Der Refe­ren­ten­ent­wurf der Bundes­re­gie­rung zum BAföG-Ände­rungs­­­ge­­setz versucht den akuten Notstand zu lindern. Mehr aber auch nicht.

Diesen Monat wurde der Entwurf des 27. BAföG-Ände­rungs­­­ge­­se­t­­zes vorge­legt. Das BAföG soll der Bildungs­ge­rech­tig­keit in Deutsch­land dienen und unab­hän­gig von den Voraus­set­zun­gen ein Studi­um ermög­li­chen. Leider ist das immer weni­ger der Fall. Von den 44,6% der Studie­ren­den, die noch 1972 geför­dert wurden, ist nicht mehr viel übriggeblieben.

Mitt­ler­wei­le profi­tie­ren gera­de einmal 12% von der finan­zi­el­len Hilfe durch das BAföG.

Das wird sich auch nicht mit den neuen Rege­lun­gen ändern. Für Einzel­haus­hal­te lag die Armuts­gren­ze 2021 aber bereits bei 1074€ was auch mit der geplan­ten Reform unter dem Höchst­be­zugs­satz liegt.

“Es ist sehr gut, dass das BAföG endlich ange­gan­gen wird. Die Erhö­hung des Förder­höchst­satz, den übri­gens nur ein Teil bezie­hen ist längst über­fäl­lig, reicht aber trotz­dem nicht, zum Über­le­ben. Es wird weiter­hin kein Unter­schied gemacht, wo studiert wird. Solan­ge Studie­ren­de in Amberg und München beide 360€ für die Miete bekom­men, kann nicht von einer bildungs­ge­rech­ten Ausbil­dungs­för­de­rung gespro­chen werden.”, erläu­tert Tors­ten Utz, Spre­cher der baye­ri­schen Landesstudierendenvertretung.

Außer­dem werden Preis­stei­ge­run­gen, die sich auf alle Berei­che des Lebens­un­ter­halts nieder­schla­gen, auch mit der neuen Rege­lung im Refe­ren­ten­ent­wurf des BAföG nicht berücksichtigt.

“Die aktu­el­le Infla­ti­ons­ra­te in Deutsch­land beträgt 7,3%. Dahin­ge­hend ist eine drin­gen­de flexi­ble und auto­ma­ti­sche Anpas­sung der Regel­sät­ze notwen­dig, damit die Infla­ti­ons­ra­te nicht die Beiträ­ge auffrisst.”, bekräf­tigt Lena Härtl, Spre­che­rin der baye­ri­schen Landesstudierendenvertretung.

Auch die Eltern­frei­be­trä­ge werden ange­ho­ben. Abge­se­hen davon, dass auch diese sich nicht regel­mä­ßig mit den stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten anpas­sen, ist die Eltern­ab­hän­gig­keit des BAföG selbst eine Hemmung der Wirk­sam­keit des BAföG.

“Bei vielen Studie­ren­den hängt der Studi­en­erfolg nach wie vor von der Unter­stüt­zungs­wil­lig­keit der Eltern ab. Um eine gerech­te Bildungs­chan­ce für alle zu ermög­li­chen, muss das BAföG unab­hän­gig vom Einkom­men und Vermö­gen der Eltern berech­net werden”, betont Utz.

Johan­na Weid­lich, Spre­che­rin der baye­ri­schen Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung fügt hinzu: “Gera­de die unter­schied­li­chen Hinter­grün­de der Studie­ren­den machen einen Austausch inner­halb der Studi­en­gän­ge so wert­voll und zukunfts­fä­hig. Ein eltern­un­ab­hän­gi­ges BAföG fördert die Diver­si­tät an den baye­ri­schen Hoch­schu­len und Universitäten. ”

Ein Punkt, der posi­tiv stimmt, ist die Anhe­bung der Alters­gren­ze je nach Ausbil­dungs­ab­schnitt von 30 bezie­hungs­wei­se 35 Jahren auf 45 Jahre. “Das ist auf alle Fälle ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung”, lobt Härtl, “jedoch müssen wir uns im Klaren sein, dass das lang­fris­ti­ge Ziel die komplet­te Aufhe­bung der Alters­gren­ze ist. Nur so können wir dem Bestre­ben nach lebens­lan­gem Lernen für die Gesell­schaft und dem stei­gen­den Bedarf nach Fach­kräf­ten in Deutsch­land gerecht werden.”

Die Entlas­tung der Altschuldner*innen wurde bereits im 26. BAföG­ÄndG ange­gan­gen. Hier war die Wahl­rechts­mög­lich­keit zur Anwen­dung des neuen Rechts jedoch befris­tet. Mit der neuen Ände­rung werden die Erlass­mög­lich­kei­ten auf Altfäl­le, welche die Wahl­rechts­mög­lich­keit versäumt haben, ausgeweitet.

Kritisch ist jedoch die auf unbe­stimmt verscho­be­ne Verlän­ge­rung der insge­sam­ten Förder­dau­er. Durch­schnitt­lich errei­chen nur ein Drit­tel der Studie­ren­den ihren Abschluss in der Regel­stu­di­en­zeit, woge­gen aber 77% die Regel­stu­di­en­zeit plus 2 Semes­ter benö­ti­gen. Das muss unbe­dingt in den BAföG-Regeln ange­passt werden, da Studie­ren­de, die aufs BAföG ange­wie­sen sind, dadurch aktiv benach­tei­ligt werden.

“Teil­wei­se müssen Studie­ren­de aus finan­zi­el­ler Not heraus abbre­chen. Dieses Problem sieht man im Ehren­amt, in denen BAföG- bezie­hen­de Studie­ren­de weni­ger vertre­ten sind, da sie es sich nicht leis­ten können aufgrund von frei­wil­li­gem Enga­ge­ment länger zu studie­ren. Das führt beispiels­wei­se bei Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen auch zu einem Reprä­sen­tanz­pro­blem.”, kriti­siert Weidlich.

Alle genann­ten Punk­te zeigen ein deut­li­ches Defi­zit im aktu­el­len Refe­ren­ten­ent­wurf des Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­set­zes auf. Bereits im letz­ten Jahr wurde eine Peti­ti­on für eine umfas­sen­de Refor­mie­rung gestar­tet. Diese unter­stüt­zen wir ausdrück­lich, da sie auch die wich­tigs­ten Punk­te unse­rer Wünsche für das BAföG aufgreift (https://​www​.lak​.bayern/​2​0​2​1​/​0​5​/​0​9​/​r​e​f​o​r​m​–​d​e​s​–​b​a​f​o​eg/).

Nach der Veröf­fent­li­chung des Refe­ren­ten­ent­wurfs hat diese noch einmal an großer Bedeu­tung gewon­nen. Die Peti­ti­on ist hier zu finden: https://​bafoe​g50​.de/​p​e​t​i​t​i​on/. Die baye­ri­sche Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung ruft alle Studie­ren­den in Bayern und ganz Deutsch­land dazu auf, diese Peti­ti­on mit ihrer Stim­me zu unterstützen.

Pres­se­mit­tei­lung

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
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