Der Referentenentwurf der Bundesregierung zum BAföG-Änderungsgesetz versucht den akuten Notstand zu lindern. Mehr aber auch nicht.
Diesen Monat wurde der Entwurf des 27. BAföG-Änderungsgesetzes vorgelegt. Das BAföG soll der Bildungsgerechtigkeit in Deutschland dienen und unabhängig von den Voraussetzungen ein Studium ermöglichen. Leider ist das immer weniger der Fall. Von den 44,6% der Studierenden, die noch 1972 gefördert wurden, ist nicht mehr viel übriggeblieben.
Mittlerweile profitieren gerade einmal 12% von der finanziellen Hilfe durch das BAföG.
Das wird sich auch nicht mit den neuen Regelungen ändern. Für Einzelhaushalte lag die Armutsgrenze 2021 aber bereits bei 1074€ was auch mit der geplanten Reform unter dem Höchstbezugssatz liegt.
“Es ist sehr gut, dass das BAföG endlich angegangen wird. Die Erhöhung des Förderhöchstsatz, den übrigens nur ein Teil beziehen ist längst überfällig, reicht aber trotzdem nicht, zum Überleben. Es wird weiterhin kein Unterschied gemacht, wo studiert wird. Solange Studierende in Amberg und München beide 360€ für die Miete bekommen, kann nicht von einer bildungsgerechten Ausbildungsförderung gesprochen werden.”, erläutert Torsten Utz, Sprecher der bayerischen Landesstudierendenvertretung.
Außerdem werden Preissteigerungen, die sich auf alle Bereiche des Lebensunterhalts niederschlagen, auch mit der neuen Regelung im Referentenentwurf des BAföG nicht berücksichtigt.
“Die aktuelle Inflationsrate in Deutschland beträgt 7,3%. Dahingehend ist eine dringende flexible und automatische Anpassung der Regelsätze notwendig, damit die Inflationsrate nicht die Beiträge auffrisst.”, bekräftigt Lena Härtl, Sprecherin der bayerischen Landesstudierendenvertretung.
Auch die Elternfreibeträge werden angehoben. Abgesehen davon, dass auch diese sich nicht regelmäßig mit den steigenden Lebenshaltungskosten anpassen, ist die Elternabhängigkeit des BAföG selbst eine Hemmung der Wirksamkeit des BAföG.
“Bei vielen Studierenden hängt der Studienerfolg nach wie vor von der Unterstützungswilligkeit der Eltern ab. Um eine gerechte Bildungschance für alle zu ermöglichen, muss das BAföG unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern berechnet werden”, betont Utz.
Johanna Weidlich, Sprecherin der bayerischen Landesstudierendenvertretung fügt hinzu: “Gerade die unterschiedlichen Hintergründe der Studierenden machen einen Austausch innerhalb der Studiengänge so wertvoll und zukunftsfähig. Ein elternunabhängiges BAföG fördert die Diversität an den bayerischen Hochschulen und Universitäten. ”
Ein Punkt, der positiv stimmt, ist die Anhebung der Altersgrenze je nach Ausbildungsabschnitt von 30 beziehungsweise 35 Jahren auf 45 Jahre. “Das ist auf alle Fälle ein Schritt in die richtige Richtung”, lobt Härtl, “jedoch müssen wir uns im Klaren sein, dass das langfristige Ziel die komplette Aufhebung der Altersgrenze ist. Nur so können wir dem Bestreben nach lebenslangem Lernen für die Gesellschaft und dem steigenden Bedarf nach Fachkräften in Deutschland gerecht werden.”
Die Entlastung der Altschuldner*innen wurde bereits im 26. BAföGÄndG angegangen. Hier war die Wahlrechtsmöglichkeit zur Anwendung des neuen Rechts jedoch befristet. Mit der neuen Änderung werden die Erlassmöglichkeiten auf Altfälle, welche die Wahlrechtsmöglichkeit versäumt haben, ausgeweitet.
Kritisch ist jedoch die auf unbestimmt verschobene Verlängerung der insgesamten Förderdauer. Durchschnittlich erreichen nur ein Drittel der Studierenden ihren Abschluss in der Regelstudienzeit, wogegen aber 77% die Regelstudienzeit plus 2 Semester benötigen. Das muss unbedingt in den BAföG-Regeln angepasst werden, da Studierende, die aufs BAföG angewiesen sind, dadurch aktiv benachteiligt werden.
“Teilweise müssen Studierende aus finanzieller Not heraus abbrechen. Dieses Problem sieht man im Ehrenamt, in denen BAföG- beziehende Studierende weniger vertreten sind, da sie es sich nicht leisten können aufgrund von freiwilligem Engagement länger zu studieren. Das führt beispielsweise bei Studierendenvertretungen auch zu einem Repräsentanzproblem.”, kritisiert Weidlich.
Alle genannten Punkte zeigen ein deutliches Defizit im aktuellen Referentenentwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf. Bereits im letzten Jahr wurde eine Petition für eine umfassende Reformierung gestartet. Diese unterstützen wir ausdrücklich, da sie auch die wichtigsten Punkte unserer Wünsche für das BAföG aufgreift (https://www.lak.bayern/2021/05/09/reform–des–bafoeg/).
Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs hat diese noch einmal an großer Bedeutung gewonnen. Die Petition ist hier zu finden: https://bafoeg50.de/petition/. Die bayerische Landesstudierendenvertretung ruft alle Studierenden in Bayern und ganz Deutschland dazu auf, diese Petition mit ihrer Stimme zu unterstützen.
Pressemitteilung
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München