Trotz großer Anstren­gun­gen der Hoch­schu­len, das vier­te Coro­­na-Semes­­ter erfolg­reich zu gestal­ten, muss die LAK Bayern fest­stel­len, dass die Studier­bar­keit für einen Teil der Studie­ren­den nicht gesi­chert ist. Im Gegen­satz zu den vergan­ge­nen drei Coro­­na-Semes­­tern, in denen die Staats­re­gie­rung diffe­ren­zier­te Ausnah­men von Zugangs­be­schrän­kun­gen für prak­ti­sche und künst­le­ri­sche Lehr­ver­an­stal­tun­gen sowie Prüfun­gen erlas­sen hatte, stellt die aktu­ell gelten­de 15. BayIfSMV die Studie­ren­den des Winter­se­mes­ters 2021/22 vor unlös­ba­re Heraus­for­de­run­gen. In eini­gen Fällen kann dies dazu führen, dass ihnen ein ganzes Semes­ter verlo­ren geht. Die 2G-Rege­­lung an Hoch­schu­len, insbe­son­de­re bei prak­ti­schen und künst­le­ri­schen Lehr­ver­an­stal­tun­gen, und die 3G+-Regelung bei Prüfun­gen führen zu einer beson­ders schar­fen Ausprä­gung von dem, was schon die letz­ten Semes­ter zu beob­ach­ten war: Studie­ren­de schie­ben Prüfun­gen, um sie im nächs­ten Semes­ter unter besse­ren Studi­en­be­din­gun­gen abzulegen.

Die Sicher­stel­lung des Studi­en­fort­schritts ist auch im Winter­se­mes­ter 2021/22 obers­tes Ziel. Vor dem Hinter­grund der bestehen­den Einschrän­kun­gen im Zugang zur Lehre und in der Vorbe­rei­tung auf Prüfun­gen, ist die Einfüh­rung einer landes­wei­ten Frei­ver­suchs­re­ge­lung die einzig ange­mes­se­ne Maßnah­me, um dieses Ziel zu errei­chen und allen Studie­ren­den einen Fort­schritt in ihrem Semes­ter zu ermög­li­chen: Indem Studie­ren­de das Recht erhal­ten, Prüfun­gen im selben Versuch wieder­ho­len zu können, werden sie zur Teil­nah­me an den Prüfun­gen ermu­tigt, auch wenn sie persön­lich Nach­tei­le aufgrund der pande­mi­schen Lage fürch­ten. An fast allen baye­ri­schen Hoch­schu­len können maxi­mal drei Prüfungs­ver­su­che absol­viert werden. Durch die pande­mi­sche Lage sind die Verun­si­che­rung und der Druck auf die Studie­ren­den jedoch erheb­lich erhöht. Eine Frei­ver­suchs­re­ge­lung würde genau da anset­zen und eine Erleich­te­rung der Situa­ti­on schaffen.

Erste Hoch­schu­len, wie beispiels­wei­se die Univer­si­tät Bamberg, die Tech­ni­sche Hoch­schu­le Nürn­berg oder die Hoch­schu­le Coburg, haben genau in diesem Bereich bereits einen Vorstoß gewagt und selbst­stän­dig Frei­ver­suchs­re­ge­lun­gen einge­führt. Jedoch reicht es nicht, sich auf die einzel­nen Mühlen der Hoch­schu­len zu verlas­sen. Um bayern­wei­te Chan­cen­gleich­heit zu garan­tie­ren und nicht in einem Flicken­tep­pich aus unter­schied­li­chen Rege­lun­gen zu landen, ist eine bayern­wei­te Lösung vonnö­ten. Die LAK Bayern fordert die Staats­re­gie­rung daher auf, eine für alle Studie­ren­den bayern­weit einheit­li­che Frei­ver­suchs­re­ge­lung zu erlassen.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München