Das am 03.05.2022 veröffentlichte Hochschulinnovationsgesetz soll die bayerische Hochschullandschaft in die Zukunft führen. Viele Punkte, die die Studierenden noch beim alten Referentenentwurf kritisiert hatten, sind nun weggefallen. Allerdings gibt es auch kritische Punkte, die gleichgeblieben sind oder sich sogar verschärft haben. Diese Punkte werden im Folgenden skizziert.
Nachhaltigkeit
Wir sind schockiert, wie gering die Nachhaltigkeit von Hochschulen im neuen Gesetzesentwurf verankert wird.
Nachhaltigkeit ist ein essenzieller Bestandteil der Weiterentwicklung und strategischen Hochschulsteuerung der bayerischen Hochschulen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Hochschulen müssen diese Zukunftsaufgabe, ihre Vorbildfunktion als staatliche und wissenschaftliche Einrichtung wahrnehmen. Eine Verankerung von Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe von Hochschulen wäre demnach zeitgemäß und dringend notwendig. Die bloße Erwähnung als “allgemeine Aufgabe” einer Hochschule ist in Anbetracht des gewaltigen Transformationsbedarfs bedenklich unambitioniert und zu kurz gegriffen. Nachhaltigkeit funktioniert ähnlich wie der Gleichstellungsauftrag von Hochschulen nicht allein durch “organische” Entwicklungen, sondern benötigt klare Struktur- und Zielvorgaben.
Das gilt insbesondere, da Hochschulen nicht unter das bayerische Klimaschutzgesetz fallen, wovon beim Referentenentwurf 2021 noch ausgegangen wurde.
Die bayerischen Hochschulen als Wiege der Wissenschaft können nicht nur die aktuelle, sondern gerade auch zukünftige Generationen nachhaltig prägen. Bei dieser Nachhaltigen Transformation der Hochschulen[1] mangelt es nicht an Ideen oder Möglichkeiten, sondern schlichtweg an Priorität und Finanzierung. Auch die zukünftigen Generationen verdienen eine lebenswerte Zukunft. Weigern wir uns weiterhin, dieser Verpflichtung nachzukommen, verstoßen wir gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht erst im März 2021 urteilte.[2] Daher fordern wir nachdrücklich eine verpflichtende strukturelle Verankerung von Nachhaltigkeit an Hochschulen sowie einen transparenten Nachhaltigkeitsbericht, womit sich die bayerischen Hochschulen durch best-practice-Lösungen einfach austauschen können.
Governance der bayerischen Hochschulen und Universitäten
Um den Herausforderungen der aktuellen Zeit gerecht zu werden, müssen die Hochschulen aber auch strukturell innovativer werden. Der neue Gesetzesentwurf zeigt hierfür keine wesentlichen Neuerungen. Stattdessen wurden Rahmenbedingungen abgeschafft, beispielsweise die Einbeziehung der Gremien bei Exzellenberufungen, die die demokratische Mitbestimmung aller Statusgruppen garantiert haben. Vor allem im Bereich der Verwaltung müssen Hochschulen und Universitäten Bürokratie abbauen und in ihren Prozessen schneller werden. Dies ist nur möglich, wenn diese gezwungen werden, sich neu zu strukturieren und aufzustellen. Diese Strukturumstellungen sind mit der Innovationsklausel zwar möglich, bei den meisten Hochschulen aufgrund des zu erwartenden Mehraufwandes aber unwahrscheinlich. Das bayerische Hochschulinnovationsgesetz hätte da mit einigen Rahmenbedingungen deutlich innovativer sein können.
Studentische Mitsprache
Die größte und wichtigste Mitgliedergruppe an den bayerischen Hochschulen, die Studierenden, bekommen nun nach vielen Jahren endlich eine größere Bedeutung zugeschrieben. Um die Belastung der Studierendenvertreter*innen in den Gremien der bayerischen Hochschulen zu reduzieren, können Stellvertreter*innen eingesetzt werden. Dies erleichtert den Arbeitsalltag der bayerischen Studierendenvertretungen enorm. Um die Stimme der Studierenden in Bayern zu stärken wäre es allerdings nötig gewesen, über alle Gremien und Ausschüsse den Studierenden eine zweite Stimme zuzusichern. Dies ist vor allem in Berufungsausschüssen nicht der Fall. Durch die Einführung der Exzellenberufung wird die studentische Mitsprache und Beteiligung im Berufungsverfahren stark eingeschränkt, dies erachten wir als sehr kritisch.
Die bayerische Landesstudierendenvertretung existiert nun seit über 20 Jahren und vertritt die Interessen der Studierenden auf Landesebene. Diese wurde nun auch im Gesetz mit einem Anhörungs- und Informationsrecht gegenüber dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verankert, muss aber noch den entsprechenden Namen bekommen, um dem tatsächlichen Vertretungsauftrag gerecht zu werden. Der Begriff “Bayerische Landesstudierendenvertretung ist mittlerweile auch im Alltag gebräuchlich und wird von der Presse und führenden Politiker*innen verwendet.[3]
Wir begrüßen ausdrücklich, dass durch Art.108 (3) die nicht staatlichen Hochschulen an der “Landesstudierendenvertretung” mitwirken dürfen. Dies sollte auch für die Universität der Bundeswehr gelten.
Studienzuschüsse
Viele Studierenden in Bayern haben in den vergangenen Jahren durch Unterstützungsangebote, Veranstaltungen, Lehrverbesserungen und viele weitere Punkte, welche die Studienbedingungen an den bayerischen Hochschulen erheblich verbessert haben, von den Studienzuschüssen profitiert. Die Studienzuschüsse sind Geldmittel der Hochschulen, die zweckgebunden speziell zur Verbesserung von Studium und Lehre vorgesehen sind und die sich durch ein gleichberechtigtes Mitspracherecht der Studierenden und der Hochschulleitung beziehungsweise den Fakultätsräten auszeichnen.
Eine Weiterführung dieser Mittel und eine explizite Verankerung im BayHIG würde der Bedeutung der Studienzuschüsse und der damit einhergehenden nachhaltigen Finanzierungsstruktur von Maßnahmen zur Verbesserung von Studienbedingungen gerecht werden.
Allerdings war die Berechnungsgrundlage der Studienzuschüsse schon im letzten Gesetz nicht nachhaltig. Es ist dringend nötig diese sowohl an die Anzahl der Studierenden als auch an die Inflationsentwicklung zu koppeln. Andernfalls steht zu befürchten, dass bayernweit zahlreiche Stellen in Studium und Lehre ersatzlos gestrichen werden müssen.
Gebühren für internationale Studierende und Eignungsprüfungen
Im aktuellen Entwurf des BayHIG können im Gegensatz zum alten Gesetz[4] unbegrenzte Gebühren für die Auswahl und soziale Betreuung ausländischer Studienbewerber*innen/Studierender und für Eignungsprüfungen in künstlerischen Studiengängen erhoben werden.
Diese finanzielle Belastung der Studierenden lehnen wir aus mehreren Gründen ab.
Zum einen ist die soziale Betreuung von Studierenden Aufgabe der Studierendenwerke (siehe Art. 114 Abs. 1 BayHIG) und soll daher auch aus deren Mitteln finanziert und bewerkstelligt werden. Hierfür ist jedoch auch eine Aufstockung dieser Mittel notwendig.
Durch den expliziten Zusatz, dass Gebühren nicht nur für Studienbewerber*innen, sondern auch für Studierende anfallen können, wären auch regelmäßig anfallende Gebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten möglich, die wir aufgrund ihrer starken Charakteristik als Studiengebühren ablehnen. Dies schadet nicht nur den Studierenden an sich, es wirkt auch dem Ziel eine stärkere Internationalisierung der bayerischen Hochschulen und der damit verbundenen Stärkung des Studienstandortes Bayern entgegen.
Drittens waren die Gebührenerhebungsmöglichkeiten im BayHSchG noch auf 50 € gedeckelt. Die neue Bemessung der Gebühren, sodass “der Aufwand der Hochschule sowie der Nutzen, der wirtschaftliche Wert oder die sonstige Bedeutung der Leistung für die Leistungsempfängerin oder den Leistungsempfänger angemessen berücksichtigt werden” (Art. 13 Abs. 6 BayHIG), ist sehr schwammig formuliert und daher keine zufriedenstellende Einschränkung der Gebührenerhebung. Hierbei sind unterschiedliche Regelungen an den Hochschulen zu erwarten, welche einen unnötigen Wettbewerb der Hochschulen untereinander zur Folge hat.
Eine nach oben hin offene Gebührenerhebungsmöglichkeit steht unserem Ideal der Bildungsgerechtigkeit entgegen und entspricht, vor dem Hintergrund der im BayHIG erzielten größtmöglichen Eigenverantwortung der Hochschulen, verdeckten Studiengebühren. Als bayerische Landesstudierendenvertretung lehnen wir unbeschränkte Gebühren ausdrücklich ab und fordern daher die Deckelung für die genannten Gebühren beizubehalten.
Studierendenwerke
Während die soziale Betreuung von Studierenden, die als explizite Aufgabe bei den Studierendenwerken liegt, nun auch gegen unbegrenzte Gebühren von den Hochschulen übernommen werden kann, werden andere Aufgaben, die die Studierendenwerke schon jetzt übernehmen im Gesetz gar nicht gewürdigt. Dazu zählt allen voran die psychosoziale Beratung von Studierenden.
Die Studierendenwerke bieten bereits jetzt vielfältige Angebote für die physische und psychische Gesundheit der Studierenden an. Der Bedarf an psychosozialen Beratungsangeboten hat in den letzten Jahren stark zugenommen, wurde aber nicht durch entsprechende steigende Mittelzuweisung an die Studierendenwerke ausgeglichen, sodass diese Tätigkeiten aus anderen Aufgabengebieten querfinanziert werden musste. Jedoch wird auch mit den Krisen gerade immer klarer: Angebote zur (Erst-) Versorgung sind kein “nice-to-have”, sondern ein klares Grundbedürfnis. Es erscheint daher geboten “psychosoziale Beratung” als Bestandteil der Aufgabendefinition der Studierendenwerke explizit zu nennen, um dieses Aktivitätsfeld bei den Haushaltszuweisungen entsprechend berücksichtigen zu können.
Wir begrüßen explizit über die neutralen Formulierungen “Studierendenwerke” und “Vertretungsversammlung” im neuen Gesetzesentwurf. Wir sehen aber auch einen hohen Kostenfaktor bei der Umbenennung, sodass diese durch eine Übergangsfrist von beispielsweise drei Jahren vollzogen werden sollte. Die Studierendenwerke dürfen auch hier nicht alleine gelassen werden und müssen für diesen Veränderungsprozess finanziell unterstützt werden.
Des Weiteren ist es weiterhin nicht möglich, einen studentischen Verwaltungsratsvorsitz zu wählen. Der Grund erschließt sich uns nicht.
Gleichstellung
Ein wichtiger Punkt für die bayerische Landesstudierendenvertretung ist weiterhin die Gleichstellung. Die Verankerung der 40 Prozent Frauenanteil und das Kaskadenmodell im Gesetzesentwurf ist sehr erfreulich. Das Kaskadenmodell wird für die Zukunft eine große Chance in der Geschlechtergerechtigkeit bieten, da hier der Geschlechteranteil an der nächstunteren Stufe bemessen wird und nicht nach einer fest definierten Anzahl.
Durch das Streichen des Geschäftsbereichs für Gleichstellung und Diversität aus der Hochschulleitung, wird dieses so wichtige Thema jedoch mit dem neuen Gesetz entgegen den Erwartungen nicht auf allen Ebenen adressiert. Die Auffassung von Gleichstellung als reine Frauenförderung ist für uns aus der Zeit gefallen und fordern hier erneut das Thema in einem größeren Rahmen zu betrachten und im Gesetz festzuschreiben.
Die neue Kernaufgaben der bayerischen Studierendenvertretungen wurde um den Einsatz für die Chancengleichheit der Studierenden an Hochschulen erweitert. Damit spiegelt sich der Auftrag der Hochschulen insbesondere im Bereich der Gleichstellung im Aufgabenbereich der Studierendenvertretungen wider und trägt ihrem bisherigem Engagement Rechnung.
Rahmenprüfungsordnung
Für die Studierendender Hochschulen der angewandten Wissenschaften spielt die RaPO wichtige Rolle, da ihre einheitlichen Regelungen einen bedeutsamen Beitrag zur Vergleichbarkeit, Planungssicherheit und Chancengleichheit zwischen den Hochschulen für angewandte Wissenschaften leisten. Daher muss die Rechtsgrundlage für den Erlass einer gemeinsamen, hochschulübergreifenden Prüfungsordnung beibehalten werden. Die Hochschulen können nur so einheitliche Standards setzen, worauf innovative und moderne Lehr- und Prüfungsformate an den bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften aufgebaut werden können.
Grundsätzlich sind viele Neuerung im neuen Hochschulinnovationsgesetz zu begrüßen. Leider sind diese aber nur an wenigen Stellen erkennbar. Die meisten inhaltlichen Ausgestaltungen wurden aus dem alten Hochschulgesetz übernommen. Mit Innovation und Zukunftsfähigkeit der Hochschulen hat dies relativ wenig zu tun. Die Änderungen schaden der bayerischen Hochschullandschaft nicht, bringen diese aber auch nicht wesentlich weiter. Nach so langer Bearbeitungszeit hätte man unter anderem auch im Lehr- und Lernbereich deutlich mehr innovative Regelungen erwarten können.
[1] https://www.lak.bayern/2022/04/03/nachhaltige–transformation–der–hochschulen/
[2] http://www.bverfg.de/e/rs20210324_1bvr265618.html
[3] https://www.instagram.com/p/CdVo1DGgFTC/
[4] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHSchG-71
Stellungnahme
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München