge Vorschlags­recht für die Bestel­lung der exter­nen Mitglie­der besitzt. Auch hat nur die Hoch­schul­lei­tung das expli­zi­te Vorschlags­recht für Ände­run­gen in der Grund­ord­nung. Die neue Eigen­ver­ant­wor­tung der Hoch­schu­len kann jedoch nur dann ange­mes­sen wahr­ge­nom­men werden, wenn auch allen Mitglie­der­grup­pen ein effek­ti­ves Recht an der Betei­li­gung zuge­stan­den wird.

Diese Auflis­tung ist nicht abschlie­ßend, zeigt aber anschau­lich, dass die großen Leit­plan­ken, die wir als LAK Bayern für das Gesetz gefor­dert haben, nicht vorhan­den sind und wir so die demo­kra­ti­sche Verfasst­heit der Hoch­schu­len durch den aktu­el­len Geset­zes­ent­wurf massiv gefähr­det sehen.

Nach­hal­tig­keit und Klimaschutz

Hoch­schu­len sind Zukunfts­werk­stät­ten einer nach­hal­ti­gen Gesell­schaft und können als Inno­va­ti­ons­mo­to­ren ihre Exper­ti­se und Poten­zia­le wirk­sam nutzen, um dem Frei­staat Bayern zum ersten klima­neu­tra­len Bundes­land zu verhel­fen und sich so im inter­na­tio­na­len Wett­be­werb hervor­zu­he­ben. Allein auf die Frei­wil­lig­keit und Eigen­ver­ant­wor­tung der Hoch­schu­len zu setzen, ist ange­sichts der unbe­streit­ba­ren Notwen­dig­keit der Klima­neu­tra­li­tät jedoch nicht trag­bar. Auch ist die allge­mei­ne Verpflich­tung zum Klima­schutz in Art. 2 des Geset­zes­ent­wurfs nicht greif­bar genug, um daraus klare Ziele abzu­lei­ten. Das BayKli­maG hat die Vorbild­funk­ti­on des Staa­tes dahin­ge­hend gere­gelt, dass Einrich­tun­gen der unmit­tel­ba­ren Staats­ver­wal­tung bis 2030 klima­neu­tral werden müssen. Da Hoch­schu­len jedoch trotz ihres Status der “staat­li­chen Einrich­tung” nicht der unmit­tel­ba­ren Staats­ver­wal­tung zuge­ord­net werden, ist eine expli­zi­te Ziel­vor­ga­be im BayHIG drin­gend erfor­der­lich. Hoch­schu­len soll­ten in ihrer staat­li­chen Vorbild­funk­ti­on ihrer Verant­wor­tung durch das Anstre­ben der Klima­neu­tra­li­tät bis zum Jahr 2030 nachkommen.

Weiter­hin haben die Erfah­run­gen mit Inter­na­tio­na­li­sie­rung, Gleich­stel­lung und Inklu­si­on gezeigt, dass Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­se an Hoch­schu­len mit klar defi­nier­ten recht­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen, eindeu­ti­gen poli­ti­schen Bekun­dun­gen und Ressour­cen unter­legt werden müssen, um in den jewei­li­gen Berei­chen dauer­haf­te Erfol­ge zu erzie­len. Nach­hal­tig­keit funk­tio­niert nicht allein durch orga­ni­sche Fort­ent­wick­lun­gen, sondern benö­tigt zur verant­wor­tungs­be­wuss­ten Imple­men­ta­ti­on klare Struk­tur­vor­ga­ben. Wir fordern daher, Nach­hal­tig­keit nicht nur als allge­mei­ne Aufga­be zu defi­nie­ren, sondern in einem eige­nen, wirk­sa­men Nach­hal­tig­keits­auf­trag fest­zu­schrei­ben. Zur Umset­zung dieses Auftrags schla­gen wir in Anleh­nung an den in Art. 22 BayHIG defi­nier­ten Gleich­stel­lungs­auf­trag die Etablie­rung von Nach­hal­tig­keits­be­auf­trag­ten vor. Aus unse­rer Sicht ist es zudem notwen­dig, Nach­hal­tig­keit als Leit­prin­zip zu verste­hen und die Hoch­schul­lei­tun­gen mit einem verbind­li­chen Geschäfts­be­reich zu betrau­en, um so den Trans­for­ma­ti­ons­pro­zess mit einem effek­ti­ven Führungs­ma­nage­ment auszustatten.

Es ist uns bewusst, dass der Entwurf des BayHIG von den verschie­de­nen Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen und Landes­ver­bän­den sehr unter­schied­lich aufge­nom­men wurde. Auch inner­halb der LAK Bayern haben die baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen den Geset­zes­ent­wurf aufgrund der zuvor ausge­führ­ten Thema­ti­ken kontro­vers disku­tiert. Wir setzen großes Vertrau­en in die Fähig­keit Ihres Hauses, aus den Rück­mel­dun­gen der Verbän­de­an­hö­rung die notwen­di­gen Ände­rungs­be­dar­fe am vorlie­gen­den Entwurf zu iden­ti­fi­zie­ren und die berech­tig­ten Inter­es­sen in einen ausge­wo­ge­nen Einklang zu brin­gen. In diesem Sinne bedan­ken wir uns für die Berück­sich­ti­gung der studen­ti­schen Meinung in diesem Gesetzgebungsprozess.

Mit freund­li­chen Grüßen,

Anna-Maria Trink­geld
Johan­na Weidlich
Paul Thieme

Sprecher*innen

 

Stel­lung­nah­me

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München