Der aktuelle Gesetzesentwurf soll die Bayerischen Hochschulen an die weltweite Spitze bringen. Der vorgestellte Kompromiss zeigt etwas anderes.
Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden aus ganz Bayern saßen heute wie gebannt vor ihren Rechnern und verfolgten die Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung. Zurecht, denn heute wurde nach langem Warten das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz von Staatsminister Markus Blume vorgestellt. Die Landesstudierendenvertretung gibt eine erste Einschätzung.
“Besonders freuen wir uns darüber, endlich im Gesetz verankert zu sein.”, freut sich Torsten Utz, Sprecher der bayerischen Landesstudierendenvertretung. “Es war ein langer und kräftezehrender Akt, aber die Festschreibung der Landesstudierendenvertretung ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Studierende sind zwar die bei weitem größte Personengruppe an den bayerischen Hochschulen, haben aber dennoch das geringste Mitspracherecht. Jetzt bekommen die Studierenden ein gesichertes Mitspracherecht auf Landesebene.“
Lena Härtl, Sprecherin der bayerischen Landesstudierendenvertretung meint hierzu: ”Der Name Landesstudierendenrat passt noch nicht zu unserem Auftrag, hier muss der Landtag noch nachbessern. Wir sind nicht nur ein Rat, sondern erfüllen einen Vertretungsauftrag aller bayerischen Studierenden auf Landesebene, wie es die vielen örtlichen Studierendenvertretungen an den bayerischen Hochschulen und Universitäten auch seit vielen Jahren exzellent tun.”
Auf Hochschulebene sieht die bayerische Landesstudierendenvertretung dagegen wenig Bewegung. “Wir hatten nach dem Referentenentwurf große Bedenken, da die interne Struktur – auch die interne demokratische Struktur – praktisch aufgelöst und den Hochschulen selbst überlassen werden sollte. Wir wollten Leitplanken, die die Mitsprache aller Beteiligten sicherstellt. Jetzt gibt es einfach gar keine Änderung. Damit fügt sich das in eine lange Liste an Punkten, die nicht schlechter werden. Aber die die Hochschullandschaft auch nicht besser oder innovativer machen.”, fügt Johanna Weidlich, Sprecherin der Landesstudierendenvertretung, an.
“Der studentischen Beteiligung wird mit einer Stellvertreterregelung nur mangelhaft Rechnung getragen. Ein kleiner Schritt, aber noch weit weg von dem eigentlich geforderten Vier-Schultern-Prinzip, bei dem zwei Vertreter*innen der Studierenden gleichberechtigt die Meinungen in einem Gremium vertreten.”, erklärt Utz, ” Das wäre nicht nur ein Garant für eine gute Wissensweitergabe, sondern spiegelt auch deutlich mehr die unterschiedlichen Meinungen der Studierendenschaft wider.”
Bereits im ersten Entwurf waren zum Thema Nachhaltigkeit für die bayerische Landesstudierendenvertretung zu wenig präzise Vorgaben enthalten. “Mit dem neuen Gesetz sollen die Hochschulen nicht mehr wie ursprünglich angedacht unter das bayerische Klimaschutzgesetz fallen. Das ist das Gegenteil von Zukunftsfähigkeit. Gerade Hochschulen und Universitäten prägen die Gesellschaft nachhaltig. Hier wird gerade erneut eine Chance verpasst, Hochschulen zu Leuchttürmen der Zukunft zu machen.”, betont Härtl.
“Insgesamt ist das BayHIG recht wenig innovativ, es schadet nicht, aber es bringt uns nur in kleinen Schritten weiter”, fasst Weidlich zusammen. Die bayerische Landesstudierendenvertretung wird sich in den nächsten Wochen noch intensiver mit dem Entwurf und dem weiteren Gesetzesprozess beschäftigen. “Die genannten Punkte sind erst diejenigen, welche uns zuerst aufgefallen sind. Wir werden das Gesetz intensiv lesen und alle weiteren Punkte in naher Zukunft veröffentlichen.”
Pressemitteilung
Landes-ASten-Konferenz Bayern
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