Pres­se­mit­tei­lung zur Neufas­sung der 15. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (BayIfSMV)

Mit der geän­der­ten Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung soll­ten eini­ge Fehler und Unstim­mig­kei­ten der ursprüng­li­chen ausge­bes­sert werden. Beson­ders bei den Studie­ren­den verkennt die baye­ri­sche Staats­kanz­lei jedoch die Notwen­dig­keit von Nach­schär­fun­gen – und das anschei­nend entge­gen besse­rem Wissen des Wissen­schafts­aus­schuss im Landtag.

Seit dem 24.11. gilt für Studie­ren­de 2G flächen­de­ckend an allen Hoch­schu­len. Für Prüfun­gen gilt 3G+ auf Kosten der Studie­ren­den. Das hat die Landes-ASten-Konfe­­renz (LAK) Bayern bereits am 21. Novem­ber scharf kriti­siert. Der sehr hohe admi­nis­tra­ti­ve, logis­ti­sche und finan­zi­el­le Aufwand auf der Seite der Studie­ren­den, aber auch der Hoch­schu­len, steht in keinem Verhält­nis zu der zusätz­li­chen Sicher­heit bei Prüfungen.

“Mitar­bei­ten­de soll­ten nach alter Verord­nung das Hoch­schul­ge­län­de nur noch unter 3G+ betre­ten können. Das scheint aber bereits nach zwei Wochen zu viel Aufwand gewor­den zu sein und wurde zu einem 3G revi­diert. Für Studie­ren­de, die selten ein festes Einkom­men haben, scheint der Staats­re­gie­rung 3G + jedoch weiter­hin zumut­bar zu sein.”, stel­len die Sprecher*innen der LAK kopf­schüt­telnd fest.

Zudem gilt für prak­ti­sche Lehr­ver­an­stal­tun­gen, die nicht direkt für das Bestehen einer Prüfung notwen­dig sind, weiter­hin eine strik­te 2G-Rege­­lung. Die wich­ti­gen Bestand­tei­le einer univer­si­tä­ren Ausbil­dung – etwa in künst­le­ri­schen Werk­stät­ten, Labo­ren oder Sport­hal­len – werden so für einen Teil der Studie­ren­den unzu­gäng­lich. Beson­ders hart trifft dies Studie­ren­de aus dem EU-Ausland, die oft mit ande­ren Impf­stof­fen geimpft sind, nun aber an keiner Veran­stal­tung in Bayern teil­neh­men können. Hier disqua­li­fi­ziert sich Bayern als inter­na­tio­na­ler Spitzenstandort.

Die glei­che Proble­ma­tik gilt weiter­hin für die Univer­si­täts­bi­blio­the­ken. Diese hatten die kontakt­lo­se Auslei­he bereits im letz­ten Lock­down erprobt, es gilt aber weiter­hin eine 2G-Rege­­lung für den Ausleih­pro­zess. Dadurch ist es kapa­zi­täts­mä­ßig fast unmög­lich eine gere­gel­te Auslei­he für alle zu ermöglichen.

“Wir hatten sehr stark darauf gehofft, dass die Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung sinn­voll für den Hoch­schul­be­reich ange­passt wird. Es geht nicht um ein komplet­tes Zurück­neh­men der Maßnah­men, sondern darum, dass eine zweck­mä­ßi­ge Umset­zung über­haupt möglich gemacht wird. Davon ist aller­dings nichts zu sehen.”, bedau­ern die Sprecher*innen der LAK.

Pres­se­mit­tei­lung

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München