Trotz großer Anstrengungen der Hochschulen, das vierte Corona-Semester erfolgreich zu gestalten, muss die LAK Bayern feststellen, dass die Studierbarkeit für einen Teil der Studierenden nicht gesichert ist. Im Gegensatz zu den vergangenen drei Corona-Semestern, in denen die Staatsregierung differenzierte Ausnahmen von Zugangsbeschränkungen für praktische und künstlerische Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen erlassen hatte, stellt die aktuell geltende 15. BayIfSMV die Studierenden des Wintersemesters 2021/22 vor unlösbare Herausforderungen. In einigen Fällen kann dies dazu führen, dass ihnen ein ganzes Semester verloren geht. Die 2G-Regelung an Hochschulen, insbesondere bei praktischen und künstlerischen Lehrveranstaltungen, und die 3G+-Regelung bei Prüfungen führen zu einer besonders scharfen Ausprägung von dem, was schon die letzten Semester zu beobachten war: Studierende schieben Prüfungen, um sie im nächsten Semester unter besseren Studienbedingungen abzulegen.
Die Sicherstellung des Studienfortschritts ist auch im Wintersemester 2021/22 oberstes Ziel. Vor dem Hintergrund der bestehenden Einschränkungen im Zugang zur Lehre und in der Vorbereitung auf Prüfungen, ist die Einführung einer landesweiten Freiversuchsregelung die einzig angemessene Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen und allen Studierenden einen Fortschritt in ihrem Semester zu ermöglichen: Indem Studierende das Recht erhalten, Prüfungen im selben Versuch wiederholen zu können, werden sie zur Teilnahme an den Prüfungen ermutigt, auch wenn sie persönlich Nachteile aufgrund der pandemischen Lage fürchten. An fast allen bayerischen Hochschulen können maximal drei Prüfungsversuche absolviert werden. Durch die pandemische Lage sind die Verunsicherung und der Druck auf die Studierenden jedoch erheblich erhöht. Eine Freiversuchsregelung würde genau da ansetzen und eine Erleichterung der Situation schaffen.
Erste Hochschulen, wie beispielsweise die Universität Bamberg, die Technische Hochschule Nürnberg oder die Hochschule Coburg, haben genau in diesem Bereich bereits einen Vorstoß gewagt und selbstständig Freiversuchsregelungen eingeführt. Jedoch reicht es nicht, sich auf die einzelnen Mühlen der Hochschulen zu verlassen. Um bayernweite Chancengleichheit zu garantieren und nicht in einem Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen zu landen, ist eine bayernweite Lösung vonnöten. Die LAK Bayern fordert die Staatsregierung daher auf, eine für alle Studierenden bayernweit einheitliche Freiversuchsregelung zu erlassen.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
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