Die baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen setzen sich mit viel Enga­ge­ment für ihre Studie­ren­den vor Ort ein. Auch gesetz­lich sind sie unter ande­rem für deren wirt­schaft­li­chen und sozia­len Belan­ge zustän­dig. Neben der Gremi­en­ver­tre­tung sind die Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen an ihren Hoch­schu­len daher auch verant­wort­lich für die Orga­ni­sa­ti­on diver­ser Veran­stal­tun­gen, Orien­tie­rungs­an­ge­bo­te und Gestal­tungs­räu­me für die Studierenden.

Die aktu­el­le Finan­zie­rungs­si­tua­ti­on legt den Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen dabei jedoch immer wieder Stei­ne in den Weg.

Aktu­el­le Probleme

Zunächst leiden die Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen unter den nur sehr begrenzt zuge­wie­se­nen Mitteln durch den baye­ri­schen Land­tag, die zwar an die Anzahl der Studie­ren­den vor Ort, nicht aber an die Infla­ti­on ange­passt werden. Dadurch können die Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen einen Teil ihrer Aufga­ben nicht umset­zen. So sucht man verge­bens eine unab­hän­gi­ge BAföG-Bera­­tung an baye­ri­schen Hochschulen.

Vor allem ist es für viele Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen jedoch schwer, die Gelder tatsäch­lich abzu­ru­fen. Die aktu­el­len Abrech­nungs­re­gu­la­ri­en werden an den verschie­de­nen Hoch­schu­len stark unter­schied­lich gehand­habt und inter­pre­tiert, obwohl die Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen alle den glei­chen Richt­li­ni­en unter­lie­gen soll­ten. Dazu zählen Proble­me bei Abrech­nun­gen von Dienst­rei­sen, Bewir­tun­gen, Veran­stal­tun­gen für die Studie­ren­den, Aufwen­dun­gen für weite­re Projek­te oder Aufwands­ent­schä­di­gun­gen. Oft zahlen moti­vier­te Studierendenvertreter*innen die nicht abre­chen­ba­ren Posten dann aus eige­ner Tasche.

Solche Einschrän­kun­gen werden aller­dings erst durch einen landes- und bundes­wei­ten Austausch der Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen unter­ein­an­der offen­bar und müssen ansons­ten vor Ort als Faktum der jewei­li­gen Finanz­ab­tei­lung akzep­tiert werden. Selbst mit den Vergleichs­wer­ten aus ande­ren Hoch­schu­len kommt es teil­wei­se weiter­hin zu Proble­men bei den Abrech­nun­gen, wodurch jedes Mal wieder das Enga­ge­ment der Studie­ren­den­ver­tre­tung vor Ort völlig unnö­ti­ger­wei­se gehemmt wird.

Daher fordern wir Finanz­au­to­no­mie für die baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen. Sie sind als einzi­ge durch die Studie­ren­den demo­kra­tisch dafür legi­ti­miert, über die ihnen zuste­hen­den Mittel zu verfü­gen, und dürfen dabei nicht bevor­mun­det werden. Studie­ren­de sitzen sonst in Ausein­an­der­set­zun­gen mit ihrer Finanz­ab­tei­lung oft am kürze­ren Hebel, da durch ihre nur einjäh­ri­ge Amts­zeit die Wissens­wei­ter­ga­be auch in diesem Bereich gehemmt ist.

Auch die Möglich­keit von Studierendenvertreter*innen, für einzel­ne Veran­stal­tun­gen oder kosten­in­ten­si­ve Projek­te Koope­ra­tio­nen mit exter­nen Part­nern einzu­ge­hen, um weite­re finan­zi­el­le Mittel zu akqui­rie­ren, ist beschnit­ten. Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen können die dafür notwen­di­gen Verträ­ge nicht selbst abschlie­ßen und Hoch­schu­len haben bei mögli­chen Koope­ra­ti­ons­part­nern ande­re Inter­es­sen im Fokus als Studierendenvertretungen.

Beide Proble­me können beho­ben werden, wenn Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen eine eigen­stän­di­ge Rechts­fä­hig­keit erhal­ten. Dadurch könn­ten sie selb­stän­dig Käufe täti­gen und Verträ­ge abschlie­ßen. Warte­zei­ten in der inter­nen Verwal­tung fallen weg und es besteht mehr Frei­heit in der Mittel­ak­qui­se. Es würde weiter­hin den Vorteil bieten, dass Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen die Inter­es­sen ihrer Studie­ren­den auch nach außen hin besser vertre­ten können. Ein großer Punkt ist hier die Mobi­li­tät und das Semes­ter­ti­cket. Bereits jetzt sind Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen an eini­gen Stand­or­ten in Bayern feder­füh­rend an der Verhand­lung zum Semes­ter­ti­ckets betei­ligt. So haben sich beispiels­wei­se bei der Umset­zung des 9-€-Tickets in den Verkehrs­ver­bün­den die Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen aus München, Nürn­berg und Regens­burg sehr aktiv an einer konstruk­ti­ven Lösungs­fin­dung betei­ligt und ihre Vorschlä­ge und Exper­ti­se einge­bracht. Nur den fina­len Vertrag dürfen sie mangels eige­ner Rechts­fä­hig­keit nicht unter­schrei­ben, das machen oft Studie­ren­den­wer­ke stell­ver­tre­tend. Solan­ge bayern- oder bundes­wei­te Lösun­gen weiter­hin auf sich warten lassen, muss die Gesetz­ge­bung hier flexi­bler werden und den Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen die Möglich­keit einräu­men, die Verhand­lung eines Semes­ter­ti­ckets zu übernehmen.

Auch ihrer Aufga­be als Vertre­tung der Studie­ren­den in wirt­schaft­li­chen und sozia­len Belan­gen können sie so besser nach­ge­hen. Schließ­lich müssen derzeit die Studie­ren­den gera­de bei der Verhand­lung der Semes­ter­ti­ckets nicht mit einbe­zo­gen werden. Die Kondi­tio­nen können über ihre Köpfe hinweg entschie­den werden. Die Eigen­stän­dig­keit, die Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen durch eine Rechts­fä­hig­keit erhal­ten würden, setzt sich in einem Wunsch nach Satzungs­ho­heit fort. Sie wollen sich eine eige­ne Grund­ord­nung, Finanz­ord­nung, Wahl­ord­nung und Geschäfts­ord­nung selbst geben können. Die inter­nen Gremi­en brau­chen natür­lich juris­tisch rechts­si­che­re Satzun­gen. Aber wie sie sonst funk­tio­nie­ren, wie abge­stimmt wird, ob sie öffent­lich tagen etc. muss ihnen nicht durch eine Hoch­schul­lei­tung vorge­schrie­ben werden.

Für beide Punk­te gilt: die baye­ri­schen Hoch­schu­len bilden unse­re neuen Gene­ra­tio­nen aus. Hier studie­ren die zukünf­ti­gen Entschei­dungs­tra­gen­den in Forschung, Wirt­schaft und Gesell­schaft. Obwohl das Durch­schnitts­al­ter 23,5 Jahre beträgt, werden die Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen konse­quent als zu uner­fah­ren und zu unwis­send darge­stellt. In ihrem Rahmen Entschei­dun­gen zu tref­fen und diese auch auszu­füh­ren, soll­te selbst­ver­ständ­lich sein. Statt­des­sen gibt es hohe büro­kra­ti­sche Hürden [1]. Das passt nicht zusam­men und es stellt sich die Frage, warum einzig Bayern im Gegen­satz zu ande­ren Bundes­län­dern ihren Studie­ren­den diese Mündig­keit nicht zutraut.

Mögli­che Lösungsansätze 

Alle ande­ren Bundes­län­der haben diese Proble­me gelöst, indem sie ihren Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen zusätz­li­che Rech­te gege­ben haben. Diese umfas­sen insbe­son­de­re auch das Recht, Finanz­aus­glei­che durch verschie­de­ne Einnah­me­mög­lich­kei­ten zu schaf­fen, um den Mangel an staat­li­chen Mitteln zu kompensieren.

Die Studie­ren­den­schaft ist dort eine Körper­schaft des öffent­li­chen Rechts und als solche eine Teil­kör­per­schaft der Hoch­schu­le. Ihr Aufga­ben­spek­trum oder ihre Legi­ti­ma­ti­on ändern sich dadurch nicht. Die Studie­ren­den­ver­tre­tung wird weiter­hin von der Brei­te der Studie­ren­den­schaft getra­gen und bildet die Viel­falt der Studie­ren­den einer Hoch­schu­le ab.

Wodurch sie sich aller­dings vom baye­ri­schen Modell abhebt, sind die Möglich­kei­ten, um ihr Aufga­ben­spek­trum umzu­set­zen. Denn im Gegen­satz zu Bayern wird ihnen dort das grund­sätz­li­che Vertrau­en entge­gen­ge­bracht, vernünf­tig mit ihren Finan­zen umzu­ge­hen. Statt einer lang­wie­ri­gen Über­prü­fung jeder einzel­nen Ausga­be erfolgt eine nach­träg­li­che Rech­nungs­prü­fung wie bei ande­ren Einrich­tun­gen auch. Dadurch können sinn­vol­le Projek­te und Koope­ra­tio­nen deut­lich schnel­ler umge­setzt werden, weil Geneh­mi­gun­gen für Ausga­ben nicht ewig in der Verwal­tung der Hoch­schu­le fest­hän­gen. Eben­falls entsteht hier­durch eine Entlas­tung der Hoch­schul­ver­wal­tung, was als posi­tiv zu werten ist. Zu guter Letzt besit­zen die Studie­ren­den­schaf­ten in ande­ren Bundes­län­dern eine Satzungs­au­to­no­mie, bei der eige­ne Struk­tu­ren geschaf­fen werden können und so keine zusätz­li­che Geneh­mi­gung durch die Hoch­schul­lei­tung mehr vonnö­ten ist. So können diese unab­hän­gi­ger und mehr auf Augen­hö­he mit den Hoch­schu­len handeln.

Auch für Bayern sehen wir ein ähnli­ches Studie­ren­den­schafts­mo­dell als mögli­che und hervor­ra­gend geeig­ne­te Lösung für die genann­ten Proble­me an. Selbst­ver­ständ­lich muss die Studie­ren­den­schaft sinn­voll struk­tu­riert und in den Hoch­schul­be­trieb einge­bun­den blei­ben. Wir fordern keine Abspal­tung der Studie­ren­den­ver­tre­tung, sondern eine Stär­kung der Eigen­stän­dig­keit der Studie­ren­den­schaft, die sich weiter­hin bewusst als Teil der Hoch­schu­le identifiziert.

Finan­zie­rung

Die aktu­el­le Finan­zie­rung der Studie­ren­den­ver­tre­tung durch staat­li­che Mittel reicht für ambi­tio­nier­te Projek­te bei weitem nicht aus; im Gegen­satz zu Studie­ren­den­schaf­ten in ande­ren Bundes­län­dern steht ihnen um Faktor 10 weni­ger Geld zur Verfü­gung [2].

Dort ist es nämlich üblich, dass ein klei­ner Mitglieds­bei­trag von den Studie­ren­den erho­ben wird, um eine den Bedar­fen ange­mes­se­ne Finan­zie­rung zu ermög­li­chen. Von dieser Möglich­keit werden die baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen Gebrauch machen, wenn die staat­li­che Finan­zie­rung den Bedar­fen nicht gerecht wird.

Gleich­zeit ist eine staat­li­che Grund­fi­nan­zie­rung der Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen weiter­hin notwen­dig, damit jeder von den Studie­ren­den erho­be­ne Euro auch wirk­lich in Projek­te zu ihren Guns­ten fließt und nicht in der Verwal­tung versickert.

Der Einzug eines mögli­chen Mitglieds­bei­trags über den Semes­ter­bei­trag und das Weiter­lei­ten an die Studie­ren­den­schaft würde den Verwal­tungs­auf­wand gering halten. Bei finan­zi­el­ler Not wird Studie­ren­den durch einen Antrag im Einzel­fall die Befrei­ung von der Beitrags­pflicht ermöglicht.

Verschrän­kung von Ämtern

Neben der Betei­li­gung in Ämtern der Studie­ren­den­schaft sind Studie­ren­de inte­gra­ler Bestand­teil in der akade­mi­schen Selbst­ver­wal­tung. Hier­für ist bei Entsen­dun­gen die Studie­ren­den­schaft in der entspre­chen­den Orga­ni­sa­ti­ons­ebe­ne allein vorschlagsberechtigt.

Die studen­ti­schen Senator*innen der Hoch­schu­le sind weiter­hin gleich­zei­tig Teil des Exeku­tiv­or­gans der Studie­ren­den­schaft. Es ist weiter möglich, auf Ebene der Grund­ord­nung einer Hoch­schu­le fest­zu­le­gen, dass die studen­ti­schen Senator*innen abwei­chend vom im Hoch­schul­ge­setz vorge­schrie­be­nen Regel­fall vom legis­la­ti­ven Organ der Studie­ren­den­schaft in den akade­mi­schen Senat gewählt werden können.

Diese Verschrän­kun­gen zwischen der Tätig­keit in der studen­ti­schen und der akade­mi­schen Selbst­ver­wal­tung erlau­ben es, die Posi­tio­nen der Studie­ren­den­schaft inner­halb der Hoch­schu­le stark zu reprä­sen­tie­ren und schaf­fen gleich­zei­tig die Basis für eine konstruk­ti­ve und nach­hal­ti­ge Betei­li­gung der Studie­ren­den­schaft in der Orga­ni­sa­ti­on und bei Weiter­ent­wick­lung der Hochschule.

Verwal­tungs­struk­tu­ren

Auch in Verwal­tungs­auf­ga­ben soll die Studie­ren­den­schaft weiter­hin eng mit ihrer Hoch­schu­le zusam­men­ar­bei­ten und muss als Teil­kör­per­schaft dieser weiter­hin die Möglich­keit haben, neben Räumen auch die Infra­struk­tur der Hoch­schu­le (z. B. E- Mail und Tele­fon­sys­te­me, Schließ­sys­te­me, Haus­post, Daten­schutz) ohne zusätz­li­che Kosten mitzu­nut­zen. Ansons­ten droht eine Erhö­hung der Beiträ­ge von Studie­ren­den zur Finan­zie­rung von eigent­lich unnö­ti­gen Doppel­struk­tu­ren, die sich über­pro­por­tio­nal stark an klei­nen Hoch­schu­len auswir­ken würde.

Gleich­zei­tig muss es für die Studie­ren­den­schaft sehr wohl möglich sein, aus eige­nen Mitteln neue Verwal­tungs­struk­tu­ren oder Infra­struk­tur zu schaf­fen, falls die Hoch­schu­le diese nicht oder nur unzu­rei­chend anbie­ten kann. Denn gera­de in Bezug auf Digi­ta­li­sie­rung und Inno­va­tio­nen in der Verwal­tung sind Studie­ren­den­schaf­ten durch die Notwen­dig­keit, Lösun­gen für den regel­mä­ßi­gen Wech­sel von Mitglie­dern zu finden, präde­sti­niert, eine Vorrei­ter­rol­le einzunehmen.

Eine Sonder­rol­le nimmt außer­dem die Finanz­ver­wal­tung der Studie­ren­den­schaft ein. Denn wie bereits beschrie­ben, ist eins der aktu­el­len Proble­me die Lang­wie­rig­keit der Geneh­mi­gung von Finanz­an­trä­gen. Der Geneh­mi­gungs­pro­zess von Finan­zen muss daher in jedem Fall voll­stän­dig durch Struk­tu­ren inner­halb der Studie­ren­den­schaft erfol­gen. Gleich­zei­tig ist in der reinen Buch­hal­tung und Rech­nungs­füh­rung eine Koope­ra­ti­on sinn­voll, um wieder­um bereits bestehen­de Ressour­cen zu nutzen, ohne die Selbst­be­stim­mung der Studie­ren­den­schaft einzu­schrän­ken. Gera­de für klei­ne­re Hoch­schu­len muss hier eine unbü­ro­kra­ti­sche Lösung gefun­den werden, um zu verhin­dern, dass das gesam­te studen­ti­sche Enga­ge­ment in reiner Selbst­ver­wal­tung verpufft.

Zuletzt bedarf es für eine umfas­sen­de, nach­hal­ti­ge und stra­te­gisch arbeits­fä­hi­ge Studie­ren­den­ver­tre­tung die Möglich­keit und die Unter­stüt­zung zu einem ange­pass­ten Wissens­ma­nage­ment­sys­tem. Grund­le­gend dafür ist eine entspre­chend geschul­te Verwal­tungs­stel­le, die nicht nur als Sekre­ta­ri­ats­stel­le unter­stüt­zend, sondern darüber hinaus auch inhalt­lich und struk­tu­rell über mehre­re Jahre tätig ist. Mittel dafür müssen im Rahmen der Grund­fi­nan­zie­rung staat­lich bereit­ge­stellt werden oder Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen müssen wie oben genannt die Möglich­keit erhal­ten, Beiträ­ge von den Studie­ren­den zu erheben.

Zusam­men­fas­sung

Die baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen sehen sich seit Jahren mit verschie­de­nen Proble­men konfron­tiert, die sie am Ausschöp­fen ihrer vollen Poten­zia­le hindern. Das hat nicht nur mit der gene­rel­len Unter­fi­nan­zie­rung der baye­ri­schen Hoch­schu­len zu tun. Beson­ders bezeich­nend sind die fehlen­de Finanz­ho­heit, Rechts­fä­hig­keit und Satzungs­ho­heit, die in vielen Situa­tio­nen unnö­ti­ge büro­kra­ti­sche Hürden aufbau­en. Ande­re Bundes­län­der gewäh­ren diese Rech­te ihren Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen bereits. Die baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen fordern diese Rech­te auch ein. Dabei soll die Studie­ren­den­ver­tre­tung weiter­hin geeint alle Studie­ren­den vertre­ten. Die durch die Studie­ren­den­ver­tre­tung geschaf­fe­nen Ämter in der Selbst­ver­wal­tung sollen dabei wie auch bisher mit den Ämtern inner­halb der Hoch­schu­le verschränkt sein. Das Glei­che gilt für die Infra­struk­tur, die Verwal­tung und weite­ren Ressour­cen wie zum Beispiel Räume der Hoch­schu­le. Das Ziel ist nicht der Aufbau von Doppel­struk­tu­ren, sondern ein effi­zi­en­tes Inein­an­der­grei­fen der Syste­me. Gleich­zei­tig muss die Studie­ren­den­ver­tre­tung unab­hän­gi­ger agie­ren und finan­zi­ell eigen­ver­ant­wort­lich handeln können. Wir sind über­zeugt, dass die Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen den Pflich­ten aus den neu gege­be­nen Rech­ten nach­kom­men. Wir wollen die zukünf­ti­gen Studie­ren­den in ihrer Selbst­ver­wal­tung und Eigen­ver­ant­wor­tung stär­ken und sie somit dabei zu unter­stüt­zen, die Heraus­for­de­run­gen der Welt von morgen inno­va­tiv zu lösen. Das geht am besten, wenn den Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen auch Spiel­räu­me gewährt werden, in denen sie sich entfal­ten können.


Quel­len:

[1] https://​www​.desta​tis​.de/​D​E​/​T​h​e​m​e​n​/​G​e​s​e​l​l​s​c​h​a​f​t​–​U​m​w​e​l​t​/​B​i​l​d​u​n​g​–​F​o​r​s​c​h​u​n​g​–​K​u​l​t​u​r​/​H​o​c​h​s​c​h​u​l​e​n​/​T​a​b​e​l​l​e​n​/​s​t​u​d​i​e​r​e​n​d​e​–​i​n​s​g​e​s​a​m​t​–​b​u​n​d​e​s​l​a​e​n​d​e​r​.​h​tml [2] https://​www​.asta​-marburg​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​G​r​e​m​i​e​n​/​S​t​u​P​a​/​H​a​u​s​h​a​l​t​/​2​0​2​2​_​H​a​H​a​–​R​u​m​p​f​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​s​j​a​h​r​_​.​pdf

https://www.asta-uhh.de/3‑publikationen-downloads/haushalt-und-finanzen/2020–2021-haushalt-der-vs.pdf

https://asta-dortmund.de/wp-content/uploads/wp-media/der-asta/finanzen/haushalt/haushalt-2022–2023.pdf

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München